Ich (21) wohne seit Dezember in einer Wohnung mit meiner Freundin (19 in Ausbildung) und habe nach dem Umzug HartzIV beantragt. Wusste nicht, dass man vor einem Umzug das Amt benachrichtigen muss. Deswegen bekomme ich jetzt nur den Regelsatz und keine Miete bezahlt. Gibt es Möglichkeiten, dass die Miete auch übernommen wird?
Schonmal Danke für die Antworten!
mit einer versicherungspflichtigen Beschäftigung geht das gut :-))
super: kaum fällt hier das Wort HartzIV bestehen 99% der Antworten nur aus "such dir Arbeit und leb dem Staat nicht aus der Tasche" statt die Frage zu beantworten!! Direkt neben dem Antworten-Feld steht: "Liebe/r ... bitte achte darauf, dass Deine Antwort für den Fragesteller wiklich HILFREICH ist." Sollten sich manche hier mal durchlesen, bevor sie antworten!! Gruß der Fragesteller
VirtualSelf am 5. November 2009 18:14 Zwei DH!!!! ;)
thx

Rechtlich sehr defizile Frage:
Du kannst natürlich auch unter 25 von zu Hause ausziehen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Die Gründung einer eheähnlichen Gemeinschaft in einer neuen Wohnung ist zumindest nach den Fachanweisungen einiger Bundesländer (KdU-Fachanweisungen sind bedauerlicherweise nicht Bundesrecht) in einer neuen gemeinsamen Wohnung ist ein wichtiger Grund. D.h. es bedarf keiner weiteren Bestätigung, dass das Wohnen zu Hause unzumutbar.
Da sich der Sachverhalt hier nicht abschließend beurteilen lässt und du auch nicht zu viele Daten preisgeben solltest, empfehle ich dir, einen Fachanwalt für Sozialrecht einzuschalten, der dir im Einzelnen erläutern kann, welche Ansprüche ihr - d.h. du und deine Freundin - als Bedarfsgemeinschaft habt.
Der kann dir auch sagen, welche vorrangigen Leistungen zu beantragen sind: Unterhalt durch Eltern, ggf. Wohngeld, BAB .. etc.
gilt diese Fachanweisung auch in Hessen? wo kann ich sowas nachlesen?
VirtualSelf am 5. November 2009 22:49 Kann ich dir leider nicht sagen, zumal das sogar von Kommune zu Kommune variieren kann.
Der sicherste Weg ist tatsächlich, einen Fachanwalt für Sozialrecht einzuschalten.

Deine Eltern sind leider noch in der Pflicht. Ferner könntest Du Dich auch um eine Arbeit bemühen - daran schon mal gedacht? Wie finanzierte Deine Freundin denn bisher ihre Wohnung, obwohl sie noch in der Ausbildung ist?

Die Möglichkeit besteht wohl, allerdings auch die Möglichkeit in der Zeitung oder hier im Internet nach einer vesicherungspflichtigen Beschäftigung zu suchen.
Ich würde versuchen, einen nachträglichen Antrag auf Umzug nach § 22 SGB II zu stellen. Gib als Grund den Zusammenzug mit deiner Freundin an und bitte um Zusendung eines Bescheides. Sollte dieser negativ sein, kannst du immernoch Widerspruch einlegen. Ist er positiv, kannst du erneut einen Antrag auf Alg II stellen.
Hallo, Möglichkeiten, dass die ARGE die Miete auch bei den U-25-Jährigen zahlt gibt es immer. Hattest Du denn vor Deinem Umzug einen Job, oder selbst auch schon eine Wohnung? Falls ja, dann muss die ARGE zahlen. Du kannst natürlich auch angegeben, dass das Leben in der elterlichen Wohnung auf Grund von dauernden Streitigkeiten nicht mehr möglich war. Dann zahlt die ARGE auch. Das Best ist, Du nimmst Deinen ALG-II-Bescheid, den Mietvertrag und Deinen letzten Kontoauszug, gehst zum Amtsgericht und beantragst einen Beratungsschein. Den muss Dir das Amtsgericht ausstellen. Damit gest Du zu einem Fachanwalt für Sozialrecht bei Dir im Ort, schilderst ihm die Sachlage, und den Rest erledigt er bzw. Sie. Da kannst Du alle Fragen loswerden, und erhälst, wenn der Anwalt was von Hartz IV versteht, die richtigen Antworten. mfg regi54

Versucht es doch mal mit ehrlicher Arbeit, statt der Sozialhilfe hinterherzuhecheln. S.cheiß Ssituation, dass! Bau Dir doch ermal eine solide Basis auf, bevor Du den Schritt ins Dauerelend wagst!
VirtualSelf am 5. November 2009 10:23 Dämlicher Kommentar; absolut unagemessen.
Allein durch Arbeitsbemühungen erhält man nicht das Geld, das man jetzt zum Leben braucht.
Man, man, man .. erstmal nachdenken ... und dann posten.
aschaub am 5. November 2009 10:48 Theoretisch richtig, aber ich wurde noch so erzogen, dass ich nur das haben kann was ich mir auch leisten kann - und zwar nicht auf Kosten der Allgemeinheit. Ich bin zu Hause ausgezogen, als ICH das Geld verdient habe und habe weder meinen Eltern noch dem Staat (also meinen Mitmenschen) auf der Tasche gelegen. Es ist etwas anderes, wenn ein 40jähriger auf einmal in die Situtaion kommt. Aber kein Geld zu haben und auszuziehen weil es ja so viel lustiger ist, ich finde, das muss die Allgemeinheit nicht finanzieren!
VirtualSelf am 5. November 2009 18:10 Deine Erziehung ist vollkommen irrelevant.
Es geht um konkrete Rechtsansprüche, die das Parlament (und der Bundesrat) als Vertretung des Volkes beschlossen hat.
Moralische Appelle sind daher - wenn überhaupt - alleine an den Gesetzgeber zu richten.
firstguardian am 5. November 2009 10:49 Na, Sie kennen die Materie doch bestens und wissen daher, wie man es richtig macht! Deshalb sollten Sie auch mehr Tips als Hilfe zur Selbsthilfe geben und die ohnhin beschissenen Verhaältnisse der Fragesteller nicht nur einseitg behandeln!
VirtualSelf am 5. November 2009 18:13 Ich gebe Tipps, wenn man mich nach Tipps fragt.
Wobei ein "Such dir doch Arbeit" sicher nicht das ist, was ich unter einem Tipp verstehe, sondern ein Allgemeinplatz.
Um konkrete Tipps zu geben, muss man die individuelle Situation des Fragestellers analysieren. Und dass er diese hier nicht öffentlich ausbreiten will, ist mehr als verständlich und nicht in Frage zu stellen.
Es ist doch inzwischen allgemein bekannt, das wen man das 25.Lebensjahr noch nicht erreicht hat die Eltern für den Lebensunterhalt aufkommen müssen bzw. du vorher (es sei den du hast einen Job) noch nicht ausziehen darfst. Ausnahmen gibt es nur wen ein sogenannter Härtefall vorliegt und es für dich unzumutbar ist mit deinen Eltern zusammenzuleben.
wenn es mir auch "allgemein bekannt" wäre, hätte ich nicht gefragt!
war doch oft genug in den medien und zeitungen zu lesen und hören
stimmt doch gar nicht, auch ein 25 jähriger darf mit seiner Freundin zusammenziehen, was einen wichtigen Grund darstellt, und er umziehen darf, nur wird hier dann überprüft, ob die Eltern evt. zum Unterhalt verpflichtet sind. Wenn sie nicht viel verdienen, brauchen sie nichts zahlen
wenn du von irgendjemandem bestätig bekommst das zu hause zu wohnen unzumutbar ist!!!