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Wie kann man die Krankenkasse wechseln? Auf was sollte man achten?

gefragt von filip75 am 22.02.2008 um 15:57 Uhr

zu jahresbeginn wurden ja bei einigen kassen die beiträge erhöht. woe kann man nun einfach zu einer anderen kasse wechseln? was passiert mit den geleisteten beiträgen?


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anonym
beantwortet von Thomas129 am 7. Februar 2009 16:06
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auch nach der einführung der einheitstarife in 2009 ist es empfehlenswert, die tarife zu vergleichen. was wenige wissen ist, dass nunmehr einige krankenkassen spezielle tarife mit beitragsrückerstattung anbieten. z.b. unter http://www.wissen-private-krankenversicherung.de/html/gesetzliche-krankenversich... kann man einen kostenlosen krankenkassenvergleich anfordern.


freefree
beantwortet von freefree am 22. Februar 2008 16:23
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Dieser Link sollte deine Fragen Beantworten! http://www.krankenkassentarife.de/krankenkassen_wechsel.htm Mit freundlichen Gruß Ralf


anonym
beantwortet von DirkJan am 22. Februar 2008 15:58
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Wer zu einer anderen Krankenversicherung wechseln will, muss zunächst seine bisherige Mitgliedschaft kündigen. Denn über die Kündigung muss die Kasse eine Bestätigung an den Versicherten schicken. Die muss dann der neuen Krankenkasse vorgelegt werden. Für die Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten. Das heißt: Geht die schriftliche Kündigung im Januar bei der Versicherung ein, endet die Mitgliedschaft frühestens zum 30. März. Kündigen darf außerdem nur, wer mindestens 18 Monate Mitglied in der Kasse war.

Kommentar von Simple_avatar7smallmitra54 am 22. Februar 2008 16:14

Super erklärt. DH.


anonym
beantwortet von nana7 am 22. Februar 2008 16:08
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ergänzend zu DirkJan: ab 1.1.09 sind alle Beiträge gleich, d.h. es zählen die einzelnen zusätzlichen Leistungen: schau genau, was du brauchst, ich bin wieder zurück in eine KK vor Ort (Barmer), zumal sie ein gutes, direktes Bonus(=Cash)-System hat; sie arbeiten auch mit der HUK-Vers. zusammen, d.h. einzelnen Versicherungen koppeln (=günstigere Beiträge) sich..


anonym
beantwortet von vergleichmacht am 23. Februar 2008 21:46
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Zur ersten Anwort möchte ich noch ergänzen: Sollten die 18 Monate noch nicht um sein, aber die Krankenkasse die Beiträge erhöhen, dann kann mit einer Frist von 2 Monaten auch gekündigt werden. Man sollte aber auch auf die Geldmittel der einzelnen Krankenkassen achten.Richtig ist, dass ab 01.01.2009 ein Einheitsbeitrag gelten soll, aber hat die Krankenkasse Schulden, kann Sie bis zu 1% mehr als der Einheitsbeitrag von Ihren Mitgliedern verlangen.


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