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Wie kann man gegen Korruption vorgehen?

gefragt von mikaelmikael am 20.05.2008 um 13:00 Uhr

Das Zuständige Amtsgericht hat eine GmbH zugelassen. Ich habe mich von dieser GmbH vertreten lassen. Diese GmbH hat mir schriftlich versprochen das Sie sich um Wechselformalitäten kümmert.Der Richter behauptet das hätte die GmbH nicht getan und schob mir die Verantwortung der GmbH zu. Bewiesen wurde nichts. Ein Anwalt sollte meine persönliche Abmeldung einreichen beim Gericht, dass hat er nicht getan.darauf wurde ich verurteilt. Im Grundgesetzt heißt es: Alle Menschen sind vor dem Gesetzt gleich. Warum darf ein Richter die mich vertretende GmbH als unmündig Einstufen?


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anonym
beantwortet von Mietnormade am 20. Mai 2008 13:10
1x
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Was hat das jetzt mit Korruption zu tun?

Aber mein Rat an Dich : Schadensersatzansprüche gegen die GmBH kannst Du geltend machen. Und falls doch Einer bestochen wurde kannst Du den Anzeigen!


Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 20. Mai 2008 13:04
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Wahrscheinlich weil die GmbH für diese Fälle keine Handlungsgenehmigung hat. Da muss man ganz genau schauen, was diese GmbH´s dürfen und was nicht. Aber frag doch bei der GmbH selbst mal nach. Wenn sie seriös sind, werden sie dir alles in Ruhe erklären.


anonym
beantwortet von mutzzie am 20. Mai 2008 13:13
0x
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Ist diese GmbH seriös ?

Wie sind die AGB ausgelegt ?

Denn der Richter wird sich an das Gesetz und an die AGB halten.

Was hat der Anwalt für Argumente ?

Kommentar von E5d97bea0b993542bcc8dd4fab14508dsmallmikael am 23. Mai 2008 16:57

Viele der Fragen hatte ich mir selbst gestellt. Den Anwalt den ich beauftragt hatte, sollte beim Amtsgericht meine persönliche Abmeldung einreichen, dass hat der Anwalt nicht getan aber der Amtsrichter hatte meine Abmeldung verlangt. Die Frage nach der Seriösität der GmbH stellt sich meiner Meinung nicht. Den jede GmbH muss doch vom zuständigen Amtsgericht genehmigt werden. Diese GmbH wurde mit dem Zweck genehmigt, Beratung und Vermittlung von Energiedienstleistungen..(es ging um einen Stromanbieterwechsel) Ich hatte ein Ultimatum und das Versprechen der GmbH und meine persönliche Abmeldung, was brauch man bei einen Stromanbieterwechsel mehr? Mit freundlichen Grüßen mikael


anonym
beantwortet von DrSeltsam am 20. Mai 2008 13:35
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Die Sachverhalts"darstellung" entzieht sich der Möglichkeit einer Stellungnahme.

Bitte liefere den relevanten Sachverhalt bei Anwendung einfacher Logik nach, dann kann sich u.U. qualifiziert dazu geäußert werden.

Nachlieferung günstigerweise bitte als Kommentar.


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