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Wie kann man sich gegen die ständigen Werbe-E-Mails wehren?

gefragt von Nikolai am 18.08.2007 um 20:24 Uhr

Es nervt, dass man fast täglich mit irgendwelchen idiotischen Werbemails belästigt wird. Diese Mails sind ja offiziell verboten, aber das interessiert im Internet ja wohl eh niemand. Es muss doch irgendeine Möglichkeit geben, wie man sich gegen diese Mails wehren kann.

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Computer x 78.547 Internet x 56.314 Menschen x 3.947 marketing x 476 Verbraucherschutz x 176 E-Mails x 129 wehren x 10 Werbe-E-Mails x 1

Knowledge
beantwortet von Knowledge am 18. August 2007 20:37
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"Trainiere" deinen Spam-Filter. Lösche die Mails nicht nur pauschal, sondern "sage" dem Filter, dass es Spam ist; dann löscht er in Zukunft alle Mails aus den ihm nun bekannten Quellen, bevor du sie siehst.


soust
beantwortet von soust am 18. August 2007 22:17
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Zusätzlich zu den oben erwähnten Möglichkeiten (Mails dem Spamfilter als Spam melden, eigene E-Mail-Adresse für Bestellungen, Preisausschreiben u.Ä.) kann ich auch noch die Wegwerfadressen empfehlen, wie sie z.B. yahoo anbietet.

Dabei behältst Du Dein Konto, kannst Dir aber einen zusätzlichen Namen aussuchen, z.B. Erbse. An den hängst Du dann mit einem Bindestrich ein Wort an, das mit dem Zweck der Adresse zu tun haben kann, z.B. also: erbse-bestellen. Deine 1. Wegwerfadresse wäre also: erbse-bestellen@yahoo.de.

Du erhältst alle Mails für erbse auf Dein normales Mailkonto. Wenn nun zuviele Spams für erbse-bestellen ankommen, wirfst Du "bestellen" weg und benennst Dich um in: erbse-ordern usw. Das geht leicht und schnell und schon kriegst Du die alten Spams nicht mehr.


sunshinefire
beantwortet von sunshinefire am 18. August 2007 21:29
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Ich bekomme extrem selten Spam-Mails, weil ich nach Einrichtung der E-Mail allen an die ich sie weitergab sagte daß ich auf keinen Fall E-Mails von ihnen bekomme möchte die sie auch an andere Empfänger verschickten. Denn dann ist die eigene E-Mail binnen kürzester Zeit auf vielen, vielen Rechnern. Nur zwei dieser Rechner müssen ihre Antivirus und Anti-Spyware Programme nicht aktuell haben, und schon hat man den Salat. Dann habe ich noch eine weitere E-Mail für diverse Dinge wie Ebay, GF, Amazon, etc. Und zwei weitere für den restlichen Müll für den man manchmal eben eine E-Mail benötigt. An diese weiteren E-Mails werden auch viele, viele Spams verschickt. An meine Haupt-Email jedoch so gut wie gar nicht (die letzte Anfang Juni). Dann benutze ich auf dem Hauptrechner Outlook, und kann problemlos meine verschiedenen Mailkonten verwalten, und den Spamfilter für alle Konten einrichten. So denke ich kann man sich am besten vor Spam schützen.


anonym
beantwortet von KickerStar am 18. August 2007 20:44
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Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat eine Beschwerdestelle für solche Mails eingerichtet. Einfach diese Spam-Mails an folgende E-Mail-Adresse weiterleiten: beschwerdestelle@spam.vzbv.de Der vzbv will juristisch gegen diese Spam-Mails vorgehen. Vielleicht bringt's ja was... :-)


anonym
beantwortet von Regenmacher am 18. August 2007 20:31
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Halte dich vom Internet fern, bzw. lösche alle deine eMail-Accounts.

Oder gebe den Begriff Spam Mails hier bei Suche ein und lese, lese, lese.


uwless
beantwortet von uwless am 18. August 2007 23:54
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Effektiv: Eine Mailadresse bei web.de. Dieser Spamfilter ist der Beste, den ich kenne. Und er teilt sogar mit, was im "verdächtig"- und "Spam"-Ordner gelandet ist, wenn man die Post abholt. Ansonsten hilft die Vorschau von manchen Mailprogrammen (Mails auf dem Server ansehen und Online bearbeiten). Dann kann man den Müll auch vorher aussortieren.


anonym
beantwortet von chicho80 am 20. August 2007 17:45
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bei hotmail (www.msn.de) kann man den spam filter auf sehr hoch einstellen so das die meisten spams nicht mehr ankommen oder auf JunkMailOrdner verlegt werden.. Ich hatte auch immer am tag über 20 nervige werbe emails bis es mir dann langsam zu viel wurde und ich den junkmail filter auf sehr hoch einstellt habe ... Ich hab bis jetzt nicht eine einzige Werbeemail auf meinem Posteingang bekommen... Und auch nicht mehr so viele Werbemails auf meineen JunkMail ordner den ich sowieso nie öffne... Schau dir mal den Spam Filter an.


itsfall
beantwortet von itsfall am 19. August 2007 13:56
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installier dir einene spam filter bei den meisten email anbietern ist schon einer integriert...


rarichter
beantwortet von rarichter am 21. November 2007 15:05
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Werbung per Fax, E-Mail, Anruf oder SMS

Seit das Internet und E-Mail sich etabliert haben, hat auch die Werbung diesen Bereich für sich entdeckt. Immer öfter wird Werbung per E-Mail, sowohl individuell als auch massenhaft, versandt. Leider handelt es sich in den meisten Fällen um unerwünschte Nachrichten.

Zunächst ist zu beachten, dass das deutsche Werberecht auch für ausländischer Absender gilt, selbst wenn diese ihren Sitz außerhalb der EU haben. Man sollte aber nicht versuchen, gegen diese ausländische Absender rechtlich vorzugehen – es ist sinnlos. Denn eine deutsche Entscheidung, die man gegen ausländische Absender durchaus erwirken könnte, wäre im außereuropäischen Ausland kaum vollstreckbar. Im Übrigen ist schon die Vollstreckung innerhalb der EU ein wahres Trauerspiel.

Nach ständiger, aber nicht einhelliger und schon gar nicht unwidersprochener, Rechtsprechung ist auch die unverlangte Werbung mittels E-Mail, Telefax, SMS oder Werbeanruf sowohl an Privatpersonen als auch an Unternehmen unzulässig, und zwar auch und gerade dann, wenn sie zur Aufnahme eines erstmaligen geschäftlichen Kontaktes dient.

Handelt es sich beim Empfänger einer unaufgeforderten Werbe-E-Mail jeweils um einen Gewerbetreibenden, ist zudem einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zu bejahen. Der Gewerbetreibende hat dann einen Unterlassungsanspruch aus §§ 1004, 823 Abs. 1 BGB gegen den Absender. Ein Wettbewerbsverstoß nach § 1 UWG muss nicht zugleich gegeben sein, wenn Absender und Empfänger in völlig verschiedenen Branchen tätig sind, so dass jeglicher Wettbewerb fehlt. Eine Eigentumsverletzung aus § 823 Abs. 1 BGB lehnt selbst das strenge LG Berlin in diesem Fall mit der Begründung ab, der Empfang einer unerwünschten E-Mail beeinträchtige keine materiellen Güter, sondern lediglich Zeit, Arbeitsaufwand und Speicherplatz des betroffenen Empfängers bzw. Computers. Diese Aspekte würden als Vermögensbestandteile jedoch, anders als bei der Telefaxwerbung, bei der das Eigentum an Papier und Toner regelmäßig betroffen sei, nicht dem Eigentumsschutz unterfallen.

Von einem stillschweigenden Einverständnis kann hier – anders als bei Werbung per Post – grundsätzlich nicht ausgegangen werden, insbesondere dann nicht, wenn keine besonderen, aus der Sphäre des Adressaten stammenden Umstände vorliegen, die es für den Adressaten erwünscht erscheinen lassen, die Werbung gerade per E-Mail anstatt per normalem Brief zu erhalten. An einem E-Mail-Postfach bzw. Telefon oder Faxgerät kann man eben keinen Hinweis anbringen. Bei Unternehmen können solche besonderen Umstände vorliegen, sofern der Werbende die begründete Vermutung haben darf, sein Angebot sei für das Unternehmen von Interesse. So kann ein medizinischer Fachbuchverlag seine Produkte Ärzten anbieten.

Vereinzelt wird allerdings angenommen, dass die bloß einmalige Zusendung einer Werbe-E-Mail nicht den Erlass einer einstweiligen Verfügung rechtfertigt, der Betroffene folglich ein Hauptsacheverfahren einleiten muss. Hier schwanken insbesondere die überlasteten Amtsgerichte noch bedauerlich stark.

Werbung per Newsletter oder anderen Varianten ist ebenfalls grundsätzlich verboten, solange der Empfänger nicht sein Einverständnis erklärt hat. Einverständnisse in AGB sind nach herrschender Rechtsprechung unwirksam. Aber auch ein einmal wirksam erklärtes Einverständnis gilt nicht bis in alle Ewigkeit.

Voraussetzung für die Unzulässigkeit der Zusendung der unverlangten Werbung per E-Mail ist jedoch immer, dass der Empfänger mit der Zusendung nicht einverstanden ist. Dabei trägt der Absender die Beweislast für das Bestehen eines Einverständnisses. Die Tatsache, dass ein Nutzer seine E-Mail-Adresse freiwillig in ein für jedermann zugängliches E-Mail-Verzeichnis hat eintragen lassen, führt aber auf keinen Fall zu der Vermutung, er sei mit der Zusendung von Werbung per E-Mail einverstanden.

Die Betroffenen können sich mit der vollen Härte des Gesetzes gegen die Absender wehren. Sofern die Betroffenen Anwälte sind oder Anwälte einschalten, können diese Abmahnungen teuer werden. Ferner besteht nach deutschem Datenschutzrecht ein Auskunftsanspruch des Betroffenen; der Absender muss offen legen, woher er die E-Mail-Adresse hat und an wen er sie weitergegeben hat.

Der betroffene Access Provider kann technisch und rechtlich reagieren. Zu beachten ist aber, dass er zwar für Wettbewerbsverstöße via Internet meist nicht haftet, aber zur Sperrung der Nutzung im Rahmen technischer Möglichkeiten verpflichtet ist.

Sogar politische Parteien oder gemeinnützige Vereine müssen sich an die oben genannten Grundsätze halten – auch wenn keine kommerziellen Absichten verfolgt werden. Sollten Sie trotzdem Material von solchen Vereinigungen erhalten, ist es angezeigt, zumindest den jeweiligen Vorstand anzuschreiben und unmissverständlich aufzufordern, zukünftig weitere Werbung zu unterlassen. Die rechtlichen Möglichkeiten gegen E-Mail-Sendungen politischer Parteien sind aber dadurch nicht eingeschränkt. So haften diese auch dann, als mittelbare Störer, wenn sie auf ihrer Homepage E-Cards mit werbendem Inhalt bereitstellen, die dann an jeden beliebigen Dritten weitergeleitet werden können.

Auch reine Informationsnewsletter werden von den meisten Gerichten wie Werbe-E-Mails behandelt.


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