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wie kündige ich richtig?

gefragt von Dwaggie am 11.04.2009 um 18:36 Uhr

hey ihr ^^

bei mir steht demnächst vielleicht ein jobwechsel an (ist "nur" ein nebenjob neben dem studium). nachdem es stunk mit meinem jetzigen chef gibt, möchte ich ihn nicht direkt darauf ansprechen.
reicht es, theoretisch, wenn ich ihm schriftlich mitteile dass ich zu einem bestimmten zeitpunkt mein arbeitsverhältnis kündige (natürlich mit bedacht auf meine -woohoo- 3 wochen kündigungsfrist)?
oder muss ich ihm was spezielles schreiben, wie grund der kündigung ect.?
kann ich schon "im vorraus" kündigen? also... wenn ich ihm jetzt schreibe, dass ich meinetwegen zum Monatsende vom juli kündigen will?


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anonym
beantwortet von LeFonque am 11. April 2009 18:38
1x
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du kannst das arbeitsverhältnis im rahmen der Kündigungsfrist grundlos auflösen.


WEISTDUS
beantwortet von WEISTDUS am 11. April 2009 18:39
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"Sehr geehrter Herr...
hiermit kündige ich zum 31.07.09 das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältniss. Mfg

Zu zusenden, dass er es 3 Wochn vorher, bis 1o.7. erhält.


bitmap
beantwortet von bitmap am 11. April 2009 18:39
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''reicht es, theoretisch, wenn ich ihm schriftlich mitteile dass ich zu einem bestimmten zeitpunkt mein arbeitsverhältnis kündige''

  • Ja.

''wie grund der kündigung ect.?''

  • Nö, brauchste nicht.

holsch
beantwortet von holsch am 11. April 2009 18:38
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http://www.google.de/search?q=k%C3%BCndigung+schreiben

nein, genau 3 wochen vorher, da Du sonst unfreundlich behandelt wirst


delight90
beantwortet von delight90 am 11. April 2009 18:40
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du kannst ihm jetzt schreiben ... ich möchte aus hmm vllt privaten,familiären,gesundheitlichen gründen zum ( monat ) kündigen.

wenns nur nen nebenjob ist .. ist es ja nicht so ganz arg wichtig^^

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 11. April 2009 18:41

Grund muss man nicht angeben.

Kommentar von 373c891313f11b37ff686d69a6481d14smalldelight90 am 11. April 2009 18:42

muss nicht.. kann man aber! formell hört es sich so besser an! als nur hinzuschreiben .. ich kündige zum.... !

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 11. April 2009 18:44

Wozu? Man muss sich doch nicht auch noch irgendwelchen unnötigen Fragen aussetzen wie ''Wie meinen Sie das mit den 'persönlichen Gründen'?'' o.ä.

Kommentar von 373c891313f11b37ff686d69a6481d14smalldelight90 am 11. April 2009 18:52

muss man ja nicht beantworten!und man sollte schon den mumm haben dazu zu stehen das man kündigt!

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 11. April 2009 20:05

''man sollte schon den mumm haben dazu zu stehen das man kündigt!''

Den hat man doch schon indem man die schriftliche Kündigung einreicht. Und das ist wirklich völlig ausreichend.


anonym
beantwortet von passero am 12. April 2009 07:53
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Hi, zunächst mal die gesetzl. Kündigunsfristen: Kündigungsfristen des Arbeitsverhältnisses (1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. (2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats, fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats, acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats, zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats, zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats, fünfzehn Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats, zwanzig Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats

Entscheidend ist, wie lange das Arbeitsverhältnis besteht. Ganz wichtig: Was steht im Arbeitsvertrag? Hier können abweichende Regelungen getroffen werden, die allerdings nicht schlecter sein dürfen als das Gesetz. Einen Grund mußt du nicht angeben.


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 12. April 2009 10:54
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Schau dir deinen Arbeitsvertrag noch mal genau an.Steht dort,wie du oben anführst,eine Kündigungsfrist von drei Wochen??

In der Regel steht dort dann auch z.B.zum 15 oder zum Ende des Monats.

Im Voraus kündigen ist nicht so gut.

Gründe müssen nicht angegeben werden.


Strabahner
beantwortet von Strabahner am 1. Mai 2009 23:57
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BGB §622 Abs. 1 und 6 beachten! Was steht im Arbeitsvertrag? Nichts dann BGB. Alles andere ist einzuhalten! Eine Kündigung MUSS schriftlich erfolgen. Ohne Grund! Nicht vor Beginn der Kü-Frist kündigen. Du läufst Spiessruten! Kü-Frist 3 Wochen, abweichend vom BGB: >>>Günstigkeitsprinzip!!!


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