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Wie kann man den Wiederbeschaffungswert nach Diebstahl beeinflussen?

gefragt von Vietzi am 05.03.2009 um 12:25 Uhr

Der von der Versicherung beauftragte Gutachter hat nach meiner Ansicht den Wiederbeschaffungswert nach Diebstahl meines Autos zu niedrig bewertet. Hat jemand Erfahrung wie man dieses Gutachten beeinflussen kann?


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Madalena
beantwortet von Madalena am 5. März 2009 12:27
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das wäre in meinen augen strafbar, dafür gibt es ja gutachter, die den wert ermitteln, aber eben nicht immer so, wie man sich selbst das vorstellst. oder noch einen zweiten gutachter hinzuziehen, der muss allerdings anerkannt sein und werden.


anonym
beantwortet von anjanni am 5. März 2009 12:27
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Wieso bist Du der Ansicht, daß der Wert zu niedrig angesetzt ist?

Wenn das ein offizieller Gutachter war, wirst Du wenig Chancen haben.

Aber vielleicht kannst Du alle Gründe anführen - und vielleicht vergleichbare Autos bei diversen Händlern finden, die entsprechend mehr kosten. Dann kannst Du vielleicht noch Einfluß nehmen.

Oder Du bittest um einen Nachweis, wo Du ein entsprechendes Auto zu dem angesetzten Preis bekommst.


primusvonquack
beantwortet von primusvonquack am 5. März 2009 12:28
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Du kannst höchstens bei deiner Versicherung dem Gutachten wiedersprechen, weil z.B. Ausstattung nicht berücksichtigt wurde.


Brausepaul
beantwortet von Brausepaul am 5. März 2009 12:32
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Was ist übehaupt passiert? Kfz gestohlen und es geht um deine Teilkaskoversicherung oder Kfz Unfall und die gegnerische Versicherung will zu wenig zahlen? Wenn a) must Du den Beweis antreten, dass Dein Kfz mehr wert ist. Dazu würd ich erst mal im Internet recherieren, was denn ein akzeptabler Wert wäre. Dann zum Anwalt. Wenn Du Recht bekommst, muss die beklagte Seite Deinen Anwalt sowieso bezahlen. Wen Du schlecht recheriert hast, bleibst Du möglicherweise auf den Anwaltskosten sitzen. Wenns Deine Kasko ist, ist es zwar ähnlich, nur man muss halt gegen den eigenen Versicherer klagen. Und die Regulierungen unterscheiden sich im Deetail.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 5. März 2009 12:26
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ÜBERHAUPT NICHT

denn Gutachten werden anhnd vonTabellen erstellt und das kann manchmal it der Meinung des einzelnen etwas auseinander driften



anonym
beantwortet von Auskunft am 5. März 2009 12:26
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Eigenes Gutachten erstellen lassen.

Den von der Versicherung bezahlten Gutachter wirst Du wohl nicht beeinflussen können.


Trilobit
beantwortet von Trilobit am 5. März 2009 12:26
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Wenn das der Wiederbeschaffungswert sein soll, können sie dir doch bestimmt zeigen, wo du ein vergleichbares Auto zu diesem Preis bekommst.


maiki01
beantwortet von maiki01 am 5. März 2009 12:26
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Du kannst lediglich Widerspruch einlegen, bzw. ein Gegengutachten einholen


holsch
beantwortet von holsch am 5. März 2009 12:27
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anderes gutachten machen lassen...

selbst orientieren

www.mobile.de


odemtann
beantwortet von odemtann am 5. März 2009 12:28
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Ein Gutachten wirst du nicht beeinflussen können . Der Gutachter macht seinen Job . Es sei denn du versuchst es mirt einem Gutachter den du selbst bestellst und ihn selbst bezahlst , aber das kann teuer werden


anonym
beantwortet von Easyliving am 5. März 2009 12:31
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Bei uns war das der fall nach einem autounfal, da hat der gutachter den restwert deutlich zu niedrig gewertet. wir haben den gutachter nochmal kontaktiert und bei der versicherung gesgat, dass wir ein neues wollen (also widerspruch) daraufhin hat ein andere gutachter eine deutlich andere summe herausbekommen

alos entweder nochma mit dem gutachter reden oder widerspruch bei der versicherung


Brausepaul
beantwortet von Brausepaul am 5. März 2009 12:35
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Und natürlich bei der Niederlage, da haben die Vorschreiber recht, bleibst Du auch noch auf den Gutachterkosten sitzen. Außer, Du hast eine Rechtsschutzversicherung


anonym
beantwortet von tucan am 5. März 2009 12:38
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Der von der Versicherung beauftragte Gutachter, wird immer das Gutachten so gestallten, dass die Versicherung dabei gut wegkommt. Ist bei einem Unfall auch nicht anders.

Daher sollte man immer einen eigenen Gutachter beauftragen und wenn die Differenz gravierend ist, es auch auf einen Prozess ankommen lassen. Das Gericht bestellt dann einen eigenen Gutachter und meist liegt dann der Betrag zwischen den Gutachten.

Verliert die Versicherung den Prozess muss sie zahlen, ansonsten Du. Daher ist eine RV in einem solchen Fall immer gut :-)


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