hallo.. am samstag erhielt ich einen brief das mein konto gepfändet wird. ich beziehe allerdings nur kindergeld meiner beiden kinder und arbeitslosengeld 2! am freitag kommt das arbeitslosengeld. ich möchte die schulden gleich davon bezahlen kann aber keine überweisungen tätigen durch eben diese pfändung. daher muß ich mich am schalter der sparkasse melden. kann die sparkasse mir das restgeld davon auszahlen? auch wenn ich die schulden nicht gleich bezahlen könnte.. darf die sparkasse mir mein gel nach eingang des arbeitslosengeldes am selben tag noch aus zahlen? ich bitte um dringende rückantwort. danke!
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Sozialleistungen unterliegen dem Pfändungsschutz.

Das solltest du wirklich gemeinsam mit deinem Bankberater klären!
Dieser weiß ganz genau was möglich ist und was nicht, da er deine Situation kennt.

grundsätzlich darf man innerhalb 7 tagen nach Eingang einer Sozialleistung diese noch abheben. Sicherlich wird die Bank darauf bestehen, dass du dies am schalter machst
Wenn Du die Schuld aber damit begleichen willst, ist das kein Problem, du musst nur die Bank damit beauftragen, den Betrag direkt an den Pfänder zu überweisen.

Soziale Leistungen, dazu gehört auch Kindergelt sind nicht pfändbar! Die Sparkasse zahlt dir auch das Geld aus.

die frage habe ich schon öfter beantwortet. geh mit deinen unterlagen zum amtsgericht, hier wird dann festgestellt das du harz4 bekommst und dir nichts gepfändet werden kann. der gläubiger bekommt davon eine abschrift deine bank eine und du. geh zur bank und du kannst dein konto wieder nutzen. die karten werden gesperrt und denk bitte daran das keine anderen gelder wie harz4 oder kindergeld darauf gehen, alles andere müsste ansonsten die bank dem gläubiger überweisen. die sache ist in einem tag erledigt. frag im amtsgericht nach der vollstreckungsstelle für zivilsachen, trag da dein anliegen vor. die helfen dir kostenlos. gruss akademikus
laut brief ist die bank beauftragt den betrag an den gläubiger zu zahlen also liegen denen die genauen überweisungsdaten schon vor. bei einem freund wurde das konto ebenfalls gepfändet dieser bezog auch das arbeitslosengeld 2. ihm wurde das geld nicht am dem tag als es einging ausgezahlt. er musst immer einen tag warten bis es auf dem kontoauszug stand das dass geld von der arge ist. aber die bank sieht doch eigentlich auf ihren computern das dies der fall ist oder?
akademikus am 26. Februar 2009 16:19 da hast du recht, geh aber lieber zum amtsgericht dann bist du auf der sicheren seite!
nein. das amtsgericht vollstreckungsgericht kann nur arbeitslohn freigeben. beraten darf es nicht und kann hier auch nicht helfen. die sozialleistungen können innerhalb 7 tagen nach gutschrift abgehoben werden. überweisen geht nicht mehr nur noch alles bareinzahlen. gebühren-meist hoch. abhilfe:bei der bundesbank kostet jede bareinzahlung 1,- und diese hat jeden vormittag geöffnet. mfg
nein. das amtsgericht vollstreckungsgericht kann nur arbeitslohn freigeben. beraten darf es nicht und kann hier auch nicht helfen. die sozialleistungen können innerhalb 7 tagen nach gutschrift abgehoben werden. überweisen geht nicht mehr nur noch alles bareinzahlen. gebühren - meist hoch. abhilfe:bei der bundesbank kostet jede bareinzahlung 1,- und diese hat jeden vormittag geöffnet. mfg
danke für die antworten.. hoffe das ich morgen an mein geld komme. sparkasse hat hat nur bis um zwei auf und geld kommt zu unterschiedlichen zeiten. aber danke.. habt mir wirklich weiter geholfen.

Du hast 7 Tage ab Geldeingang Zeit,das Geld von Deinem Konto abzuheben,denn Sozialleistungen sind Unpfändbar die Überweisungen müßen auch innerhalb der 7 Tage Frist gemacht werden,am besten Online,so machen es immer Bekannte von mir und die hatten bislang noch keine Probleme...

Bei ALG II kannst du trotz Kontenpfändung innerhalb von 7 Tagen nach Geldeingang über den vollen eingegangenen Betrag verfügen, auch Überweisungen tätigen. Du musst allerdings sämtliche Bankgeschäfte am Bankschalter erledigen.