danimaus76 am 31.07.2008 um 21:36 Uhr
Mein Ex scheint kein anderes Hobby zu haben als ständig Ärger zu verbreiten. Dauernd kommt er mir mit einem Anwalt. weil er Sachen von mir zurückfordert die er seinem Sohn geschenkthat die aber wie jetz rauskam nich seine waren. Seine Sachen standen seit 2002 in meinem Keller u. als ich wegen Familienvergrößerung umziehen mußte, mußte ich die Entrümpelung bezahlen. Als ich heut einen Beratungsschein beantragen wollte, sagen die dort zu mir das ist keine Sache für den Anwalt, ich soll das Gerichtsverfahren abwarten u. wenn ich möchte kann ich ja dann Hilfe beantragen. Wie kann es sein das er Pozeßk.-hilfe kriegt u. zum Anwalt gehen kann? Wo bleibt da mein Recht auf Recht.

warte doch erst mal ab ob er Klage einreicht, dann kannst du immer noch reagieren
Das einfachste ist, da ich denke du bekommst auch Harz4, du gehst mit deinem Bescheid zum Anwalt. Dieser wird dann für dich Beratungskosten geltend machen und dich zbsp. gegen einen geringen Selbstkostenbetrag(ich glaube 10 Euro,Betrag kannst ja selbst erfragen)optimal beraten. Auch für den Fall der Gerichtsverhandlung wird er auch hier Gerichtskostenbeihilfe für dich beantragen.Ich weiß nicht, welches Amt dir das erklärt hat, dass dies keine Sache für einen Anwalt ist, aber ich denke das ist falsch. Du kannst dich jederzeit in solchen Dingen, gerade weil dein Ex-Mann ja ebenfalls einen Anwalt hat, dir auch einen zur Beratung heranziehen. Auch denke ich du reagierst sehr emotional und auch der Briefverkehr des gegnerischen Anwalts ist so geschrieben, dass es für dich nicht auf Anhieb verständlich ist. Daher ist es immer besser sich Fachleute mit ins Boot zu holen. Lass dich von deinem Ex nicht einschüchtern, was er kann, das kannst du auch.
danimaus76 am 1. August 2008 08:36 Gesagt, das ich keinen Schein bekomme haben sie mir direkt im Gericht wo man ihn beantragt. Mich macht das schon fertig, das er immer wieder mit solchen Sachen kommt und mir jetz das Recht genommen werden soll mich dagegen zu verteidigen. Dann werd ich mir jetz einen Anwalt nehmen u. mal sehen was der zu den ganzen Behauptungen sagt.

Wäre vielleicht ein Fall für:
http://www.frag-einen-anwalt.de/
Für ein paar Euro bekommt Du dort eine Schnellantwort!

dann mach dies doch auch,kannst Du beim Amtsgericht beantragen oder wenn Du in einer kleineren Stadt wohnst (Rathaus)
Einen Beratungshilfeschein bekommst Du nur einommensabhängig und Prozeßkostenhilfe nur im Falle einer Klage und auch nur dann wenn Du Erfolgsaussichten hast.Ich kenne diesen Ärger mehr als mir lieb ist. Ich wünsche Dir Glück
danimaus76 am 31. Juli 2008 21:44 Ich krieg zusätzlich zum Gehalt meines Freundes Hart4, da wir 4 Leute sind und er nicht genug verdient. Daran lags nicht. Was ich nicht verstehe warum kann er wegen jedem Kram zum Anwalt rennen?? Wie macht er das, weil er bekommt komischeweise Prozeßkostenhilfe. Letzes Jahr hat er sich einfach von seinem Chef arbeitslos schreiben lassen um die Hilfe zu kriegen.
Mein Exmann läuft nach 8 Jahren immer noch wegen jedem pups zum anwalt.Der Staat bezahlt es ja.Und ein wirst Du schnell lernen:Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei
danimaus76 am 31. Juli 2008 21:59
danimaus76 am 31. Juli 2008 22:00 Ich find nur ich hätts auch mal verdient mein Recht zu kriegen...
Was hindert Dich ebenfalls zum Anwalt zu gehen?
danimaus76 am 31. Juli 2008 22:20 Vom Prinzip ja her nichts, ausser das ich Angst hab das ich nacher was zahlen muß. Und die Angst das er nur wieder Recht kriegt und ich wieder als die Dumme dastehe.