chrissi86 am 07.05.2008 um 12:08 Uhr
wir sind schon sooft damit auf die ... geflogen.. Kann man sich nicht vorher absichern, selbst wenn die mieter noch nicht aktenkundig sind (was sie ja nur wären wenn sie schon irgendwo mahnbescheide etc. bekommen haben) Kann man nicht von vornherein in den mietvertag schreiben, dass die fristlose kündigung droht, wenn mietschulden anfallen, bzw. kann man nicht quasi zinsen einführen, also wenn die miete überfällig ist, werden im nächsten monat 15€ mehr fällig? Irgendwie muss man sich doch schützen können als vermieter, vor mietern die einfach keine miete zahlen und ihre (meine) wohnung verlottern lassen?

Du kannst Dir Auskünfte, Bonis etc. einholen. Du kannst ehem. Vermieter und Freunde befragen.....
Das alles bringt Dir aber nichts, wenn der Mieter kurzfristig beschließt, die Wohnung verkommen zu lassen und nicht mehr zu zahlen.
Es gibt lediglich eine Vermutung, die Du aus dem früheren Verhalten der Mieter schließen kannst - leider nie eine Sicherheit!
Das einzige, was Du machen kannst: min. 3 Monatsmieten Kaution und Dir unterschreiben lassen, dass Du die Kaution ausdrücklich auch für Mietaussenstände verwenden darfst, wenn der Mieter nicht mehr zahlt und verschwunden ist.
Viel Erfolg!
Es gibt Vermietervereinigungen, zbsp. Haus-und-Grundstücksverein, frag da mal nach, die haben Mustermietverträge und auch die nötigen Berater. Auch meistens steht den Mitgliedern auch ein Fachanwalt zur Verfügung.
erkundige dich doch einfach bei dem alten vermieter über die leute.
so kannst du auch gleich noch feststellen, ob sie ordentlich und ruhige mieter sind.
bei mietschulden brauchst du nicht extra eine klausel für den mietvertrag, da gibt es gesetze die dich berechtigen nach 2-monatiger nichtzahlung der miete fristlos zu kündigen.

Eine Freundin die auch vermietet macht das mittlerweile so: sie besucht kurzfristig potentielle Mieter in ihrer alten Wohnung unter dem Vorwand den Mietvertrag zu besprechen....Sie sagte mir, wenn jemand ein Messi ist oder Alkoholiker etc. wird er so schnell nicht alles in Top Ordnung haben ....so bekommt man einen realistischen Eindruck wie die Menschen leben und weiß evtl auch über verschwiegene Kinder, Tiere etc bescheid...
Heeeschen am 7. Mai 2008 12:36 Gute Idee :-) DH!
das ist schwierig.
eventuell ist es sinnvoll, wenn amn sich beim aktuellen vermieter erkundigt bzügl. dessen erfahrungen mit den mietern.

Das Privileg, Vermieter sein zu dürfen, beinhaltet nun mal die von Dir beschriebenen Risiken.
Rubber Duck am 7. Mai 2008 12:15 Neid?
ich glaube da gibt es schon fälle, in denen "Vermieter sein" kein Privileg mehr ist.
Smash am 7. Mai 2008 12:19 Das heisst: Allein wenn man Besitz hat, muss man Unrecht erdulden! Das ist ja eine tolle Auffassung von Freiheit. Ist ja wohl heute modern: Missgunst, Neid, Meckerei, keine Verantwortung selber tragen.
Bandido am 7. Mai 2008 12:52 Smash: habe ich von "Vermieten" oder "Besitzen" geredet?
Heeeschen am 7. Mai 2008 12:16 Wie jetzt: Privileg?!
Welche Form von Sozialneid soll das denn jetzt bitte sein? Sorry, kenne Dich nicht - aber das klingt schon sehr komisch....
Hat selbst wohl kein Eigentum, dass beschädigt werden könnte!
Bandido am 7. Mai 2008 12:50 Ich wusste nicht, dass man von dieser "Community" als Neider hingestellt wird, bloß weil man sein Eigentum nicht vermietet. Wie seid ihr denn unterwegs? Sowas Intolerantes ist mir schon lange nicht mehr untergekommen... Traurig.

Ganz einfach: Nicht vermieten!
Du kannst den Leuten immer nur bis vor die Stirn schauen und nie dahinter. Die Anfrage beim vorigen Vermieter bringt auch nicht immer was, denn weißt Du, ob die Adresse oder Telefonnummer die er Dir gegeben hat nicht gefakt ist und sich ein Kumpel von dem meldet!?
Das ist immer Russisches Roulette.
Der vorherige Vermieter ist u.U. froh, die Mieter los zu werden und wird Dir dann nichts Negatives erzählen (besser, falls möglich, die Nachbarn befragen).
Kaution hilft auch nicht viel, vor allem, wenn Wohnung verwahrlost hinterlassen wird.
Rausklagen kann Ewigkeiten dauern.
Eine Selbstauskunft, die schon vor Vertragsabschluß ausgefüllt werden muß, soll Mieter mit schlechten Absichten abhalten. Die dort angekündigte Bonitätsprüfung kann evtl. was bringen. Formular: http://www.hausundgrundddf.de/index.php?id=25
das ist doch schon mal ein guter plan mit der kaution. ich finde es unglaublich, dass es soviele menschen gibt, die ohne mit der wimper zu zucken einfach mal nicht ihre miete zahlen. wo ist denn da bitte der anstand verloren gegangen???
Anmerkung:
Wenn er die Kaution auch für Mietausfälle verwenden darf, liegt die Kehrseite dieser Medaille in der Aufrechenbarkeit der Kaution mit Mietzahlungen durch den Mieter, zB bei Auszug. Diese Klausel sollte man sich als Vermieter daher gut überlegen.
Hmmm..., Dr. Seltsam: Ist das immmer und in jedem Fall so? Das würde es tatsächlich erschweren. Wir haben uns vor Jahren diese "Klausel" als separates Schriftstück einmal unterschreiben lassen - haben es allerdings auch bislang nicht gebraucht, da die Mieter solvent und zahlungswillig sind.
Was könnte/sollte man denn dann noch besser machen, um ganz sicher zu gehen?