welche möglichkeit hat man als erbe? Wie muss man es machen? Kann mir jemand helfen?

Am besten gehst Du zu einem Anwalt und lässt Dich dort über eventuelle Möglichkeiten zur Anfechtung beraten.
Die Anfechtungserklärung bedarf der notariellen Beurkundung (§ 2282 Abs. 3 BGB)
WolfRichter am 12. Februar 2008 17:27 Der dabei auch objektiv berät.