gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


wie komme ich an mein arbeitslosengeld 2 trotz kontopfändung?

gefragt von schnie08 am 26.02.2009 um 16:06 Uhr

hallo.. am samstag erhielt ich einen brief das mein konto gepfändet wird. ich beziehe allerdings nur kindergeld meiner beiden kinder und arbeitslosengeld 2! am freitag kommt das arbeitslosengeld. ich möchte die schulden gleich davon bezahlen kann aber keine überweisungen tätigen durch eben diese pfändung. daher muß ich mich am schalter der sparkasse melden. kann die sparkasse mir das restgeld davon auszahlen? auch wenn ich die schulden nicht gleich bezahlen könnte.. darf die sparkasse mir mein gel nach eingang des arbeitslosengeldes am selben tag noch aus zahlen? ich bitte um dringende rückantwort. danke!


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

finanzen (22794)
kontopfaendung (120)
arbeitslosengeld-2 (51)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


anonym
beantwortet von Mietnormade am 26. Februar 2009 16:10
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Sozialleistungen unterliegen dem Pfändungsschutz.


wildcat53
beantwortet von wildcat53 am 26. Februar 2009 16:08
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das solltest du wirklich gemeinsam mit deinem Bankberater klären!

Dieser weiß ganz genau was möglich ist und was nicht, da er deine Situation kennt.


BirgitAltmann
beantwortet von BirgitAltmann am 26. Februar 2009 16:09
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

grundsätzlich darf man innerhalb 7 tagen nach Eingang einer Sozialleistung diese noch abheben. Sicherlich wird die Bank darauf bestehen, dass du dies am schalter machst

Wenn Du die Schuld aber damit begleichen willst, ist das kein Problem, du musst nur die Bank damit beauftragen, den Betrag direkt an den Pfänder zu überweisen.


anonym
beantwortet von bibsi73 am 26. Februar 2009 16:14
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es darf überhaupt nicht gepfändet werden!!


Rico1
beantwortet von Rico1 am 26. Februar 2009 16:15
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Soziale Leistungen, dazu gehört auch Kindergelt sind nicht pfändbar! Die Sparkasse zahlt dir auch das Geld aus.



akademikus
beantwortet von akademikus am 26. Februar 2009 16:15
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

die frage habe ich schon öfter beantwortet. geh mit deinen unterlagen zum amtsgericht, hier wird dann festgestellt das du harz4 bekommst und dir nichts gepfändet werden kann. der gläubiger bekommt davon eine abschrift deine bank eine und du. geh zur bank und du kannst dein konto wieder nutzen. die karten werden gesperrt und denk bitte daran das keine anderen gelder wie harz4 oder kindergeld darauf gehen, alles andere müsste ansonsten die bank dem gläubiger überweisen. die sache ist in einem tag erledigt. frag im amtsgericht nach der vollstreckungsstelle für zivilsachen, trag da dein anliegen vor. die helfen dir kostenlos. gruss akademikus


anonym
beantwortet von schnie08 am 26. Februar 2009 16:18
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

laut brief ist die bank beauftragt den betrag an den gläubiger zu zahlen also liegen denen die genauen überweisungsdaten schon vor. bei einem freund wurde das konto ebenfalls gepfändet dieser bezog auch das arbeitslosengeld 2. ihm wurde das geld nicht am dem tag als es einging ausgezahlt. er musst immer einen tag warten bis es auf dem kontoauszug stand das dass geld von der arge ist. aber die bank sieht doch eigentlich auf ihren computern das dies der fall ist oder?

Kommentar von 115165cd23a7cd847211dd7a58ebaa36smallakademikus am 26. Februar 2009 16:19

da hast du recht, geh aber lieber zum amtsgericht dann bist du auf der sicheren seite!

Kommentar von thomaszg2872 am 3. März 2009 22:20

nein. das amtsgericht vollstreckungsgericht kann nur arbeitslohn freigeben. beraten darf es nicht und kann hier auch nicht helfen. die sozialleistungen können innerhalb 7 tagen nach gutschrift abgehoben werden. überweisen geht nicht mehr nur noch alles bareinzahlen. gebühren-meist hoch. abhilfe:bei der bundesbank kostet jede bareinzahlung 1,- und diese hat jeden vormittag geöffnet. mfg

Kommentar von thomaszg2872 am 3. März 2009 22:22

nein. das amtsgericht vollstreckungsgericht kann nur arbeitslohn freigeben. beraten darf es nicht und kann hier auch nicht helfen. die sozialleistungen können innerhalb 7 tagen nach gutschrift abgehoben werden. überweisen geht nicht mehr nur noch alles bareinzahlen. gebühren - meist hoch. abhilfe:bei der bundesbank kostet jede bareinzahlung 1,- und diese hat jeden vormittag geöffnet. mfg


anonym
beantwortet von schnie08 am 26. Februar 2009 16:27
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

danke für die antworten.. hoffe das ich morgen an mein geld komme. sparkasse hat hat nur bis um zwei auf und geld kommt zu unterschiedlichen zeiten. aber danke.. habt mir wirklich weiter geholfen.


mama9704
beantwortet von mama9704 am 16. März 2009 07:52
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du hast 7 Tage ab Geldeingang Zeit,das Geld von Deinem Konto abzuheben,denn Sozialleistungen sind Unpfändbar die Überweisungen müßen auch innerhalb der 7 Tage Frist gemacht werden,am besten Online,so machen es immer Bekannte von mir und die hatten bislang noch keine Probleme...


btbissy01
beantwortet von btbissy01 am 19. Mai 2009 20:06
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Bei ALG II kannst du trotz Kontenpfändung innerhalb von 7 Tagen nach Geldeingang über den vollen eingegangenen Betrag verfügen, auch Überweisungen tätigen. Du musst allerdings sämtliche Bankgeschäfte am Bankschalter erledigen.


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.