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Die erste Frage, die sich mir stellt ist: "Wo ist Dein Berater, der Dir auch für solche Fragen zur Verfügung stehen müsste...?"
Die zweite Frage, die sich mir stellt ist: "Warum schaust Du nicht in Deine Versicherungsbedingungen, da steht genau drinnen, was für Deinen Vertrag gilt?"
Denn eine ordentliche Kündigung ist in der Regel bis 3 Monate zum Vertragsalauf möglich. Wir haben allerdings mit einigen Versicherungsgesellschaften eine Kündigungsfrist von nur 1 Monat vereinbart, da wir der Meinung sind, daß die wenigsten Versicherungskunden 3 Monate vorher dran denken. In der Regel denkt man dran, wenn man die Rechnung bekommen hat, und bei einer Kündigungsfrist von nur 1 Monat kann man nach Rechnungserhalt noch reagieren. Es gibt also durchaus unterschiedliche Vertragsgestaltungen.
Ein außerordentliches Kündigungsrecht hast Du außerdem immer bis 4 Wochen nach Regelung/Ablehnung eines Schadens oder wenn die Versicherung eine Beitragserhöhung ohne gleichzeitiger Leistungsverbesserung mitgeteilt hat.
Schöne Grüße
justii
Die Haftpflichtversicherung kann ohne Begründung drei Monate vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt werden, ansonsten verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

indem Du einen kleinen Schaden meldest denn sobald Du einen Schaden hast, kannst Du kündigen oder wenn die Versicherung erhöht.
Niklaus am 31. Juli 2008 08:40 Sorry aber das ist kein guter Rat. Wenn man keinen schaden hat, sollte man auch keinen extra machen.
justii am 1. August 2008 07:03 mpf.....
Ist das nun nur ein schlechter Rat oder die Aufforderung zum "Versicherungsbetrug"? Hast Du schon einmal was von einer ordentlichen Kündigung gehört?
Gruß justii