Woher weiß ich, dass das in Rechnung gestellte richtig ist?

Die Preise für die Individuellen Gesundheitsleistungen können von Praxis zu Praxis variieren. Der Arzt darf jedoch die Kosten nicht willkürlich festlegen, die Vergütung regelt sich nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Hier ist jeder „individuellen Gesundheitsleistung“ ein bestimmter Betrag zugeordnet. Hiervon können die Ärzte den einfachen oder den 2,3fachen Satz berechnen. Wenn der Arzt aufgrund besonderer Schwierigkeit oder erhöhtem Zeitaufwand bei der Behandlung den 3,5fachen Satz (Höchstsatz) berechnen möchte, muss eine schriftliche Begründung vorliegen. . . . (Quelle: igel-verzeichnis.de)
Und hier gibt's die Preise:

bei meinem hausarzt liegt an der anmeldung, im wartezimmer und in jedem behandlungszimmer diese sog. I-Gel-Liste aus. da kann ich mich informieren, was ich dafür extra hinblättern muß.
Hurrierbay16 am 26. August 2008 15:11 wenn ich es denn will....
Schaust auf die Rechnung und wenn die Leistung erbracht wurde ist die Rechnung richtig. Ich frage mich auch immer was die telefonische Beratung war, aber die hat sicherlich die Sekretärin bekommen, wenn sie den Termin abspricht.

Es gibt die IGEL-Liste, dort ist das alles genau festgehalten. Schau doch mal, ob du über Google was passendes findest.