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Wie korrekt den Urlaub anrechnen? (Urlaub während der Berufsschule)

gefragt von DerMatze am 16.01.2008 um 22:10 Uhr

Ein Auszubildender (Handel, 6 Tage Woche) möchte ausserhalb der Ferienzeit eine gesamte Woche Urlaub nehmen. Selbstverständlich wird an zwei Tagen der Woche die Berufsschule besucht. Wie sind die letzten 4 Tage dem Urlaub anzurechnen, wenn man bedenkt, dass eigentlich ein freier Tag zustehen würde?


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Reply


schurke
beantwortet von schurke am 18. Januar 2008 13:48
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Urlaub wird nach dem Lohnausfallrinziep bezahlt. Das heißt Du bekommst die Stunden gut geschrieben, die Du geabeitet hättest. Dafür wird lt. Gesetz/Tarifvertrag ein 13 Wochendurchschnitt errechnet. Wenn Du immer die gleiche Zeit an den gleichen Tagen arbeitest, entfällt der 13 Wochendurchschnitt natürlich, ist im Handel aber nicht üblich.

Solltest Du z.B. immer Mittwochs frei haben, Di+Do Berufsschule, dann musst Du für Montag, Freitag und Samstag einen Urlaubstag nehmen. Hast Du wechselnde freie Tage, dann wie gesagt den 13 Wochendurchschnitt errechnen. Hast Du in der Zeit Überstunden gemacht, müssen die mit einbezogen werden. So kann es vorkommen, das man durch Urlaub oder Krankheit für die entsprechenden Tage mehr Stunden gut geschrieben bekommt, als man lt. Arbeitsvertrag arbeitet. So die Vorschrift, die allerdings oft nicht durch den Arbeitgeber umgesetzt wird und aus Unwissenheit oder Angst um den Arbeitsplatz nicht eingefordert wird.

Fakt ist, kurz gesagt, Du müsstest drei Urlaubstage nehmen. LG

Kommentar von DerMatze am 20. Januar 2008 15:43

Tolle Antwort. DH!


regideur
beantwortet von regideur am 16. Januar 2008 22:13
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Urlaub wird von sagen wir von Mi-So eingereicht weil Mo und Di Schule ist und es werden 3 Tage Urlaub angerechnet.

Kommentar von DerMatze am 16. Januar 2008 22:17

Auch bei Werktagen?

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 16. Januar 2008 22:26

2Tage Schule + 1 freier Tag + 3Tage Urlaub + 1 Sonntag = 7 Tage = 1 Woche oder 4 Tage Urlaub und 1 freien Tag hast du dann gut.

Kommentar von D0c6c993e806bf8f0f10b9ea61986852smallAndracsek am 16. Januar 2008 23:52

sehr schön gerechnet - kann ich so unterschreiben :)

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 17. Januar 2008 17:49

Bitte rechts unten und mit Rotstift. Danke


Bibo1527
beantwortet von Bibo1527 am 16. Januar 2008 22:16
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Eine Woche Arbeitszeit minus Berufsschule entspricht Urlaubszeit in Stunden; geteilt durch tägliche Arbeitszeit = Urlaubstage.
Aber vermutlich ist ein berufsschultag gleich ein Arbeitstag, somit sind es dann einfach vier Tage Urlaub.

Kommentar von Simple_avatar2smallBibo1527 am 16. Januar 2008 22:18

Mit dem frei anzurechnenden Tag habe ich nicht so verstanden. Wenn er zwar MO-SA eingesetzt wird, aber immer einen freien Tag in der Woche hat, so müsste er in seinem Arbeitsvertrag eine 5-Tage-Woche stehen haben. Dann hat er drei Tage Urlaub plus zwei Tage Berufsschule anzurechnen, der Rest ist der freie Tag (egal welcher) und SO eh frei.


vampire
beantwortet von vampire am 16. Januar 2008 22:12
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Wenn der Urlaub in Werkstagen gerechnet wird mit 4 Tagen


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