Wie kann man seine frau aus einem anderen Land nach Deutschland holen?

4 Antworten

Aufjedenfall solltest du nichts in deiner Polizei Akte haben nur das kleinste vergehen wird es nicht erlauben Sie zu holen

Oh, mein Spezialthema, weil selber durchlebt.

Also es gibt eigentlich nur 2 1/2 - 3 Möglichkeiten:

1° Heiraten, egal wo. Du kannst überal lauf der Welt heiraten. Je nachdem wo, wird's zeitaufwending und kompliziert (Türkei, Malediven, Las Vegas.....). Am besten wäre eine Heirat in D'land. Vorsicht: die Ehe alleine reicht (leider) heute nicht mehr aus, um einen Aufenthaltsstatus zu erwerben. Während man vor ca. 10 Jahren ein Nachzugsrecht der Ehefrau hatte, gibt's mittlerweile (leider oder nicht, überlasse ich Anderen dies zu beurteilen) die Anforderung, dass der Ehepartner über minimale Deutschkenntnisse verfügt, um ein Aufenthaltsrecht zu bekommen. Darüber sagst Du nichts. Wenn sie fließend oder stotternd Deutsch spricht geht das natürlich. 2a° Es gibt sogenannte Heiratsvisa für die Einreise nach D'land. Dafür mußt Du aber ne Menge Papierkram mit dem Standesamt und der Ausländerbehörde tätigen. 2b° Ein Besuchsvisa sollte kein Problem sein. Wenn sie erst einmal in D'land eingereist ist, wird es für die deutschen Behörden nicht einfach, sie zurückzuschicken. Insbesondere wenn ihr während ihres Besuchs, das Standesamt über die geplante Heirat informiert.

2 1/2° die absolut einfachste Methode, ihr für die nächsten 18 Jahre einen Aufenthaltstitel zu sichern ist, wenn sie schwanger wird oder ihr schon gemeinsame Kinder habt. Vorsicht: falls schon eine Schwangerschft besteht, diese erst nach Einreise kundtun, d.h. keine Angaben ggü. der Visastelle in der Türkei bei Beantragung des Besuchervisums.

3° Achtung illegal: Vorausgesetzt sie hat schon Kinder (die nicht von Dir sind), kannst Du angeben der Vater zu sein. Dadurch erwirbt sie (wenn Du denn eine Niederlassungserlaubnis hier hast) auch das Recht in D'land einzureisen und hier zu bleiben.

Viel Glück Euch Beiden.

P.S. Soweit mgl. solltet Ihr nicht mit irgendwelchen Behörden sprechen oder dort nachfragen. Erfahrungsgemäß hat man dort eh nur mit sehr einfältigen sturen Menschen zu tun, die über Menschenschicksale mal so eben entscheiden, und nicht selber wissen wie man zuhause den Müll trennt......

kayone 
Fragesteller
 08.05.2012, 16:38

dein beitrag gefällt mir sehr gut!..würde mal mit dir msn skype oder sowas chatten dadrüber wenn es geht?...weil ich sie liebe möchte ich sie nach deutschland holen und es ist natürlich nicht einfach sowas ! ich sehe das von hier das du es nicht einfacht hattest?!!!

Packo50  04.11.2014, 22:20

Guten abend der herr !! Bin grade in einer nicht guten laage du kennst dich damit ja richtig gut aus und brauche deine hilfe könntest du dich einmal bitte bei mir melden bitte!! Wollte dir ein paar fragen stellen komme nicht weiter würde mich sehr freuen!!

Packo50  05.11.2014, 09:26

Mein freund habe ein problen gmhabe in der türkei geheiratet bin jetzt wieder in d schland meine frau ist drüben und sie ist jetzt schwanger geworden !! Wie krieg ich sie schnellsmöglich zu mir muss sie den deutschkurs trotzdem absolvieren wie soll sie überhaupt dahin währen der schwangerschaft du kennst dich mit dem thema sehr gut aus wie ich lese bitte hilf mir ich komm nicht mehr weiter??

Also Kayone,

du hast im Grunde deine Fragen schon selbst beantwortet.

Du musst verheiratet sein. Ohne diese Voraussetzung gibt`s keinen Aufenthaltstitel für deine türkische Freundin. Wenn du nicht in der Türkei heiraten willst, schau mal unter

http://www.heiraten-daenemark.dk/

Für Dänemark bekommt sie sicher ein Schengen-Visum.

Dann gehst du mit den Heiratsunterlagen, Pässen usw. zur Ausländerbehörde und beantragst gemäß § 30 AufenthG eine Aufenthaltserlaubnis. Voraussetzung ist, dass deine Frau sich "in einfacher Form" in Deutsch verständigen kann und du eine Aufenthaltserlaubnis nach 20 oder 25 Abs. 1 oder 2 hast. § 27 muss von der Behörde geprüft werden (Scheinehe).

Ich glaube zu wissen, dass die AE für 3 Jahre erteilt wird und dann immer 1 Jahr verlängert wird, bis ein eigenständiger Anspruch erworben wird (aber nur bei bestehender Ehe).

Alles Gute.

Geh ins Rathaus und frag da nach. Für unterschiedliche Länder gibt es unterschiedliche Regelungen.