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Wie können wir in den Mietvertrag?

gefragt von Irinchen am 09.04.2009 um 18:53 Uhr

Hallo,

vor einigen Tagen ist mein Vater verstorben. Nun bekommt meine Mutter nur noch eine kleine Witwenrente. Ich bin zwar noch in ihrer Wohnung gemeldet, bin aber eigentlich nur bei meinem Freund. Nun wird langsam klar, dass meine Mutter die Miete alleine nicht zahlen könne wird. Sie möchte es aber auch mit allen Mitteln verhindern Hartz 4 zu bekommen. Dazu kommt, dass ich (einkommenslose Studentin) gerne in der Wohnung bleiben würde. Unsere Überlegung ist nun, dass mein Freund mit in die Wohnung einzieht, wir übergangsweise zu dritt hier wohnen und meine Mutter noch etwas Zeit hat sich eine Arbeit und eine kleinere Wohnung zu suchen. Mein Freund und ich würden dann aber gerne in der Wohnung bleiben und gegebenenfalls würde er sie vielleicht sogar kaufen wollen (bald soll die Wohnung an die Mieter verkauft werden). Nun aber das Problem: Die Wohnung ist eine Sozialwohnung, welche meinem Freund, der selbständig ist und zuviel verdient aber nicht zustehen würde. Weiß jemand wie wir -mein Freund und ich- es schaffen könnten in der Wohnung bleiben zu dürfen, wenn meine Mutter auszieht? Ich traue mich irgendwie erst mal nicht beim Vermieter anzufragen und anschließend aud irgendeiner Ecke zu hören: Das hättet Ihr besser mal so oder so gemacht, dann hätten sie es euch erlauben müssen!" Lieber erkundige ich mich vorher, wie wir das Feld am besten von hinten aufrollen. LG

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Mietrecht x 3.897 Mietvertrag x 755

vincero
beantwortet von vincero am 10. April 2009 21:00
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wenn die bisherige sozialbauwohnung demnächst zur eigentumswohnung werden soll muss vorher die bindung ausgelaufen sein. ist die bindung ausgelaufen dann erhöht sich erst mal die miete bis zu 30% - dann wird umgewandelt und dem hauptmieter zum kauf angeboten. es liegt ganz allein am eigentümer ob er deinen freund als untermieter akzeptiert. das vorkaufrecht hat aber eindeutig nur der hauptmieter. wenn der hauptmieter dann verzichtet könnt ihr glück haben und die wohnung kaufen. bei der preisverhandlung ist zu beachten, dass es sich um eine vermietete wohnung handelt. eine freie wohnung ist auf dem immobilienmarkt immer teurer. das die wohnung vermietet ist ist wiederum gut für die finanzierung. wenn ihr das wirtschaftlich hinbekommt sollte die mutter bis dahin mieterin bleiben. erkundigt euch doch erst mal wann die sozialbindung ausläuft.


anonym
beantwortet von Obelhicks am 9. April 2009 23:04
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der tod des mieters führt nicht zur aufhebung des mietvertrages.

da deine mutter oder du und deine mutter erbe seid, geht der mietvertrag automatisch über.

eine sozialwohnung kann nicht als eigentumswohnung verkauft werden. wenn also solche überlegungen existieren, ist die bindung abgelaufen bzw. steht kurz davor. ich würde das problem einfach abwarten.

wenn die mutter auszieht und die wohnung übernommen werden soll. musst du dann schon mit dem vermieter sprechen, weil sonst die mutter mieterin bleibt und das risiko für mietaufall und schäden trägt. es sollte aber kein großes problem bei der umschreibung des mietvertrages geben.


jbinfo
beantwortet von jbinfo am 9. April 2009 19:06
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Du und Deine Mutter sind automatisch durch Erbschaft jetziger Hauptmieter. Wer die Miete bezahlt ist doch dem Vermieter egal. Hauptsache sie wird gezahlt. Wenn Deine Mutter dann ausgezogen ist, ändert ihr den Mietvertrag um auf Dich und Deinen Freund. Das geht normaler weise problemlos, da Du ja Erbe bist.

Kommentar von Irinchen am 9. April 2009 19:30

Danke für die superschnellen Antworten. Ich glaube, dass das mit dem Erbe nicht ganz hinhaut. Er war mein Stiefvater und gesetzlich gesehen hat er also keine Kinder. Ich bin auch nicht adoptiert. Zudem habe ich Bedenken, dass der Vermieter mich doch sicher nicht im Vertrag haben will, weil ich ja kein eigenes Einkommen habe. Oder ist das irrelevant?

LG


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 9. April 2009 19:01
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lass die Wohnung über dich laufen, ihr seit ja noch nicht verheiratet...


klugschnacker
beantwortet von klugschnacker am 9. April 2009 18:56
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Hallo,

vor einigen Tagen ist mein Vater verstorben. Nun bekommt meine Mutter nur noch eine kleine Witwenrente. Ich bin zwar noch in ihrer Wohnung gemeldet, bin aber eigentlich nur bei meinem Freund. Nun wird langsam klar, dass meine Mutter die Miete alleine nicht zahlen könne wird. Sie möchte es aber auch mit allen Mitteln verhindern Hartz 4 zu bekommen. Dazu kommt, dass ich (einkommenslose Studentin) gerne in der Wohnung bleiben würde. Unsere Überlegung ist nun, dass mein Freund mit in die Wohnung einzieht, wir übergangsweise zu dritt hier wohnen und meine Mutter noch etwas Zeit hat sich eine Arbeit und eine kleinere Wohnung zu suchen. Mein Freund und ich würden dann aber gerne in der Wohnung bleiben und gegebenenfalls würde er sie vielleicht sogar kaufen wollen (bald soll die Wohnung an die Mieter verkauft werden). Nun aber das Problem: Die Wohnung ist eine Sozialwohnung, welche meinem Freund, der selbständig ist und zuviel verdient aber nicht zustehen würde. Weiß jemand wie wir -mein Freund und ich- es schaffen könnten in der Wohnung bleiben zu dürfen, wenn meine Mutter auszieht? Ich traue mich irgendwie erst mal nicht beim Vermieter anzufragen und anschließend aud irgendeiner Ecke zu hören: Das hättet Ihr besser mal so oder so gemacht, dann hätten sie es euch erlauben müssen!" Lieber erkundige ich mich vorher, wie wir das Feld am besten von hinten aufrollen. LG

ANTWORT: Spreche den Vermiter an

Kommentar von 868c358138957cd19e99fe9a0326486csmalloberaden am 9. April 2009 18:59

genau


oberaden
beantwortet von oberaden am 9. April 2009 18:55
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du bist blutsverwndt und gemeldet. auch im vertrag?und als nachmieter dürfte auch nich so schwierig sein


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