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Wie kann Tochter den Namen des zukünftigen Stiefvaters übernehmen?

gefragt von janinecjaninec am 01.12.2007 um 23:03 Uhr

Meine Tochter ist sechs Jahre alt und ich werde im nächsten Jahr meinen Lebensgefährten heiraten,welcher aber nicht der Kindsvater ist.Meine Tochter trägt meinen Mädchennamen und nicht den Namen des Kindsvaters,da wir nie verheiratet waren.Wo kann ich nun die Namensänderung meiner Tochter bantragen.Ich habe im Internet gelesen,dass der Kindsvater der Namensänderung zustimmen muss,auch wenn das Kind nie seinen Namen trug und wir nie verheiratet waren...Ist mir nicht einleuchtend.ist das denn wirklich so,dass er zustimmen muss?Und wie kann ich es vor Gericht begründen...falls es denn dazu kommt..,dass es für das Kindeswohl das beste ist unseren neuen Familiennamen auch zu tragen?


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Knowledge
beantwortet von Knowledge am 1. Dezember 2007 23:08
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Z. B. durch Adoption. Das wäre in eurem Fall doch recht einfach.

Kommentar von 9b2dc4da4d9bd84bd8072e6e663ddb9fsmalljaninec am 1. Dezember 2007 23:11

Nein,das geht nicht,weil der Kindsvater da nicht zustimmt und er ja seinen Pflichten als Vater auch gerecht wird und ich ihm das Kind nicht entziehen möchte, auch rein gesetzlich nicht.


anonym
beantwortet von Rogald am 2. Dezember 2007 00:38
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Der leibliche Vater braucht nicht gefragt werden, da das Kind nicht seinen Namen trägt. Es genügt eine Erklärung der Mutter und des Ehegatten, dessen Namen das Kind tragen soll, gegenüber dem Standesbeamten. Da das Kind älter als 5 Jahre ist, muss auch das Kind zustimmen. (§ 1618 BGB). Ein Gang zum Standesamt klärt die Sache.

Kommentar von 9b2dc4da4d9bd84bd8072e6e663ddb9fsmalljaninec am 2. Dezember 2007 11:30

Ich habe das jetzt nachgelesen.Es ist doch so,dass der Vater zustimmen muss,wenn wir ein gemeinsames Sorgerecht haben.Siehe Karlsruher link unten

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 2. Dezember 2007 13:13

@janine c. :

du bist lustig, wo stand denn in deiner frage, dass ihr gemeinsames sorgerecht habt. hier sind ja wohl alle davon ausgegangen, dass du die sorge hast.

es wäre eine ganz andere ausgangsituation zur beantwortung deiner frage gewesen.


Alexander50
beantwortet von Alexander50 am 2. Dezember 2007 13:01
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wenn ich ehrlich bin, habe ich keine Ahnung von der Sache( wie aber alle anderen "Ratgeber" hier auch).Wie wäre es denn,wenn dein künftiger Ehemann deinen Namen annimmt ? Dann hättest du,deine Kleine und dein Mann den gleichen Namen.


anonym
beantwortet von prets am 1. Dezember 2007 23:06
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soviel ich weiß macht das auch das Standesamt.Dort liegt ja euer Familienbuch und auch dort wird der Eintrag geändert glaube ich!!


AJWhv
beantwortet von AJWhv am 1. Dezember 2007 23:15
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das sieht schlecht aus! wenn deine tochter 14 ist, hat sie da mitspracherecht, bin mir aber nicht sicher! am besten redest du noch mal in ruhe mit dem kindsvater und zeigst ihm alle vorteile noch mal und sag ihm das er immer noch der vater bleiben wird und auf nichts in der hinsicht verzichten muß!

Kommentar von 5f6812a7b0109fb9a1df11c834332c2csmalldemosthenes am 2. Dezember 2007 11:52

@AJWhv:

Meine Tochter ist sechs Jahre alt .....

Wer lesen kann, ist im Vorteil!

Kommentar von 0ff8b2b6e698038b70253829685dd176smallAJWhv am 5. Dezember 2007 22:59

dito Demosthenes WENN deine Tochter 14 ist


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 1. Dezember 2007 23:18
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hast du ihn denn schon gefragt ob er zustimmen würde? kann doch auch gut sein, dass er es zum wohl des kindees tut.

wo hast du denn das gelesen?

soweit ich weiß, muss ein kindesvater, auch wenn das kind unehelich ist, nur einer adoption zustimmen, nicht aber einer namensänderung.

meistens kommt es deshalb nicht zu einer gerichtsverhandlung, denn das jugendamt ist da auch entscheidungsberechtigt und wird bei einer ablehnung durch den kindesvater dann von amtswegen eine entscheidung zum wohle des kindes treffen.

Kommentar von 9b2dc4da4d9bd84bd8072e6e663ddb9fsmalljaninec am 1. Dezember 2007 23:21

Es ist so,dass wenn das Kind das 5 Lebensjahr vollendet hat,dass dann das Kind und auch der Vater zustimmen muss.ist er dagegen,dann muss man vor Gericht beweisen,dass es für das Kindeswohl das beste ist den neuen Namen zu tragen.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 1. Dezember 2007 23:29

kindeswohl ist doch wohl gegeben, wenn der vater sich schon beschwert, das die kleine ihm fragen stellt, die seine neue dame stören.

warst du denn überhaupt schon auf dem jugendamt in der angelegenheit? schon wegen der schule und dem umgang mit freunden ist es doch besser eine familie hat den selben namen.

wenn sich der kindesvater gar stur stellt, bleibt dir nur der anwalt. den würde ich dann auch nehmen zum wohle des kindes.

Kommentar von Catfan am 2. Dezember 2007 00:20

Hallo Ich verstehe nicht wieso man gleich einen Anwalt einschalten soll?Heutzutage ist es nicht sehr selten das eine Familie mehrere Namen trägt.Es gibt viele solche Patchwork Familien.Und so schwer ist es auch nicht adäquate Erklärungen zu finden wieso udn weshalb ein Kind einen anderen Namen trägt. Meines Wissens nach muß der Vater bei Namensänderungen sein OK geben.Das hat nichts mit Adoption in dem Sinne zu tun.

vg

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 2. Dezember 2007 00:25

@catfan: sie möchte es aber eben, dass ihr kind den namen der familie trägt und ich verstehe das. und finde es auch besser.

Kommentar von A771c1885496c251388a1b89bbe694edsmallkoira1975 am 2. Dezember 2007 00:43

...wäre aber im übrigen ganz einfach, wenn der Stiefvater einfach ihren Namen annehmen würde, aber wie unten steht, ist das ja gar nicht nötig.

Kommentar von 9b2dc4da4d9bd84bd8072e6e663ddb9fsmalljaninec am 2. Dezember 2007 10:50

Eben ich fände es blöd,wenn alle seinen namen tragen,auch seine zwei Kinder aus erster Ehe,nur meine Tochter nicht.Wir wollen auch noche ein gemeinsames Kind,welches ja dann auch seinen Namen trägt.


koira1975
beantwortet von koira1975 am 2. Dezember 2007 00:29
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Nach heutiger Rechtslage ist es nicht möglich, dass Dein Kind ohne Einwilligung des Vaters den neuen Familiennamen annimmt.

Ganz einfach wäre es aber, wenn Dein Zukünftiger Deinen Namen annimmt. Schon einmal an die Möglichkeit gedacht?

Ein weiterer Weg wäre es, Deiner Tochter einen Doppelnamen zu verpassen. Dazu brauchst Du allerdings auch die Einverständniserklärung des Vaters, nur wird die oft leichter gegeben.

Kommentar von A771c1885496c251388a1b89bbe694edsmallkoira1975 am 2. Dezember 2007 00:42

wollte gerade das Gleiche wie Rogald schreiben: durch den Namen wird ja keine Bindung an den Vater dokumentiert, also wirst Du die Namensänderung durchsetzen können.

Kommentar von 95c4a024bd262f242db42665ed8842dcsmallbommel65 am 2. Dezember 2007 02:48

Seltsam, seit wann ist das so und welches Gesetz wurde dahingehend abgeändert?

Kommentar von 9b2dc4da4d9bd84bd8072e6e663ddb9fsmalljaninec am 2. Dezember 2007 10:48

Mein zu künftiger kann aus verschiedenen Gründen nicht meinen Namen annehmen.Er hat zwei Kinder aus erster Ehe,die eben auch seinen Namen tragen und er ist geschäftlich verpflichtet seinen Namen zu tragen.Alles andere wäre unwirtschaftlich,da der Name im Einzelhnadel seit 26 Jahren nun in zweiter Generation besteht.


bommel65
beantwortet von bommel65 am 2. Dezember 2007 02:51
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Die Antwort unseres Jugendamtes (Anfang 2007) war folgende:

Bei lediger, nie verheiratet gewesener Mutter gilt:

Für eine Adoption muss der leibliche, eingetragene Vater (mit offiziellem Titel) zustimmen.

Eine Namensanpassung bedarf seiner Zustimmung nicht, er wird aber informiert.

Kommentar von 9b2dc4da4d9bd84bd8072e6e663ddb9fsmalljaninec am 2. Dezember 2007 10:49

Ich habe das im Internet anders gelesen.Hast du vielleicht eine Seite oder einen Paragraphen,wo ich das nachlesen kann?

Kommentar von 95c4a024bd262f242db42665ed8842dcsmallbommel65 am 2. Dezember 2007 18:11

Meine Info stammte zwar direkt von meiner zuständigen Sachbearbeiterin, aber der Paragraf § 1618 BGB [Einbenennung] trifft hier in diesem Fall (bei mir) zu. Den habe ich übrigens im Internet recherchiert... ;-)

Ruf' doch trotzdem mal beim zuständigen Jugendamt an, die können da sicher mehr dazu sagen, und du bist auf der sicheren Seite...

Kommentar von 95c4a024bd262f242db42665ed8842dcsmallbommel65 am 2. Dezember 2007 18:13
Kommentar von Simple_avatar7smallgoge3 am 5. September 2008 16:37

hä, aber warum braucht man die zustimmung vom vater auch wenn mann alleiniges sorgerecht hat, um den namen des kindes zu ändern, wenn mann dem kind vorher durch namensbestimmung , dem kind den namen des vaters gegeben hat. sprich- um das ganze wieder rückgängig zu machen muss der vate wieder zustimmen das das kind nicht mehr seinen namen tragen soll. nix.bilck.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 2. Dezember 2007 11:02
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unter dem link kannst du die bestimmungen nach § 1618 BGB nachlesen.

es dürfte also wirklich keine probleme geben, deiner tochter den namen deines zukünftigen mannes zu geben.

anders hatte ich das auch nicht gekannt.

http://www1.karlsruhe.de/Service/buergerdienste/detail.php?prod_id=460


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 2. Dezember 2007 13:16
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du bist lustig, wo stand denn in deiner frage, dass ihr gemeinsames sorgerecht habt? grübel

hier sind ja wohl alle davon ausgegangen, dass du die sorge hast.

es wäre eine ganz andere ausgangssituation zur beantwortung deiner frage gewesen, wenn du das erwähnt hättest.


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