Wenn man sichergehen will, dass man auch schnell unter Einhaltung der Kündigungsfrist heraus kommt? Schickt man das per Einschreiben oder was ist da ma besten? Ich will sichergehen, dass der Vermieter die Kündigung auch rechtzeitig bekommt.

Per Einschreiben mit Rückschein bist Du schon auf der sicheren Seite. Kannst es aber auch persönlich abgeben und Dir den Empfang auf einer Kopie bestätigen lassen.

Einschreiben mit Rückschein. Einwurf-Einschreiben reicht im Streitfalle nicht.
tradaix am 14. Dezember 2007 00:15 Beim Einwurf-Einschreiben werden Zustelldatum und Name des Zustellers dokumentiert. Per Fax hast Du das Übertragungsprotokoll mit Datum plus Uhrzeit.
Nenne mir bitte ein Gerichtsurteil (Name des Gerichts mit Aktenzeichen), was dies nicht anerkannte.
boriswulff am 14. Dezember 2007 01:44 Der Empfänger braucht einfach nur zu sagen er hat es nicht erhalten. Vielleicht hat der deppige Briefträger die Sendung ja in den falschen Kasten geworfen oder die Sendung ist danach aus dem Kasten entwendet worden. Erhalten habe ich jedoch nichts.
Der Briefkasten gilt bereits als zugestellt. Wenn der Vermieter einfach die Post nicht mehr aus dem Kasten holt, kann er sich später auch nicht auf den verspäteten Erhalt berufen.
Das stimmt nicht. Natürlich reicht ein Einwurf-Einschreiben vor Gericht. Wenn der "Empfänger" einen Nachweis hat, dass er das Schreiben nicht bekommen hat, muss der Sender eben den Postzusteller als Zeugen benennen. Warum soll das nicht vor Gericht reichen? Das Rückschein-Einschreiben ist sogar unsicherer, nämlich genau dann, wenn der Rückschein nicht zurückgesendet wird. Die Erfindung mit dem Rückschein wiegt den Postkunden leider in falscher Sicherheit.
Kannst auch einen Boten schicken, der sich notiert, wann er das Kündigungsschreiben beim Empfänger in den Briefkasten geworfen hat.
Der Bote kann irgendein Bekannter sein, auch ein Verwandter.
Das ist meistens die preiswerteste Lösung, wenn der Vermieter ortsansässig ist.
Guter Vorschlag. Der Bote ist wirklich ein sicheres Mittel, wenn der Bote 1. den Inhalt der Kündigung zur Kenntnis genommen hat und 2. Datum, Uhrzeit und Art der Zustellung (Übergabe, Einwurf in Briefkasten usw.) notiert hat. Bei Übergabe kann sich der Bote auch eine Emfangsquittung geben lassen.
Ein Einschreiben ist nie so sicher. Der Rückschein kann verweigert werden. Oder der Empfänger wird nicht angetroffen und logischerweise auch keinen Rückschein unterschreiben. Der Rückschein bietet keine besondere Sicherheit. Ich empfehle deshalb immer Einwurf-Einschreiben statt Einschreiben/Rückschein.
Einwurfeinschreiben empfehle ich normalerweise auch eher als Einschreiben mit Rückschein - aus den von Dir genannten Gründen.
Der Bote muß nicht unbedingt den Inhalt des Briefes kennen. Das erreichst Du bei einem Einschreiben ja auch nicht: da wird Dir auch kein Inhalt bestätigt.
Ich denke mal, wenn man beweisen kann, daß man einen Brief geschickt hat, wird es für den Empfänger schon schwierig zu beweisen, daß der Brief einen anderen Inhalt hatte...

Immer per Einschreiben, dann bist Du auf der sicheren Seite oder selber in die Hand drücken, dannn aber Erhalt quittieren lassen.
Eine Kündigung, egal an wen, schickt man grundsätzlich immer per Einschreiben. Da kann es dann nie heißen, sie wäre nicht angekommen.
Muß man nicht - siehe meine Antwort. Vom Anwalt empfohlen...
"müssen" tut man gar nichts, da hast Du recht, aber WENN mal was "verschwindet" ist man mit EInscheiben immer auf der sicheren Seite.Sicherer ist es allmal. Man muss nicht, aber in der Regel macht man es einfach, Kündigungen per EInschreiben schicken, wenn man will ;-)wird ja niemand gewzwungen ..

Kündigungen (egal welcher Art) sind sog. "empfangsbedürftige Dokumente". Immer per Einschreiben mit Rückschein zusenden.

Ich stell mal was klar: Per Einschreiben, ob mit oder ohne Rückschein, kann man belegen, DASS man und WANN man etwas versendet hat, bzw. wann etwas zugestellt wurde. WAS allerdings verschickt wurde, wird nicht vermerkt, d.h., der Vermieter kann hinterher ziemlich einfach behaupten, er hat mit der Post ein leckeres Rezept für Weihnachtsplätzchen erhalten (im Falle mit Rückschein) oder gar nicht in den Briefkasten gesehen (ohne Rückschein)! Nur die Zustellung via Gerichtsvollzieher gilt als rechtlich unanfechtbar, denn er prüft sowohl die Zustellung des Schreibens (dazu muss der Empfänger übrigens nicht mal zu Hause sein; eine Nachricht im Briefkasten genügt und er muss den Brief abholen), als auch den INHALT des Briefes. Die Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher steht jedem Bürger frei, ist allerdings mit nicht geringen Kosten verbunden.
Eddy21 am 22. Dezember 2007 19:27 Per Einschreiben kann man nur belegen dass der Briefumschlag angekommen ist, über den Inhalt sagt diese Bescheinigung nichts aus !
Castor am 24. Dezember 2007 09:52 Ähm, korrigier mich, aber steht nicht genau DAS da oben, nur ein wenig ausführlicher?

Bis jetzt habe ich das Kündigungsschreiben immer ohne Einschreiben verschickt und keine probleme damit gehabt.
Wenn der Empfänger seriös ist...

Auf jeden Fall per Einschreiben! Das gilt im Allgemeinen für sämtliche Kündigungen!

Ist vielleicht eher eine exotische Variante, aber bei einer Zustellung über den Gerichtsvollzieher bist Du auf der sicheren Seite - habe ich mehrfach bei Kündigungen von Mitarbeitern gemacht.

Die einfachste, sicherste Art ist die Zustellung durch einen Bekannten, der auf deinem Durchschlag bescheinigt das Original am ,abgegeben zu haben !
Ein Brief im Briefkasten gilt als zugestellt !
Einschreiben mit Rückschein kommt zurück, wenn kein Empfänger unterschreibt/unterschreiben will. Dann ist der Brief auch nicht angekommen.
Ich danke allen für die Antworten!