An der Uni wollen sie einer Bekannten, die nur Einser und Zweier schreibt bei ihrer letzetn Arbeit den schein nicht ausstellen. Was kann man dagegen tun?
Die Prüfungsleistung mit mindestens ausreichend wiederholen.
Auf einer Uni hat man wohl das Recht in die Arbeit Einsicht nehmen zu dürfen.Ich würde darauf beharren,bei der Korrektur wirst du dann schon anhaltspunkte finden. Viel Erfolg

Nach dem Grund fragen.
Es wäre nicht mal Oberstufenniveau haben sie wohl gesagt, das kann ich mir allerding nicht vorstellen!
bitmap am 15. April 2008 13:42 Dass man sonst nur Einser und Zweier schreibt, schließt doch nicht aus, dass auch mal sojemand Mist schreibt. Vielleicht völlig am Thema vorbeigeschrieben ... oder was auch immer. Ich würde mir die bewertete Klausur zeigen lassen.
Hmmm. Mit aller Vorsicht: Möglicherweise könnte es sich bei ener Klausur um einen sogenannten Verwaltungsakt handeln. Sollte dies so sein, hätte man das Rechtsmittel des Widerspruchs. In diesem Verfahren würde geprüft werden, ob die Note zu Recht erteilt worden ist. Aber Du solltest noch mal weiter googeln, ob dies tatsächlich so ist.... Bin kein Jurist!