Ich habe an das Finanzamt eine Nachzahlung zu leisten, da ich die Anlage U ausgefüllt habe und dort ersichtlich ist, das ich Unterhalt für mich von meinem Ex-Mann bekomme. Daraufhin sagte mir die Frau, das ich dies von meinem Ex-Mann zurückfordern kann - das wäre zivilrechtlich so geregelt. Weiß jemand, wo ich solche Fälle finden kann und wo das im Gesetz geregelt ist?
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Durch Ausfüllen der Anlage U musst du Einkommen versteuern und Steuern nachzahlen. Dein Ex-Mann kann den Unterhalt absetzen und bekommt Geld zurück. Da es aber nicht sein kann, dass er auf deine Kosten Geld rausschlägt, muss er dir das Geld für die Nachzahlung geben. Denn ohne deine Unterschrift könnte er ja nichts absetzen. Das wird meist eh nur gemacht, wenn es sich wirklich lohnt. Ein weiterer guter Link ist www.scheidung.de; keine Angst, da gibt es auch viele kostenlose Infos.