schwesternicola am 18.06.2007 um 19:06 Uhr
Ich habe gesehen, wie mir das "Ticket" ausgestellt wurde, im Nachhinein wurde behauptet, ein Radfahrer sei behindert worden -> stimmt gar nicht. Auf ersten Einspruch wurde gar nicht reagiert, als nächstes kam dann ein Bußgeldbescheid (24€ teurer), auf weiteren Einspruch per Email kam dann nur "der erste Einspruch ist bei uns nicht angekommen, habe geprüft & es bleibt dabei" Gibt es noch eine Möglichkeit, sich zu wehren?

Hm; soweit ich aus der Fragestellung den Sachverhalt rekonstruieren kann, wurde wohl zunächst von Seiten des Vertreters des Ordnungsamtes im persönlichen Kontakt eine gebührenpflichtige Verwarnung vorgenommen. Dagegen gibt es kein Rechtsmittel; man ist aber auch nicht verpflichtet zu zahlen.
Da hier die Zahlung der Verwarnungsgeldes - durchaus zulässig - verweigert wurde, wurde offensichtlich in der Folge ein Bußgeldbescheid zugestellt. Dann geht es nicht mehr um ein Verwarnungs-, sondern um ein Bußgeld; hinzu kommt eine Verwaltungsgebühr - durchaus normal.
Gegen einen solchen Bußgeldbescheid gibt es das Rechtsmittel des Einspruchs; 14 Tage Frist nach Zustellung, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde. Müßte eigentlich alles in der beigefügten Rechtsbehelfsbelehrung stehen.
Jetzt wird es für mich unübersichtlich. Dieser Einspruch müßte jetzt eigentlich zum Gericht, das dann in der Sache entscheidet. Möglicherweise hat die Behörde gesehen, daß der Einspruch, da per E-Mail, unzulässig war und den Fristablauf abgewartet. Halte ich persönlich nicht für fair, aber im Ergebnis rechtlich möglich.
Wenn seit der Zustellung des Bußgeldbescheides tatsächlich mehr als 14 Tage vergangen sind, sehe ich keine Möglichkeit, dagegen vorzugehen. Wiedereinsetzung? Hm, schwer, sehr schwer.
In der Sache, soweit also die Behinderung bestritten wird, sehe ich ohnehin so gut wie keine Chance. Natürlich ist das ein subjektiver Eindruck des Vertreters des Ordnungsamtes, aber ohne einen unabhängigen Zeugen wird auch ein Gericht diesem Eindruck folgen.

Wenn Ich zuschaue wie mir ein Ticket geschrieben wird dann gehe Ich auf den Beamten oder Schreiberling zu und Frage nach und lasse mir die Dienstnummer derjenigen Person geben.Wenn es sich hinterher erst rausstellt welches vergehen man begangen hat sollte man seinen Einspruch immer mit Einschreiben versenden!Ein Rechtsanwalt wäre in diesen Land ratsam um gegen so eine Behörde überhaupt wahrgenommen zu werden!Hat bei Mir geholfen!Weiterhin viel Glück!!

Wieso Abzocke, wenn Du falsch Parkst mußt Du mit nem Bußgeld rechnen. So langsam ärgert mich diese Falschparkerei auch, keiner achtet mehr auf die Markierungen, hauptsache direkt vorm Eingang möglichst 2-3 Parkplätze auf einmal belegen wie die Anderen damit zurechtkommen, ist nicht wichtig. Auch hier gilt es ein bisschen mehr Rücksicht zu nehmen.
schwesternicola am 18. Juni 2007 19:29 Es geht nicht ums falsche Parken an sich, sondern um die erfundene Behinderung, das wird nämlich noch teurer! Und dann der "nicht angekommene Einspruch"...! Ich bin bereit, den richtigen Betrag zu bezahlen, allerdings nicht, abgezockt zu werden!
Janz einfach, park nur da, wo man's darf. Adeus heinzwalter
schwesternicola am 18. Juni 2007 19:41 Erst als die Politesse da stand, habe ich gesehen, daß das kein Parkplatz ist, hatte mich in die mittig in eine Reihe von 4 Fahrzeugen gestellt, sah aus wie ein Parkplatz. Hab sogar nen Parkschein gezogen. Wär nett, ne ernsthafte Antwort auf meine Frage zu erhalten statt einem "Hättste mal...".
Es gibt so Polizei Aufkleber bei Ebay. Sollen ja helfen hab ich auch schon gehört. Oder mitlaufende Parkscheiben die allerdings Verboten sind. aber sonst "Arzt im Einsatz" Wer es sich traut.... Sonst auch einfach mal einen etwas längenren Fußweg in kauf nehmen.
schwesternicola am 18. Juni 2007 20:18 Mit den GdP (Gewerkschaft der Polizei) Aufklebern sollte man lieber vorsichtig sein... Wenn mal nachts jemand vorbeikommt, der die Polizei nicht mag, könnte Dein Auto drunter leiden...
hallo, also ich hätte da auch ein Problem mit dem ordungsamt. Ich soll im september 08 angeblich falsch geparkt haben, davon erfahren habe ich erst im februar 09 von der zentralen bußgeldstelle. als ich aber dann auf meiner elektronischen zeiterfassung meines arbeitgebers geshen habe, dass ich schon ca. 1 stunde vor dem tatzeitpunkt auf meiner arbeit war, legte ich gegen diesen bescheid einspruch ein, welcher abgelehnt wurde. dann konnte ich einen antrag auf gerichtliche entscheidung einreichen. das amtsgericht fällte ein unanfechtbares urteil, mein auto stand an der stelle und ich muss zahlen. da das alles nicht stimmt legte ich gegen alle forderungen einspruch ein, welche im vorfeld und im nachhinein kein gehör finden. gestern habe ich mich an Bild gewand. welche mittel habe ich noch?
danke
Vielen Dank für die detaillierte Antwort! Habe gegenüber am Fenster warten müssen (mit Zeugen), konnte die Politesse daher nicht ansprechen. Der erste Brief war die Verwarnung, mein Einspruch darauf kam ja angeblich nicht an (in Zukunft würde ich sowas nur noch per Einschreiben schicken...) Dann kam der Bußgeldbescheid und mein 2. Einspruch, den hab ich dann per Email geschickt. Die Antwort darauf (10 Tage später...!)war dann, daß die Angestellte "den Fall noch mal geprüft" habe, man aber "auf der kompletten Zahlung bestehen" müsse. Ich hab zwar Zeugen, aber da ich nicht Rechtschutzversichert bin, kann ich das Thema wohl knicken... Trotzdem danke für die Antwort!
...hab, als ich die Politesse gesehen habe, ausserdem gedacht, sie hätte sich vertan, da ich ja einen Parkschein hatte, den hab ich extra nochaufgehoben...