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wie kompliziert ist eine löschung im grundbuch

gefragt von elysa2elysa2 am 24.11.2008 um 16:10 Uhr

eie bank trägt sich in das grundbuch ein, weil schuldner nicht zahlt- es gibt eine fruchtlose zwangsversteigerug-- es wird alles gezahlt auch die gebühren- nu liegt die löschugsbewilligung zum abholen auf der bank bereit-- müssen nun wirklich die hauseigentümer mit dieser löschugsbewilligug zum notar die bewilligung unterschreiben dann zum grundbuchamt um das austragen zu veranlassen - ist das wirklich der wertegang das kostet ja auch wieder ...oder geht das auch ohne notar ?

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recht x 35.155 grunbuchaustrag x 1

GerdaG
beantwortet von GerdaG am 24. November 2008 16:12
4x
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Nein, auch die Löschung muss durch einen Notar beantragt werden und ist köstenpflichtig.

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 24. November 2008 16:14

Wenn die Bank den Hinweis "Kosten übernehmen wir nicht!" nicht zufällig verschwitzt hat!


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 24. November 2008 16:12
1x
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Ich würde den Löschungsantrag unter Vorlage der Löschungsbewilligung der Bank über den Notar stellen. Ggfs. sind weitere Anträge z.B. für die Löschung eingetragener Zwangsvermerke zu beachten.

Kommentar von 1268e4e554282eb0142110f680fc41c9smallelysa2 am 24. November 2008 16:14

danke hat mir sehr geholfen, nur och eine frage kommt ei notar auch ins haus, denn der eigentümer ist sehr schwer krank

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 24. November 2008 16:35

Ja, aber dann muß es ein örtlich ansässiger Notar sein. (Stichwort Reiseverbot) Ein außerhalb niedergelassener Notar darf ohne Genehmigung nicht in den Dienstbezirk eines anderen reisen. Dies ist in aller Regel aber nur beachtlich, wenn der Kranke sich in einem auswärtigen Krankenhaus befindet. In Ihrem Falle des häuslichen Krankenaufenthaltes wählen Sie einfach einen ortsansässigen Notar, dem Sie die besondere Situation schildern.

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 24. November 2008 16:17

Wenn es sich nicht um eine Bank, sondern um eine Sparkasse handelt, kann diese als sogenannte siegelführende Stelle selber die Löschungsbewilligung in löchungsfähiger Form austellen; das spart dann die Notarkosten und der Antrag kann unmittelbar beim AG eingericht werden. Bei Banken und Genossenschaftsbanken muß der Notar mitwirken.

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 24. November 2008 16:44

Der Notar muß nicht zu Ihnen kommen! Er beglaubigt nur die Unterschrift der Bank auf der Löschungsbewilligung! -Außer bei einer Sparkasse - die macht´s sich selbst (als siegelführende Stelle)! Also wenn nichts außergewöhnliches anliegt braucht kein Notar zu Ihnen nach Hause zu kommen.



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