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Wie kann man einen Vater zur Mehrarbeit zwingen, wenn der Unterhaltsbetrag nicht 100% beträgt?

gefragt von Nordstern am 23.03.2007 um 12:11 Uhr

Ich weiß, es existiert ein Urteil, wo ein Unterhaltspflichtiger zur zusätzlichen Arbeit verpflichtet wurde, damit er seiner Unterhaltspflicht zu 100 % nachkommt.


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Abigail
beantwortet von Abigail am 23. März 2007 15:07
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Das kann eigentlich nur passieren wenn der Unterhaltspflichtige Vater seine Arbeitszeit reduziert, oder seine Arbeit aufgegeben hat um den Unterhaltsverpflichtungen zu entkommen. Dieses müßte ihm natürlich hieb- und stichfest zu beweisen sein.

Falls der Unterhaltspflichtige ganz normal einer Beschäftigung nachgeht, sein Lohn aber zu gering ist um den vollen Unterhalt zu zahlen, kann und wird kein Gericht ihn zwingen nach Feierabend noch putzen zu gehen.

Kommentar von 18f4372e3305c0cd089a005c31780d44smallbaumschuetzer am 23. März 2007 19:32

Das wärs ja auch noch.


NikkyR
beantwortet von NikkyR am 23. März 2007 12:32
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Du kannst dich in diesem Fall auch an das Jugendamt wenden. Und da kannst du dich kundig machen. Ich weis das man den Unterhalt auch vom Jeugendamt bekommen kann und das wenn die Zahlung vom Vater nicht 100% sind, man da das restliche Geld herbekommen kann. Das ganze läuft unter die Unterhaltskasse. Mach dich einfach mal bei deinem Jugenamt kundig was du alles für moglichkeiten hast wenn der Vater nichtgenügend Einkommen hat um für den kompletten Unterhalt aufzukommen.

Kommentar von 304c9c2bc0e059c4ee7068a62717e3d4smallUlfDunkel am 23. März 2007 12:35

Gute Antwort, aber nicht auf die gestellte Frage. :-)

Kommentar von Simple_avatar9smallNikkyR am 23. März 2007 13:26

Ich weis das es nicht die richtige Antwort auf die Frage war. Es war auch nur ein Tipp was sie machen kann um die 100% Unterhalt zu bekommen. Und warum bekomm ich dann einen Daumen runter?? Ich wollt doch nur helfen!


UlfDunkel
beantwortet von UlfDunkel am 23. März 2007 12:16
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Ich halte das für sehr schwierig -- das Urteil wird auf einen speziellen Einzelfall gemünzt gewesen sein.

Wenn, dann kann das wohl nur durch ein rechtskräftiges Gerichtsurteil "erzwungen" werden.

Andererseits würden sicher auch viele unterhaltspflichtige Väter gern nicht nur mehr arbeiten, sondern überhaupt mal wieder arbeiten - um von der Stütze weg endlich wieder mindestens zum Eigenbehalts-Sockel und darüber hinaus wieder in die Gelegenheit zu kommen, überhaupt Unterhalt zahlen zu können.

Wäre es da nicht schön, wenn man alle Arbeitgeber per Gericht zwingen könnte, alle arbeitslosen, unterhaltspflichtigen Väter auf der Stelle mit Vollzeitstellen zu beschäftigen? ;-)


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