Welche Möglichkeiten hat man dafür?

Wenn Du mit einer Reparatur nicht zufrieden bist soltest Du zuerst die Werkstatt ansprechen, die die Arbeit gemacht hat.
Wenn mit denen keine Einigung möglich ist kann man zu einem unabhängigen Sachverständigen gehen.

Durch Sichtprüfung, durch Probefahrt, durch ein Sachverständigengutachten.
Ist diese Antwort hilfreich?? Sorry, aber bei der dürftigen Fragestellung ist eine bessere Antwort nicht möglich! Du solltest also das Problem konkretisieren!
Denke immer daran: Der Antwortgeber wendet selten mehr Zeit für seine Antwort auf, wie der Fragesteller für seine Frage!

Du lässt fährst das reparierte Auto einem Kfz-Sachverständigem oder einem anderen Meister vor ud gibst ein Gutachte in Auftrag. Preiswerter ginge das über eine Beschwerde bei der Innung. Die schicken dich zu einem eigenem Gutachter, dessen Urteil binden für den beschuldigten Innungsmitglied ist, für dich aber nicht. Paßt dir dieser Schiedsspruch nicht, bleibt dir der Rechtsweg.