Welche Möglichkeiten hat man als Kunde, um eine Falschberatung eines Bankangestellten oder Versicherungsvertreters zu beweisen? Wie geht man schon beim Gespräch vor, damit nachher nichts schief geht?
Während des Gesprächs Stichpunkte machen,ihn zum Schluss lesen und als richtig unterschreiben lassen mit Datum usw.
redline am 17. Oktober 2008 16:50 So ist es !!! DH

nach neueestem Recht musst du ein Beratungsblatt unterschreiben und das ist deine , wie auch des Angestellten sicherheit
Echt?War Montag bei der Deutschen Bank,da wurde kein Beratungsblatt ausgefüllt.
andreas48 am 17. Oktober 2008 16:57 dann bestehe darauf (gilt aber nur für Versicherungen)
Bei der kurzen Zeit die Banker für Ihre Kunden zur Verfügung haben ist schon keine richtige Beratung möglich. Wie willste da noch ein Protokoll erstellen g
Es wird zwar jetzt ein Beratungsprotokoll erstellt, jedoch gibt es keine rechtlich haltbaren Richtlinien was darin steht. Auch die Aushändigung der sogenannten Produktinformationsblätter kann eher zu rechtlichen Problemen führen als tatsächlich helfen. Auch im Protokoll wird kompakt etwas wiedergegeben was in den Bedingungen ausführlich steht. Die Unterschrift des Protokolls kann von Vor- aber auch von Nachteil für den Kunden sein. Letztendlich sollte man sich halt die Bedingungen durchlesen und den Berater fragen was welche Aussage zu bedeuten hat. Leider leben wir anscheinend in einer Gesellschaft die sich Gedanken macht wie man für eigene Unzulänglichkeiten die Verantwortung abdrücken kann. Im Durchschnitt beschäftigen sich die Deutschen länger mit der Wahl des richtigen Autos als mit ihrer Altersvorsorge. Das ist extrem fahrlässig ! Ich versuche mit den Kunden wirklich detailliert alles verständlich durchzugehen. 1/3 aller Anfragen wollen das aber garnicht :-) Dann sag ich: Selbst Schuld ! Also verlasst euch nicht auf ein Protokoll oder darauf das ein Anwalt das schon hinbiegt. Besser ist es wenn ein Schaden garnicht entsteht. Und da heisst es: HIn zu mehr Eigenverantwortung !
Genau das hätte ich auch empfohlen, DH