hey ihr ^^
bei mir steht demnächst vielleicht ein jobwechsel an (ist "nur" ein nebenjob neben dem studium). nachdem es stunk mit meinem jetzigen chef gibt, möchte ich ihn nicht direkt darauf ansprechen.
reicht es, theoretisch, wenn ich ihm schriftlich mitteile dass ich zu einem bestimmten zeitpunkt mein arbeitsverhältnis kündige (natürlich mit bedacht auf meine -woohoo- 3 wochen kündigungsfrist)?
oder muss ich ihm was spezielles schreiben, wie grund der kündigung ect.?
kann ich schon "im vorraus" kündigen? also... wenn ich ihm jetzt schreibe, dass ich meinetwegen zum Monatsende vom juli kündigen will?
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du kannst das arbeitsverhältnis im rahmen der Kündigungsfrist grundlos auflösen.

"Sehr geehrter Herr...
hiermit kündige ich zum 31.07.09 das zwischen uns
bestehende Arbeitsverhältniss.
Mfg
Zu zusenden, dass er es 3 Wochn vorher, bis 1o.7. erhält.

''reicht es, theoretisch, wenn ich ihm schriftlich mitteile dass ich zu einem bestimmten zeitpunkt mein arbeitsverhältnis kündige''
''wie grund der kündigung ect.?''

http://www.google.de/search?q=k%C3%BCndigung+schreiben
nein, genau 3 wochen vorher, da Du sonst unfreundlich behandelt wirst

du kannst ihm jetzt schreiben ... ich möchte aus hmm vllt privaten,familiären,gesundheitlichen gründen zum ( monat ) kündigen.
wenns nur nen nebenjob ist .. ist es ja nicht so ganz arg wichtig^^
bitmap am 11. April 2009 18:41 Grund muss man nicht angeben.
delight90 am 11. April 2009 18:42 muss nicht.. kann man aber! formell hört es sich so besser an! als nur hinzuschreiben .. ich kündige zum.... !
bitmap am 11. April 2009 18:44 Wozu? Man muss sich doch nicht auch noch irgendwelchen unnötigen Fragen aussetzen wie ''Wie meinen Sie das mit den 'persönlichen Gründen'?'' o.ä.
delight90 am 11. April 2009 18:52 muss man ja nicht beantworten!und man sollte schon den mumm haben dazu zu stehen das man kündigt!
bitmap am 11. April 2009 20:05 ''man sollte schon den mumm haben dazu zu stehen das man kündigt!''
Den hat man doch schon indem man die schriftliche Kündigung einreicht. Und das ist wirklich völlig ausreichend.
Hi, zunächst mal die gesetzl. Kündigunsfristen: Kündigungsfristen des Arbeitsverhältnisses (1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. (2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats, fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats, acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats, zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats, zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats, fünfzehn Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats, zwanzig Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats
Entscheidend ist, wie lange das Arbeitsverhältnis besteht. Ganz wichtig: Was steht im Arbeitsvertrag? Hier können abweichende Regelungen getroffen werden, die allerdings nicht schlecter sein dürfen als das Gesetz. Einen Grund mußt du nicht angeben.

Schau dir deinen Arbeitsvertrag noch mal genau an.Steht dort,wie du oben anführst,eine Kündigungsfrist von drei Wochen??
In der Regel steht dort dann auch z.B.zum 15 oder zum Ende des Monats.
Im Voraus kündigen ist nicht so gut.
Gründe müssen nicht angegeben werden.

BGB §622 Abs. 1 und 6 beachten! Was steht im Arbeitsvertrag? Nichts dann BGB. Alles andere ist einzuhalten! Eine Kündigung MUSS schriftlich erfolgen. Ohne Grund! Nicht vor Beginn der Kü-Frist kündigen. Du läufst Spiessruten! Kü-Frist 3 Wochen, abweichend vom BGB: >>>Günstigkeitsprinzip!!!