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Wie komme ich an mein Geld nach Ablauf der (bzw. seiner) Insolvenz

gefragt von hilfesuchender am 26.02.2009 um 17:24 Uhr

Hallo an alle, ich habe an jemanden vor über 6 Jahren eine Mietkaution in Höhe von 15.000€ geleistet, nach Aufgabe meines Geschäftes wollte er mir die Mietkaution nicht mehr zurück zahlen. Als es zum Anwalt ging, unter anderem auch deswegen weil er mir nie nachgewiesen hat das er ein Mietkonto angelegt hat und noch wegen einigen anderen Dingen, meldete er Insolvenz an. Heute (über 6 Jahre später) kam das Schreiben von meinem Anwalt wo ein Scheck über knapp 150€ beigefügt war, mit dem Hinweis dies sei die Auszahlung der Schlußquote.
Meine Frage:
Gibt es irgendeine Möglichkeit nach Ablauf seiner Insolvenz und Auszahlung einer Schlußquote (an mich), das Geld (15.000)zivilrechtlich oder irgendwie anders einzufordern. Ich habe da rechtlich gesehen leider gar keine Ahnung und habe das Gefühl mein Anwalt wartet auch nur noch auf seinen Ruhestand. Vor allem in dem Wissen zu sein das er kurz vor der Insolvenz alles aus seinem Business (Spielzeug) seiner Frau gegeben hat die damit einen neuen Laden aufgemacht hat und größten Teils vieles über Ebay verkauft hat, macht mich nur noch depressiver, da ich immer nur den ehrlichen Weg gegangen bin und anderen, wie ihm, es jetzt bestens geht und ich vor der Insolvenz stehe... Ich danke euch für jeden Tip und freue mich auf jede Antwort

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Recht x 35.177 Geld x 22.593 Insolvenz x 1.124 Betrug x 1.070

paps1959
beantwortet von paps1959 am 26. Februar 2009 21:12
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Wenn die Gläubiger benachteiligenden Handlungen bereits während des Verfahrens bekannt waren, haben Sie eine Flasche von Anwalt. Das hätte bei einiger Nachverfolgung sicherlich einen Versuch zur Versagung der RSB geben können.

Jetzt können Sie nur noch die RSB innerhalb eines Jahres nach Erteilung anfechten, wenn gegen die Obligenheiten während des verfahrens verstoßen wurde und dieses ihnen erst jetzt bekannt wurde.

Leider.


anonym
beantwortet von FC0363 am 26. Februar 2009 19:30
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Den ganzen Kram mit dem Kapital aus der Firma ziehen hättest Du dem Insolvenzgericht während der Insolvenz mitteilen müssen. Jetzt nützt Dir das nichts mehr. Du wirst mit den € 150,00 Glücklich werden müssen


anonym
beantwortet von monchen69 am 8. April 2009 10:23
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-wenn der betrag mit in der insolvenz ,ist bekommst du kein geld mehr den nach der insolvenz ist der schuldner schulden frei mit restschuld erlass das regelt das gericht so vom schuldner. denke da wirst du nix mehr sehen die zahlung 150 euro waren wahrscheinlich von schuldner rest guthaben was an sie als gläubiger ausgezahlt wurde.


anonym
beantwortet von FC0363 am 26. Februar 2009 19:30
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Den ganzen Kram mit dem Kapital aus der Firma ziehen hättest Du dem Insolvenzgericht während der Insolvenz mitteilen müssen. Jetzt nützt Dir das nichts mehr. Du wirst mit den € 150,00 Glücklich werden müssen


anonym
beantwortet von jockl am 26. Februar 2009 17:37
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Überhaupt nicht mehr, sofern das Insolvenzverfahren endgültig abgeschlossen ist. Danach ist der "Schuldner" achuldenfrei, was alte Verbindlichkeiten, Bestandteile des Insolvenzverfahrens betraf und dieser zwischenzeitlich keine neuen Schulden gemacht hat. Leider ....


anonym
beantwortet von Ellwood am 26. Februar 2009 17:36
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Da er durch die Insolvenz nun schuldenfrei ist, haben sich Deine 15.000 aufgelöst und sind zu 150,--€ mutiert. Da kannst Du nun nix mehr machen.


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