
Kommt drauf an, warum.
Entweder will man gar nicht - dann Zivildienst wählen.
Oder es ist grad "ungünstig" (Lehre bekommen, noch in der Schule etc.), dann Antrag auf Aufschub stellen.

Ersatzdienst leisten oder die harte Tour - Totalverweigerung! - Der Dritte Weg ist der sogenannte "Hoffnunglauf" - es werden bei weitem nicht alle gezogen, die gemustert wurden.
Volker13 am 8. Mai 2009 13:49 Die Einberufung liegt doch schon vor!!!!!!
firstguardian am 8. Mai 2009 14:24 Wo steht das?????????? - und was spräche gegen meinen Hinweis, wenn dem tatsächlich so wäre????????

Wirst richtig religiös! Gott will nicht, daß du zum Bund gehst!

gar nicht! bundeswehr ist toll! da gehen echte männer hin =)

Das fällt Dir aber früh ein. Stell' halt einen Antrag auf Ersatzdienst.
Antrag auf Aufschub? Ist das auch Bänkerwissen?
Biste pissig oder was???
Das steht in dem Brief, in dem die baldige Musterung angekündigt wird. Dann wird zwar gemustert, aber nicht gezogen.
Mutti-Wissen. So - und nu? ;-)
Multiwissen????? Von Wissen kann ich da leider nichts erkennen.
Wer bewertet denn hier solche unsachgemäßen Antworten? Ein Antrag auf Zivildienst kann man gar nicht stellen, sondern vielmehr muss man erstmal als KDV anerkannt sein. Der Antrag auf KDV dauert einige Zeit und würde die Einberufung nicht hemmen.
Der antrag auf Zurückstellung findet seine Regeln im Wehrpflichtgesetz.
Gibt verschiedene Möglichkeiten: KDV-Antrag stellen, erneute Musterung anweisen (aber geht nur, wenn wirklich was in der Zwischenzeit war, und ich meine jetzt nicht ich hatte mal ne Erkältung...). Zurückstellung geht halt nur bei Ausbildung, auch schulisch (Abitur, ec.). Gibt aber noch weitere Ausnahmen, siehe WPflG. www.aga-macht-gaga.de