habe vom amtsgericht eine fotokopie der verfügung von todes wegen zur kenntnisnahme übersand bekommen.in diesem erbvertrag setze mein vor 3monaten verstorbener erzeuger nach seinem tod seine ehefrau als erbin ein und nach deren tod die gemeinsame tochter. was muss ich nun unternehmen um zu erfahren ob und was ich erbe?

Auch als uneheliches Kind hast du ein Recht auf dein Erbe, aber erst ist die Ehefrau dran, danach du mit deren Tochter! Geh zum Nachlassgericht und erkundige dich da mal genau!

Du erbst auf jeden Fall den Pflichtteil, ganz egal was das Testament aussagt. Ich schlage vor, Du rufst erst einmal beim Amtsgericht an und fragst nach. Dies wissen gut bescheid!
Wenn es um ausreichend hohe Summen geht, diskutiere dies zuerst mit den anderen Erben -- vielleicht läßt sich eine einvernehmliche Lösung schnell finden. Geht das nicht, mußt Du einen Anwalt einschalten. Da die Rechtslage eindeutig ist, wird das auf jeden Falll lohnenswert sein.

zum Amtsgericht gehen und deinen Pflichtanteil anmelden.
Du hast als erstes eine Kopie des Testaments bekommen, das heisst du stehst als Tochter fest und hast diesen Anspruch, also geh hin
Ja du erbst nichts! Sonst gehst du eben mal den Notar fragen, aber du wirst zur Testamentseröffnung wohl eingelden sein! Du bist eben die nicht eheliche Tochter. Sorry .-(
Mindestens ein Pflichtteil steht ihr zu
geige am 23. Juli 2008 16:26 Ne, ne, ne, das war mal.
Kinder sind Abkömmlinge des Erblassers und somit gesetzliche Erben erster Ordnung. Wurde früher noch zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern unterschieden, gibt es seit 1998 keinen Sonderstatus mehr: Eheliche und uneheliche Kinder sind grundsätzlich gleichgestellt, es gelten die gleichen erbrechtlichen Stellungen. Das uneheliche Kind hat somit auch einen Pflichtteilsanspruch.
Mehr nachzulesen in 123recht.net

Mach Dich schlau bei einem Fachanwalt für Familienrecht. Der müßte Dir helfen können. Ein erstes Gespräch ist meistens unverbindlich und kostenlos.
http://www.finanztip.de/recht/erbrecht Schau da mal nach; meiner Meinung nach sind hier alle Aspekte zum Erben gut und anschaulich erklärt.