Wie können wir eine Landwirtschaft abmelden?

5 Antworten

Ich kann mir nicht vorstellen, das er keinen Anspruch auf eine, wenn auch bescheidene, Rente hat - einfach mal bei der Landwirtschaftlichens Altersvorsorge nachfragen. Ich denke mal er ist überfordert damit und kennt sich entweder mit dem ganzen behördenkram nicht aus oder es ist ihm einfach nür lästig. Der Grundstücksverkauf - das zu klären ist seine Sache - solange er eigenverantwortlich handelt. Vielleicht hat er sie gar nicht verkauft sondern nur verpachtet - das muss aber auf jeden fall alles geklärt werden. Er wird wohl von den Pachteinnahmen leben, oder von den Zinserträgen für den Verkauf.. muss auch geklärt werden. Abmelden könnt ihr nix - solange er keinen Vormund hat geht nix ohne sein Einverständnis. Die Besitzlage könnts auch über ein Notariat oder Grundbuchamt klären, wenn er euch die Infos verweigert. Sollten die Grundstücke tatsächlich noch in seinem Besitz sein und er sie ggf verpachtet haben, dann belasst es dabeo - Grundeigentum wird hierzulande noch Gold wert....insbesondere solltet ihr euch auch beraten lassen, welche Formen Subventionen aus der EU euch zustehen - es gibt da ja sogar Kohle fürs Flächenstilllegen, dann gibts Prämien für naturverbundene Landschaftspflege und weiss der Geier was noch alles....

wende dichb an die Landwirtschaftkammer deines Landes,die machen alles weitere,dies kann nur der eingetragen Eigentümer machen,mit 78 bekommt er doch schon Rente,wenn er sie Beantragt hat,dies geht alles nur mit Einverständnis eures Vaters,macht es dem Vater klar,als Vorschlag,Land/Hof/Stallung Verpachten,nicht Wohngebäude,daraus kann eine zusätzliche Rente entstehen,aber wie gesagt Beratung bei d.Lwk.da wo der Hof ist.

Den landwirtschaftlichen Erwerb kann nur dein Vater selber abmelden, da es wohl auf seinen Namen läuft. Beim Gewerbeamt der Stadt wahrscheinlich. Rente kann er auch nur selber beantragen. Beim Rententräger. Ansonsten laßt euch mal rechtlich beraten.

Zunächst setzt euch mit der landw.Alterskasse wegen einer evtl.Rente in Verbindung.

Wegen der Besitzlage erkundigt euch beim Grundbuchamt(in der Regel beim Amtsgericht).

Bei der örtlichen Beratungsstelle der Landwirtschaftskammer können alle weiteren Fragen besprochen werden.

Ich würde mich an die zuständige Landwirtschaftskammer wenden. Adressen findest du im Netz.