habe unversichert gesandten artikel nicht erhalten. verkäufer sagt, er sei versendet. jetzt habich wohl 38,50 euro in den sand gesetzt. dumme sache. wenn ich nur nen nachweis hätte. ass der verkäufer es auf eine weise hättemachen können,die nachzuweisen ist... hoffentlich hab ich das problem klar schildern können?
Der Verkäufer kann und wird im eigenen Interesse, um keine schlechte Bewertung zu erhalten, einen Nachforschungsauftrag bei der Post erstellen. Wenn sich dann, wie z.B. schon mal bei mir, herausstellt, dass die Ware bis zu einem bestimmten Postamt gelangte, dann aber "verloren" ging, haftet in diesem Fall nicht der Verkäufer, denn er hat dich ja aufs Risiko und die Wahlmöglichkeit hingewiesen. Bei versichertem Versand muss ansonsten dann die Post zahlen, das hatte ich leider auch schon, doch ist bei versichertem Versand das ein Problem des Absenders wie eigentlich immer, wenn nicht ausdrücklich anders beschrieben, egal was Ebay meint. Bitte also, falls auch nach nächster Woche nicht eingetroffen um diesen Nachforschungsauftrag. Sollte diese Mühe eigentlich dem Verkäufer wert sein.

Ich denke mal, du hast eine Ware bei Ebay ersteigert und den Versand unversichert ausgewählt? Wenn der Verkäufer zur Post gegangen ist, um eine Frankierung zu kaufen, hat er eine Quittung erhalten. Auf der steht jedoch nicht, wohin die Sendung ging und was der Inhalt ist. Dann gibt es noch die Möglichkeit der Sendungsrecherche (dieses muss der Verkäufer anmelden). Warte sonst noch ein paar Tage ab, die Post ist ja nicht immer schnell.

Was mir grad noch einfällt, wo ich den Kommentar von "HirnClaudia" lese. Hast du vielleicht eine alte Adresse von Dir angegeben? Das ist einem von meinen Käufern auch schon einmal passiert. Oder es ist ein Zahlendreher in der Hausnummer / Plz ?
bei Hermes ist immer gleich mitversichert. Ist wohl in solchen Sachen das sicherste was mir gerade einfällt. LG
Ich verkaufe auch bei eBay. An erster Stelle steht immer der Hermes-Versand und dann erst der unversicherte Versand. Ich frage bei meinen Käufern auch immer noch einmal nach, ob wirklich der unversicherte Versand gewünscht wird und teile auch sofort mit, dass das auf eigenes Risiko läuft.
In den Richtlinien bei eBay steht ganz klar und deutlich, dass der unversicherte Versand auf Risiko des Käufers geht. Viele Verkäufer weisen auf diesen Umstand auch extra noch einmal hin. Warum musstest Du auch bei diesem relativ hohen Betrag auch unbedingt vielleicht 2 Euro Versandkosten sparen.
Unversicherte Sendungen (Warensendungen) gibst Du entweder am Schalter ab oder steckst sie in den Briefkasten. Warensendungen werden von der Post leider nicht gerade bevorzugt behandelt. Da kann es auch vorkommen, dass sie auch noch nach 10 Tagen bei Dir ankommen. Das nächste Problem taucht auf, wenn Du in einem Mehrfamilienhaus wohnst. Hat vielleicht ein anderer Mieter Deine Sendung ... ? Da ist leider nichts nachweisbar. Ebenso besteht die Möglichkeit, dass Du an ein schwarzes Schaf bei eBay geraten bist. Hast Du Dir die Bewertungen von dem Verkäufer angesehen? Gab es in dieser Form schon einmal Beanstandungen? Sorry, da gibt es keine Möglichkeit!

Wenn es ein gewerblicher Verkäufer ist, dann muss er Dir den Versand nachweisen können. Dass er bei unversicherten Sendungen in der Regel kein Absendebeleg erhält, ist sein Problem.
Er haftet allerdings nicht, nach der nachweisbaren Übergabe an den Spediteur. Erst da würde ein versicherter Versand greifen. Kann er also die Übergabe der Sendung nicht belegen, muss er für Ersatz sorgen oder Dir den Kaufbetrag erstatten.
mju13 am 11. März 2007 20:53 aus welcher Basis entsteht diese Pflicht des Nachweises?
Kai aus Berlin am 16. März 2007 09:29 Daraus: "BGB § 447 Gefahrübergang beim Versendungskauf
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat." Daraus ergibt sich, dass ich als Verkäufer im Zweifel die Übergabe an den Spediteur nachweisen muss.
der verkäufer macht einen seriösen eindruck. das ist die artikelnummer: 150096569901
kein mehrfamilienhaus, immer noch der selbe wohnsitz - da kann der fehler nicht liegen. kann nur hoffen, dass es noch kommt.
war ostergeschenk für meine kinder.
biasch19 am 11. März 2007 14:08 Der Verkäufer hatte im letzten Jahr mal einige Fälle, wo was nicht so glatt lief. Sonst sind die Käufer aber recht zufrieden mit ihm. Ich gehe davon aus, dass er die Ware Anfang März per Warensendung rausgeschickt hat,wenn du gleich überwiesen hast. Der Versand kann auch mal 2 Wochen dauern. Ich spreche da aus Erfahrung.
Habe mir den Artikel gerade angesehen! Kauf am 27.02.07, wenn Du sofort gezahlt hast, dürfte das Geld etwa am 06.03.07 beim Verkäufer auf dem Konto gewesen sein. Ich denke, dass Du den Artikel wahrscheinlich Dienstag im Briefkasten hast.
leider war es ein privater verkäufer. er bot kostenlosen versand an. der war unversichert. versicherung wäre gegen aufpreis möglich gewesen. dummer weise las ich das nicht so genau und freute mich mehr über denkostenlosen versand. ;-(
ich freue mich arg über so viel tips und was ihr hier so loslasst! danke! hoffe auf dienstag!!
Was meinst du mit sendungsrecherche ? und wie muss der Verkäufer das anmelden?
biasch19 am 13. März 2007 18:26 Und Ware erhalten?? Heute ist ja schon Dienstag... Jetzt zur Sendungsrecherche: Der Verkäufer kann sich dieses Formular bei der Post besorgen.
Nach was will der Verkäufer nachforschen lassen, wenn es beim unversicherten Versand keinen Beleg gibt?
Bei einem Nachforschungsauftrag gibt man den Tag, eventuell Postamt und natürlich die Adresse des Empfängers an. Habe dieses Spielchen dieses jahr bei einer Sendung nach Berlin gehabt. Immerhin kam raus, dass meine Sendung noch bis zum Postamt in Berlin kam und dann auf der Strecke vom Auslieferungspostamt bis zur Adresse des Empfängers verloren ging, vermutlich beim Briefträger!!!