Wie kündige ich ein Schul- und Internatsvertrag richtig sachgemäß? Bitte um Unterstützung, Danke!

2 Antworten

und nun zu deinem Schrieben, wenn du es denn schicken wirst dann schreib als Überschtift doch Auflösung, denn das könnt man ja auch versuchen, eine Auflösung des Vertrags...... wie auch Ihnen bereits seit langem bekannt, fühlt sich meine Tochter leider auf Grund von Heimweh..........so unwohl im Internat, dass sie bereits vom Arzt attestierte .........bekommen hat. Als verantwortungsvolle Eltern und Pädagogen dürfen wir dies nicht auf die leichte Schulder nehmen deshalb möchte ich meine Tochter, wie vojm Arzt empfohlen, umgehend vom Internat nehmen. >Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und bedaure sehr, dass es nicht zu einem langfristigen Scgulaufenthalt bei Ihen gekommen ist........ABER wie gesagt, suche vorher das Gespräch mit der Leitein.Wichtig ist, dass du sachlich bleibst, keine Schuld der Schule gibst, nicht runeierst sondern klar formulierst und freundlich und bedauernd.....wenn sich die Schule angegriffen fühlt, dann zickt sie dann kannst du bezahlen bis zum Ende....viuel Glück

vielen lieben Dank @tapri:-) das Verfasste hört sich sehr nett an! Nein, das ist auch nicht meine Absicht, das Internat schlecht zu machen, da das nicht der Fall ist bzw. nicht der Grund ist.

Nur was meinst Du mit diesem Satzt? das habe ich nicht so ganz verstnden. "dass sie bereits vom Arzt attestierte .........bekommen hat" und bei den Pünktchen soll ich da etwas bestimmtes einfügen?

@minderella

wenn der Arzt dir bestätigen kann, dass es deinem Kind auf Grund des Internataufenthalts schlecht geht, dann kannst du das mit dazulegen. Musst es aber nicht. erstmal einen Satz dazu, was deinem Kind fehlt, also das was der Arzt dir gesagt hat.....

wenn es MEINER Tochter gesundheitlich nicht gut geht, dann geht sie dort gar nicht mehr hin. Ich kündige fristlos und schluss. Du brauchst doch nciht mqal einen Grund angeben. Wichtiger ist es, dass du UMGEHEND einen neuen Schulplatz für deine Tochter findest. alles andere steht im Vetrag des Iternats. Dort stehen alle Kündigungsfristen und Richtlinien

@tapri

upss. sorry! bin ganz neu hier. ich habe meine Nachricht an Sie versehentlich an der falschen Stelle eingefügt. so ist es aber jetzt richtig.

zunächst vielen lieben Dank für das Antworten @tapri!

ja, genauso mach ich das natürlich auch!:-) einen neuen Schulplatz habe ich auch inzwischen.

Bei meiner Frage ging es nicht darum, sondern lediglich wie ich das Kündigungschreiben verfasse.

Drei Monate vorher hätte ich laut Richtlinien kündigen müssen, damit ich jetzt für Februar-April nicht zahle, nur das meine Tochter akut Gesundheitliche Probleme bekommt, hätte ich vor drei Monaten nicht wissen können

@minderella

wenn es deiner Tochter schlecht ging, und das bereits seit Wochen/Monaten dann hat das Internat das doch mitbekommen. Hast du nie mit denen darüber gesprochen was sein wird falls es ihr nicht besser geht? Ich kenne Internate da gibt es eine Probe/Eingewöhunhszeit innerhal welcher man sehr kurzfristig die Kinder wieder runter nehmen kann.....ich binimmer für das Gespräch, also würde ich mit der Leitertin sprechen, denn so wie es aussieht hast du kein ausergewöhnliches Kündigungsrecht, also wird es nur auf Kullanz gehen......

@tapri

ja, wir waren stets positiv im Gespräch ... aber die rede war stets das ist normal mit dem Heimweh ... die Kinder werden sich schon eingewöhnen ... doch jetzt wo das auf Ihr Gesundheit auswirkte, möchte ich nicht mehr abwarten das es besser werden könnte ... und habe jetzt auch kein gutes Gefühl mehr ... deshalb habe ich mich um eine andere Schule gekümmert. nun ich soll jetzt den Sachverhalt schriftlich verfassen und der Schulleiter muss sich im Team absprechen, da er nicht befugt ist alleine dieses (ob die 3 Monats Beiträge gezahlt werden oder nicht) zu entscheiden.

wie meinst Du es mit ausergewöhnliches Kündigungsrecht? also, ist das mit der akuten Erkrankung nicht ausergewöhnliches Kündigungsrecht?