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Wie kündige ich ein unabsichtlich abgeschlossenes Abo.??

gefragt von koko221 am 01.11.2009 um 22:30 Uhr

heute wurde ich von einer Frau auf der STraße angesprochen ob ich ein Abo bestellen will, ich kann nach 2monaten ohne grund kündigen hat sie die zu mir gesagt. JEtzt habe ich ein schreiben bekommen da steht, das ich das abo für 14 Monate aboniert habe und das dass geld abgebucht wird. HILFEEE!!!??!? da steht nichts von kündigungsrecht, auch die Unterschrift fehlt, ist das ein gutes zeichen??

danke.


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berlinews
beantwortet von berlinews am 1. November 2009 22:31
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du kannst alles 2 wochen lang kündigen. Einfach Brief per Einschreiben an den Laden und gut is.


Doppelherz
beantwortet von Doppelherz am 1. November 2009 22:37
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Das fällt unter "Haustürgeschäft" und du hast im Allgemeinen eine Frist von 2 Wochen für Kündigung/Widerruf. Veträge, die im Anschluss an ein überraschendes Ansprechen in Verkehrsmitteln oder im Bereich öffentlich zugänglicher Verkehrsflächen geschlossen werden. Dem Verbraucher, der einen solchen Vertrag abschließt, steht nach § 312 Abs. 1 BGB ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB oder ein Rückgaberecht gemäß § 356 BGB zu. Diese Rechte sind fristgebunden; die Frist beträgt in der Regel zwei Wochen und beginnt mit der Aushändigung einer schriftlichen Belehrung über das Rückgabe- bzw. Widerrufsrecht, die bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen muss (siehe dazu Widerrufsbelehrung). Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger.

http://de.wikipedia.org/wiki/Haust%C3%BCrgesch%C3%A4ft

Kommentar von koko221 am 2. November 2009 13:41

Vielen Dank an euch alle. Ich werde sofort eine Kündigung abschicken, und falls ich eine Zeitschrift bekommen sollte, werde ich sie sofort zurück schicken, will mit diesen Verbrechern nichts zu tun haben. Die gehören alle hinter Gittern!!

Danke nochmals, ciao


anonym
beantwortet von sylvie82 am 1. November 2009 22:32
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du hast ein 2-wöchiges widerrufsrecht. wenn du keine bankverbindung angegeben hast können die dir eh nichts abziehen. wenn doch kontovollmacht direkt widerrufen.


biggie55
beantwortet von biggie55 am 1. November 2009 22:33
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du wurdest heute angesprochen,und jetzt hast du schon ein schreiben bekommen??das ist absoluter weltrekord.du hast 2 wochen kündigungsfrist...ab heute?

Kommentar von Fb255ed820f87eebcd366c2d784a1772smallDoppelherz am 1. November 2009 22:35

vielleicht per Email, ist aber schon sehr flott


anonym
beantwortet von fourxxx am 1. November 2009 22:36
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was sie dir auf der straße gesagt hat kannst du in die tonne hauen. was im vetrag steht, ist relevant. 2 wochen? wenn du das schreiben über die verlängerung bekommen hast, denke ich ist die widerspruchsfrist abgelaufen...die unterschrift braucht nicht draufzustehen, die hast du ja bei unterzeichnung geliefert und das ist nur die bestätigung des abos. hast du vor ort unterschrieben oder nicht?


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