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Wie kann man umgehen, dass Immobilien beim Vererben noch besteuert werden?

gefragt von EspinosaEspinosa am 02.11.2009 um 10:28 Uhr

Wenn man eine Immobilie vererbt bekommt, so muss man ja darauf auch nochmals Steuern bezahlen. Gibt es irgendwelche Möglichkeiten, diese Steuer zu umgehen, oder das ganze so zu gestalten, dass die Steuer nicht gezahlt werden muss?

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anonym
beantwortet von anjanni am 2. November 2009 10:30
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Hilfreichste Antwort

Wieso muß man "nochmals" Steuern bezahlen? Bislang hat man dann doch noch keine dafür bezahlt...

Innerhalb der einzelnen (Erbschafts-)Steuerklassen hat man gewisse Freibeträge, bis zu denen man keine Steuern bezahlt. Wie hoch die Freibeträge sind, hängt vom Verwandtschaftsgrad ab.

Nun kann man die Immobilie auch schrittweise überschreiben, denn alle 10 Jahre kann man diesen Freibetrag erneut ausnutzen.

Allerdings muß man schon genau aufpassen: Du weißt nie, wer zuerst stirbt...


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MirkoOtto
beantwortet von MirkoOtto am 3. November 2009 10:49
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Man kann mit Nießbrauchsvorbehalt für den Vererber verschenken, hat damit u.U. zwei mal die Freibeträge (bei 10 Jahren Zeit zwischen Übertragung und vererben).

Gutachter oder Steuerberater fragen!


anonym
beantwortet von Helmo am 3. November 2009 06:46
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Die Immobilie wird in einer Schenkung unter Nutzung der Freibeträge mit Auflagen übertragen. Der aus den Auflagen errechnete fiktive Kaufpreis gleicht die Differenz zwischen Freibetrag und Wert der Immobilie aus. Die Auflagen sind üblicherweise Verbot des Verkaufs und der Beleihung sowie die Pflicht zur Rentenzahlung.


anonym
beantwortet von mgrasek100 am 3. November 2009 06:20
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Ich glaube eine Schenkung wäre die Möglichkeit.


antidepri
beantwortet von antidepri am 2. November 2009 10:31
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Zu Lebzeiten noch als "Schenkung". Wird meines Wissens ebenfalls besteuert und muss 10 Jahre zurückliegen, aber halt geringer. Der Erbe selber... hat doch nix zu versteuern? Wäre mir neu, sonst kläre mich bitte jemand auf.


akademikus
beantwortet von akademikus am 2. November 2009 10:31
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nun, erst mal hat man für selbstgenutztes eigentum nen großen freibetrag, ansonsten würde ich darüber nachdenken das ganze in eine stiftung fließen zu lassen. darüber kann man sich online und bei fachanwälten beraten lassen. kommt natürlich auf das vermögen an. ob es sinn macht.


anonym
beantwortet von waltghaupt am 3. November 2009 14:49
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Es kommt immer auf den Verwandtschaftgrad an, welche Freibeträge man hat und in den Fällen direkter Nachkommen sind die Freibeträge meist so hoch, dass sowieso keine Erbschaftssteuer anfällt. Abgesehen davon: der Erbe und auch der Besitzer haben auf eine Immobilie (außer der Grundsteuer, die auch weiterläuft) noch nie Steuern gezahlt, sondern allenfalls Geld erhalten (Eigenheimzulage), von nochmaliger Steuer kann also keine Rede sein.


abzockeranwalt
beantwortet von abzockeranwalt am 3. November 2009 08:05
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grundsätzlich führt kein weg daran vorbei. es sei denn du hast anderweitige ausgaben, abzüglich der freibeträge, mit dem du deine steuerlast reduzierst. ansonsten einen guten steuerberater/in aufsuchen und sachlage besprechen.


anonym
beantwortet von sinuscon am 2. November 2009 10:33
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Das hängt von Deiner Stellung zum Vererber ab ob Steuern fällig werden oder nicht.

Hierfür gibt es gewisse Freibeträge !!!

Am besten den Steuerberater fragen.


Sascher
beantwortet von Sascher am 2. November 2009 10:31
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Du könntest Die Immobile zum Beispiel kaufen.


WetWilly
beantwortet von WetWilly am 2. November 2009 10:30
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(Ggf. schrittweise) Überschreibung unter Ausnutzung von Freibeträgen. Für weitere Möglichkeiten müsste man mehr vom jeweiligen Einzelfall wissen.


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