Mein Ex-Freund und ich haben uns wegen unserem Kind eine neue Wohnung gesucht, gefunden und einen Mietvertrag für mindestens 1 Jahr unterschrieben, sind beide Mieter! Nun will ich aus der Wohnung raus, da wir uns getrennt haben. Kann ich auch ohne Nachmieter aus dem Vertrag raus kommen?
Nein, dass kannst du nicht.
Aus einem auf Zeit abgeschlossenem Mietvertrag kommt ihr nicht raus, selbst wenn ihr kündigt. Der Mietvertrag muss die vereinbarte Laufzeit durchgehalten werden. Auch muss der Vermieter keinen sogenannten Nachmieter akzeptieren. Dies denken zwar viele, ist aber falsch. Ich schreibe hier mit Absicht "ihr", da ihr beide verantwortlich seid und beide für alle Folgen, die sich aus dem Mietvertrag ergeben, haftet.
Hier könnte nur ein Gespräch mit dem Vermieter helfen. Akzeptiert er eventuell einen Nachmieter? Oder kann dein Ex-freund den Vertrag alleine übernehmen? - In beiden Fällen ist es eine Entscheidung des Vermieters, dem er zuzustimmen kann oder nicht.
Eines kann man aber versuchen: Ihr habt das Recht zur Untervermietung, gemäß Art. 262 Abs. 2 OR.
Die meisten Vermieter bevorzugen aber einen Hauptmieter. Deshalb: redet mit ihm!
Voraussetzung ist aber, dass du und dein Ex-Freund in diesem Fall an einem Strang zieht.
Falls dein Ex-Freund den Vertrag alleine übernehmen möchte und der Vermieter damit einverstanden ist, denke an deinen Anteil der Kaution!

Dein Vermieter würde eine vorzeitige Kündigung kaum akzeptieren - und schon garnicht ohne Nachmieter. Warum sollte er einen finanziellen Nachteil in Kauf nehmen, weil ihr Euch trennt? Nachmieter wäre aber auch blöd, falls Dein Freund für die Mietzeit in der Wohnung bleiben würde. Rechtlich gesehen musst Du für Deine Hälfte der Mietdauer zahlen. Wenn Ihr beide auszieht und der Vermieter einen Nachmieter akzeptiert, dann könntet ihr beide früher aus dem Vertrag.
Du musst das mit deinem Vermieter klären, dass er dich aus dem Mietvertrag entlässt.
Hier ging es auch um dieses Thema:
Jetzt bin ich platt. Wie aesox schreibt kommt ihr nicht aus dem Vertrag. Ich dachte es gäbe einen neuen Gerichtsentscheid, dass generell 3 Monate Kündigungsfrist gelten und es keine Zeitverträge mehr gibt ?!?
Ysobel am 25. September 2007 08:51 ich weiss zwar die Antwort nicht, aber ich habe auch einen Zeitvertrag. Und bevor wir den Vertrag unterschrieben haben mussten wir den von einem Rechtsanwalt prüfen lassen, und der hat nichts beanstandet...
comarel am 25. September 2007 10:45 3-monatige Kündigungsfrist gilt für alle NICHT befristeten Mietverträge. D.H. früher erhöhte sich die Kündigungsfrist, je länger man in einer Wohnung gewohnt hat. Das ist es, was heute nicht mehr gilt.
Befristet abgeschlossene Verträge enden frühestens mit Ablauf der im Mietvertrag eingegangenen Frist.
Wenn der Vertrag lautet "mindestens 1 Jahr" ist es ja kein Zeitvertrag und deshalb müssten die 3 Monate Kündigungsfrist geleten.
sage nur eins - Verbraucherzentrale. Für wenig Geld gute Rechtsberatung. Ansonsten, alle Zeitverträge sing Gesetzwidrig, gilt gewöhnliche Kündigungsfrist - 3 Monate.
Der Mietvertrag kann mit 3-Monatsfrist gekündigt werden ! Allerdings haften beide Partner bis zum Ablauf des Vertrages für das Mietobjekt gemeinsam oder jeder für sich !
Für den Fall dass der Vermieter einen neuen Vertrag mit dem Kindesvater abschließen würde kämst Du aus dem Vertrag heraus !
Es bleibt zu bezweifeln ob sich der Vermieter darauf einlässt !
Zudem müssten die Nebenkosten die bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens angefallen sind abgerechnet werden !

In den Antworten findet man mal wieder viel Wahres, aber auch viel nicht so richtiges. § 542 II BGB ist die einschlägige Vorschrift. Ist danach ein Mietverhältnis auf bestmmte Zeit eingegangen, endet es mit Ablauf der Zeit (und nicht vorher durch irgend eine Kündigung). Bei unbefristeten Mietverhältnissen gilt für den Mieter, unabhängig von der Mietdauer, die 3monatige Kündigungsfrist. Man wird also mit dem Vermieter verhandeln müssen. Bei solchen wichtigen Fragen sollt man sich auch nicht auf die Nachbarschaftshilfe eines Forums verlassen. Folgt man dem falschen Tipp, kann es viel Ärger und Geld kosten. Der Tipp mit der Verbraucherzentrale oder Mieterverein war schon gut. Man kann sich aber auch für kleines Geld an eine Rechtsberatungshotline wennden. Dort sitzen nicht nur kompetente Rechtsanwälte am Telefon, sonder die stehen auch noch für die Richtigkeit ihrer Antworten ein.
Hallo aesox! Bist Du da 100%ig sicher? Schau bitte mal auf meine Antwort unten, wär für mich echt wichtig, danke! donnerwheels
so wie ich es verstanden habe ist es kein Zeitvertrag der bis zu einem maxmimalen Datum gilt. Deshalb ist eigentlich der Passus " mind. 1 Jahr" auch ungültig