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wie kann man sich vorher absichern - gegen miese mieter

gefragt von chrissi86chrissi86 am 07.05.2008 um 12:08 Uhr

wir sind schon sooft damit auf die ... geflogen.. Kann man sich nicht vorher absichern, selbst wenn die mieter noch nicht aktenkundig sind (was sie ja nur wären wenn sie schon irgendwo mahnbescheide etc. bekommen haben) Kann man nicht von vornherein in den mietvertag schreiben, dass die fristlose kündigung droht, wenn mietschulden anfallen, bzw. kann man nicht quasi zinsen einführen, also wenn die miete überfällig ist, werden im nächsten monat 15€ mehr fällig? Irgendwie muss man sich doch schützen können als vermieter, vor mietern die einfach keine miete zahlen und ihre (meine) wohnung verlottern lassen?


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Reply


Heeeschen
beantwortet von Heeeschen am 7. Mai 2008 12:14
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Du kannst Dir Auskünfte, Bonis etc. einholen. Du kannst ehem. Vermieter und Freunde befragen.....

Das alles bringt Dir aber nichts, wenn der Mieter kurzfristig beschließt, die Wohnung verkommen zu lassen und nicht mehr zu zahlen.

Es gibt lediglich eine Vermutung, die Du aus dem früheren Verhalten der Mieter schließen kannst - leider nie eine Sicherheit!

Das einzige, was Du machen kannst: min. 3 Monatsmieten Kaution und Dir unterschreiben lassen, dass Du die Kaution ausdrücklich auch für Mietaussenstände verwenden darfst, wenn der Mieter nicht mehr zahlt und verschwunden ist.

Viel Erfolg!

Kommentar von 9053058655c33979b3bd6fd619eee049smallchrissi86 am 7. Mai 2008 12:17

das ist doch schon mal ein guter plan mit der kaution. ich finde es unglaublich, dass es soviele menschen gibt, die ohne mit der wimper zu zucken einfach mal nicht ihre miete zahlen. wo ist denn da bitte der anstand verloren gegangen???

Kommentar von DrSeltsam am 7. Mai 2008 12:32

Anmerkung:

Wenn er die Kaution auch für Mietausfälle verwenden darf, liegt die Kehrseite dieser Medaille in der Aufrechenbarkeit der Kaution mit Mietzahlungen durch den Mieter, zB bei Auszug. Diese Klausel sollte man sich als Vermieter daher gut überlegen.

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 7. Mai 2008 12:44

Hmmm..., Dr. Seltsam: Ist das immmer und in jedem Fall so? Das würde es tatsächlich erschweren. Wir haben uns vor Jahren diese "Klausel" als separates Schriftstück einmal unterschreiben lassen - haben es allerdings auch bislang nicht gebraucht, da die Mieter solvent und zahlungswillig sind.

Was könnte/sollte man denn dann noch besser machen, um ganz sicher zu gehen?


dwarf
beantwortet von dwarf am 7. Mai 2008 12:15
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Es gibt Vermietervereinigungen, zbsp. Haus-und-Grundstücksverein, frag da mal nach, die haben Mustermietverträge und auch die nötigen Berater. Auch meistens steht den Mitgliedern auch ein Fachanwalt zur Verfügung.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 7. Mai 2008 12:12
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erkundige dich doch einfach bei dem alten vermieter über die leute.

so kannst du auch gleich noch feststellen, ob sie ordentlich und ruhige mieter sind.

bei mietschulden brauchst du nicht extra eine klausel für den mietvertrag, da gibt es gesetze die dich berechtigen nach 2-monatiger nichtzahlung der miete fristlos zu kündigen.


Taraa
beantwortet von Taraa am 7. Mai 2008 12:30
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Eine Freundin die auch vermietet macht das mittlerweile so: sie besucht kurzfristig potentielle Mieter in ihrer alten Wohnung unter dem Vorwand den Mietvertrag zu besprechen....Sie sagte mir, wenn jemand ein Messi ist oder Alkoholiker etc. wird er so schnell nicht alles in Top Ordnung haben ....so bekommt man einen realistischen Eindruck wie die Menschen leben und weiß evtl auch über verschwiegene Kinder, Tiere etc bescheid...

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 7. Mai 2008 12:36

Gute Idee :-) DH!


JuliWeb11
beantwortet von JuliWeb11 am 7. Mai 2008 12:11
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das ist schwierig.

eventuell ist es sinnvoll, wenn amn sich beim aktuellen vermieter erkundigt bzügl. dessen erfahrungen mit den mietern.





Bandido
beantwortet von Bandido am 7. Mai 2008 12:14
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Das Privileg, Vermieter sein zu dürfen, beinhaltet nun mal die von Dir beschriebenen Risiken.

Kommentar von A521e3ba76c4794eea46a88ce74fd517smallRubber Duck am 7. Mai 2008 12:15

Neid?

Kommentar von Simple_avatar4smallJuliWeb11 am 7. Mai 2008 12:16

ich glaube da gibt es schon fälle, in denen "Vermieter sein" kein Privileg mehr ist.

Kommentar von 0ac83aa6d84ea2de88d4eebf22364d12smallSmash am 7. Mai 2008 12:19

Das heisst: Allein wenn man Besitz hat, muss man Unrecht erdulden! Das ist ja eine tolle Auffassung von Freiheit. Ist ja wohl heute modern: Missgunst, Neid, Meckerei, keine Verantwortung selber tragen.

Kommentar von 8bc23f2f3a13591ba82bd0f1dd900664smallBandido am 7. Mai 2008 12:52

Smash: habe ich von "Vermieten" oder "Besitzen" geredet?

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 7. Mai 2008 12:16

Wie jetzt: Privileg?!

Welche Form von Sozialneid soll das denn jetzt bitte sein? Sorry, kenne Dich nicht - aber das klingt schon sehr komisch....

Kommentar von Loverboy am 7. Mai 2008 12:18

Hat selbst wohl kein Eigentum, dass beschädigt werden könnte!

Kommentar von 8bc23f2f3a13591ba82bd0f1dd900664smallBandido am 7. Mai 2008 12:50

Ich wusste nicht, dass man von dieser "Community" als Neider hingestellt wird, bloß weil man sein Eigentum nicht vermietet. Wie seid ihr denn unterwegs? Sowas Intolerantes ist mir schon lange nicht mehr untergekommen... Traurig.


Hoss Cartwright
beantwortet von Hoss Cartwright am 7. Mai 2008 12:16
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Ganz einfach: Nicht vermieten!

Du kannst den Leuten immer nur bis vor die Stirn schauen und nie dahinter. Die Anfrage beim vorigen Vermieter bringt auch nicht immer was, denn weißt Du, ob die Adresse oder Telefonnummer die er Dir gegeben hat nicht gefakt ist und sich ein Kumpel von dem meldet!?


anonym
beantwortet von Auskunft am 7. Mai 2008 12:21
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Das ist immer Russisches Roulette.

Der vorherige Vermieter ist u.U. froh, die Mieter los zu werden und wird Dir dann nichts Negatives erzählen (besser, falls möglich, die Nachbarn befragen).

Kaution hilft auch nicht viel, vor allem, wenn Wohnung verwahrlost hinterlassen wird.

Rausklagen kann Ewigkeiten dauern.

Eine Selbstauskunft, die schon vor Vertragsabschluß ausgefüllt werden muß, soll Mieter mit schlechten Absichten abhalten. Die dort angekündigte Bonitätsprüfung kann evtl. was bringen. Formular: http://www.hausundgrundddf.de/index.php?id=25




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