Liebe Leser,Ende 2006 ist mir die Haustür beschädigt worden aufgrund eines berechtigten Ermittlungsverfahrens gegen meinen Mitbewohner (gemeinsamer Mietvertrag). Die Senatsverwaltung für Finanzen lehnt die Zahlung des Schadens an den Vermieter ab da mein Mitbewohner Verursacher des Schadens ist da der Einsatz berechtigt war. Meine Hausverwaltung stellt es jetzt mir in Rechnung weil wir gesamtschuldnerisch im Mietvertrag stehen aber mein Mitbewohner nicht zahlungsfähig ist. Muss ich jetzt wirklich die Kosten übernehmen oder kann ich widerrum Schadensersatz bei der Senatsverwaltung für Finanzen stellen weil ich so zum Geschädigten werde bzw. muss jetzt meine Haftpflichtversicherung greifen?

Du musst die Kosten ertmal übernehmen und hast einen Anspruch einen Anspruch gegenüber Deinem Mitbewohner. Wenn der nicht zahlt oder zahlen kann, bleibt nur der Weg zum Gericht.