gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ


Wie komme ich aus einem gemeinsamen Hauptmietvertrag raus?

gefragt von Dav1d27 am 26.10.2007 um 18:29 Uhr

Liebe Leser,

wie schon in meinem Artikel über die beschädigte Haustür erwähnt habe ich mit meinem Mitbewohner einen gemeinsamen Mietvertrag. Er ist zahlungsunfähig und ich trage seine gesamten Kosten und natürlich weigert er sich mit mir gemeinsam den Mietvertrag aufzulösen. Welche Möglichkeiten habe ich ihn aus dem Mietvertrag zu bekommen oder muss ich ihn jetzt so lange bis er nachgibt auf meine Kosten wohnen lassen?

Ich würde mich freuen wenn mir jemand helfen kann.


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

recht (11902)
mietrecht (1154)
mietvertrag (270)
ähnliche Fragen

Reply


HelmutRn
beantwortet von HelmutRn am 26. Oktober 2007 18:40
2x
Thumb_up

Da wirst Du wohl klagen müssen, aber laß Dich von einem Rechtsanwalt beraten. Die erste Beratung kostet nicht viel!


anonym
beantwortet von rama6 am 27. Oktober 2007 13:26
0x
Thumb_up

Der erste und Beste Schritt ist mit Deinem Vermieter zu reden,Schilder ihm Deine Situation ohne etwas zu Beschönigen.Erkläre ihm,das der Mitmieter Deine Situation Ausnutzt und er den Wohnraum auf Deine Kosten Nutzt und Dich Auslacht,das Du seine Miete zu tragen hast. Der Vermieter kann Deine Kündigung mit sofortiger Wirkung Annehmen,und für Dich einen Neuen Mietsvertrag machen.Schreibe alles in dieser Form in Schriftform mit Copie,Copie vom Vermieter Unterschreiben lassen,Verweigert er die Unterschrift und läßt Dich auch nicht aus den Mietsvertrag,gehe Nachhause und Schreibe eine Kündigung mit Vermerk der Unterhaltung, Copie Anbei.Kündigungsgrund Nenne die Kriminelle Vorgehensweise Deines Mitmieters und Benenne in der Kündigung auch die Uneinsichtigkeit Deines Vermieters mit dem Unterton des Unsozialen Bereicherung durch Dich für einen Schmarotzer.


anonym
beantwortet von DrSeltsam am 17. April 2008 13:59
0x
Thumb_up

Auf gar keinen Fall ist es zulässig, dass nur eine Mietpartei von beiden Mietparteien kündigen kann, es sei denn diese wäre dazu ausdrücklich von der anderen Partei bevollmächtigt.

Manche Standardmietverträge enthalten eine Klausel dieser gegenseitigen Bevollmächtigung. Diese Klausel sollte sich innerhalb des von den Unterschriften unter dem Mietvertrag enthaltenen Papierwerkes befinden und nicht als Annex in irgendeinem "kleingedruckten Anhang".

Ist diese Klausel enthalten, hast du die Möglichkeit, unter Berufung auf diese Bevollmächtigung für beide wirksam kündigen zu können.

Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willensereklärung. Nach Zugang einer rechtswirksamen Kündigungserklärung beim Vermieter war es das mit dem Mietverhältnis - allerdings auch für dich.

Bei der Alternative - Klage auf Zustimmung zur Kündigung - wäre es dasselbe Ergebnis. Wohnung für beide weg. Auf diese Zustimmung hättest du Anspruch. Der Weg dahin ist zeit-, geld- und nervenraubend.

Fazit: Du brauchst Hilfe. Der örtlich für dich zuständige Mieterverein - bei dem bitte nur du Einzelmitglied wirst - hilft dir in der Sache kompetent weiter.




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.