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Wie kann man eine eigene Musikkomposition urheberrechtlich schützen ?

gefragt von Fredericc am 14.03.2007 um 23:48 Uhr

Macht es Sinn seine neue Musikkomposition ins Internet zu stellen (z.B: die Noten, Akkorde, Lyrics eines Songs) um sie bekannt zu machen? Wie kann man sie dann urheberrechtlich schützen?

6 Stimmen : Ja, ins Internet stellen (1) ; Nein, nicht ins Internet stellen (1) ; Weiss ich nicht! (4)

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UlfDunkel
beantwortet von UlfDunkel am 15. März 2007 09:04
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Um Deine Kompositionen bekannt zu machen, ist natürlich eine Möglichkeit, sie im Internet zugänglich zu machen. Aber ob das wirklich die von Dir gewünschte Art ist, Deine Kompositionen zu verwerten, musst Du selbst entscheiden.

Urheberrechtlich geschützt sind sie automatisch in dem Moment, wenn Du sie aufgeschrieben hast.

abgestimmt für: Nein, nicht ins Internet stellen

anonym
beantwortet von Rockminister am 15. März 2007 07:58
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nucki76 hat Recht, das Urheberrecht entsteht mit der Komposition. Ein Nachweis wäre, eine Aufnahme der Komposition (oder auch nur die Noten / Text in Schriftform) per Einschreiben an sich selbst zu schicken und ungeöffnet liegen zu lassen. Die Post sorgt hierbei für das zweifelsfrei nachvollziehbare Datum :-)

abgestimmt für: Ja, ins Internet stellen

anonym
beantwortet von jonathanpinn am 15. März 2007 00:14
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Du kannst zwar deine Komposition durch die GEMA schützen lassen (Sitz ist in Berlin). Allerdings gilt das nur für aufgenommene (mindestens "angeschlossene") Mitglieder. Du überträgst damit weiterhin alle Wiedergaberechte an die GEMA und musst für die Wiedergabe deines eigenen Stückes auch auf einer privaten Website eine Gebühr bezahlen. http://www.gema.de Solange du dein Stück nicht schützt, hast du diese Probleme nicht. Schöne Grüße

abgestimmt für: Weiss ich nicht!

anonym
beantwortet von nucki76 am 15. März 2007 07:40
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Man muss sein Urheberrecht nicht erst anmelden, um es zu beanspruchen. Es entsteht quasi mit der Schaffung der Komposition. Die GEMA hat damit rein gar nichts zu tun. Die verwaltet nur die Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte (ein Teil des Urheberrechts) für ihre Mitglieder (Komponisten, Musiker, Verlage).
Seine eigene Komposition in irgendeiner (mit zweifelsfrei nachvollziehbarem Datum versehenen) Form zu veröffenlichen kann dabei nicht schaden. Das könnte im Falle einer Urheberrechtsverletzung als Beweismittel dienen. Ein anderer müsste dann erstmal den glaubhaften Nachweis erbringen, dass er schon früher auf die Idee kam.

abgestimmt für: Weiss ich nicht!

HirnClaudia
beantwortet von HirnClaudia am 14. März 2007 23:59
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Urheberrechtlich schützen kannst Du Deine Komposition mit einem Eintrag bei der GEMA (Sitz ist meines Wissens nach in Berlin).

abgestimmt für: Weiss ich nicht!

anonym
beantwortet von frostpaeulerich am 15. März 2007 00:26
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Wenn es dir ernst ist mit dem Musik-Machen, dann kommst Du in Deutschland um die Gema nicht herum. Denn ungeschützt könnte ein jeder deine Songidee sonst klauen und zu einem Hit machen, ohne das du Ansprüche hättest. Realistischen Einschätzungen der eigenen Fähigkeiten sollte man sich beim vertrauenswürdigen(!) Fachmann ( Produzenten, Studioinhaber, etc.) holen.

abgestimmt für: Weiss ich nicht!

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