Kolibri am 15.03.2007 um 9:25 Uhr
Die Tochter meines Mannes (19) wurde von ihrer Mutter vor die Tür gesetzt. Sie hat jetzt eine eigene Wohnung - Miete incl. Nebenkosten wird vom Amt übernommen. Die ziehen allerdings 154€ ab, da ihr das Kindergeld als Verdienst angerechnet wird! Die Mutter beansprucht das Kindergeld immer noch für sich, bekommt es aber im Moment nicht, da ihr die Bescheinigung der Schule fehlt. Die Tochter rückt die verständlicherweise nicht raus! Ein Anruf beim Amt ergab: "Kindergeld ist Elternsache, die Tochter kann es nur für sich beanspruchen wenn sie Vollwaise ist!" Nun muss mein Mann das Kindergeld beantragen und ihr dann überweisen. Wie kann aber das Amt etwas anrechnen, was einem gar nicht zusteht?

Irgendwie hat die Tochter vom Amt eine falsche Aussage bekommen. Ich kann aus eigener Erfahrung berichten, dass das Kindergeld dem Kind zusteht! Solange es bei den Eltern bzw. einem Elternteil lebt, erhalten es diese um es als Hilfe für den Lebenunterhalt des Kindes einzusetzen und nicht für sich! Sowie das Kind auszieht, eigene Wohnung oder Wohngemeinschaft ist egal, steht das Geld dem Kind zu und es erhält es dann auch direkt vom Amt. Die tochter sollte mit Mietsvertrag und Schulbescheinigung zum Amt gehen und das Kindergeld für sich beantragen, es wird dann auch nach gezahlt.

Das Kindergeld ist eine kindbezogene Leistung und nicht Taschengeld der Eltern. Antragsberechtigt ist hier ein Elternteil. Das Kindergeld dient dem Lebensunterhalt und der Ausbildung des Kindes. Deshalb kann dieses bei vielen Sozialleistungen als Einkommen des Kindes angerechnet werden.
Kolibri am 15. März 2007 10:09 Kindbezogene Leistung und nicht Taschengeld der Eltern: So sehe ich das auch, allerdings würde die Mutter das Geld immer noch bekommen, wenn sie die entsprechende Bescheinigung de Schule hätte! Die gibt diese aber nicht an die Mutter raus, da die Tochter das verboten hat! Sonst könnte die Mutter das Kindergeld munter weiterbeziehen, obwohl sie ihr Kind vor die Tür gesetzt hat! Das dies so ist, regt mich einfach nur tierisch auf!!!
defacto ist ja das Geld nicht da. Deshalb kann es nicht als Verdienst angerechnet werden. Das kann durch Kontoauszüge etc. belegt werden. Das Kindergeld ist wirklich Elternsache und wird ja auch von diesen beantragt. Ich würde mich schnellstens mit einm Rechtsanwalt oder Rechtsberater für Sozialrechtsfragen beraten. Der kann dann eventuell schnell handeln. Ämter sitzen so etwas sehr gerne aus und man sitzt dann erstmal auf dem Trockenen - auch wenn man Recht hat. Beratungsstellen bieten oft kostenlose Rechtsberatung für dieses Gebiet an. Vielleicht gibt es ja in Eurer Stadt ein Bürgerhaus oder ähnliches, bei dem Ihr nachfragen könnt... Viel Glück
Kolibri am 15. März 2007 10:12 Danke! Mein Mann beantragt das Kindergeld jetzt für sich, da "kindergeldberechtigt ist, wer den meisten Unterhalt für das Kind zahlt", was ja eindeutig wir sind! Mich regt nur tierisch auf, dass es in einem "Sozialstaat" so einfach ist, mit der Geburt von Kindern "Geld zu verdienen", auch wenn man diese vor die Tür setzt und auch schon vorher nur mies behandelt hat!

Es ist leider rechtens, dass kindergeld als einkommen des kindes gerechnet wird. das amt stellt sich im zweifel auf den standpunkt: steht dem kind zu und da es die eltern in der regel den erwachsenen kindern weitergeben oder für andere dinge aufkommen, ist es ein geldwerter vorteil. Schade aber leider wie gesagt rechtens.
Kolibri am 15. März 2007 10:14 Wenn die Eltern das Geld weitergeben (so wie wir das ja jetzt machen werden)ist das ja auch in Ordnung! Aber es kann doch nicht sein, dass man Kinder in die Welt setzt, sie einfach mies behandelt, vor die Tür setzt und weiterhin "abkassiert"... ich finde so etwas einfach nur unverschämt und skandalös!
Was ich vergaß zu schreiben: leider ist die Anrechnung des Kindergeldes auf andere Sozialleistungen legal. Da es der Tochter Deines Mannes zusteht, wurde es zu Recht als Einkommen mit einbezogen.
Laut Familienkasse (die das Geld ja auszahlt) und auch laut "Merkblatt zum Kindergeld" ist das alles so rechtens!
Die Tochter könnte eine "anteilige Auszahlung des Kindergelds" beantragen, nicht aber den gesamten Betrag! Zwar könnte dies "individuell geprüft und entschieden werden", das ist mir allerdings alles zu heikel!
Ich will ganz einfach nicht, dass die Ex meines Mannes damit durchkommt und/oder es noch ewig dauert, bis unsere Große endlich das Geld hat! Wir haben jetzt die Bescheinigung der Schule und ich mache gleich die Papiere fertig, damit mein Mann das Kindergeld beantragt.
Das gibt zwar einen Riesen-Stress mit der Ex, wenn die das mitbekommt (und sie wird dazu extra vom Amt angeschrieben, damit sie sich dazu äussern kann!), aber das ist mir jetzt erstmal egal - Meiner Meinung steht der Großen das Geld zu und ich werde alles tun, damit sie es auch bekommt!
recht so!
Recht so. Sind bei dieser Ex noch andere Kinder? Die würde ich zu mir holen!
Leider ja! Mein Mann hat noch eine 12jährige Tochter, die bei der Mutter lebt! :( Unsere Wohnung ist leider zu klein, aber glücklich bin ich mit der Situation nicht wirklich!
Sch....! Hoffentlich gehts der Kleinen dann wenigstens ein BISSCHEN gut bei ihrer Mutter?!?!?!
O-Ton der "Kleinen": Im Moment gehts - sie hat ja wieder mal 'nen neuen Freund! ;)