Der von der Versicherung beauftragte Gutachter hat nach meiner Ansicht den Wiederbeschaffungswert nach Diebstahl meines Autos zu niedrig bewertet. Hat jemand Erfahrung wie man dieses Gutachten beeinflussen kann?

das wäre in meinen augen strafbar, dafür gibt es ja gutachter, die den wert ermitteln, aber eben nicht immer so, wie man sich selbst das vorstellst. oder noch einen zweiten gutachter hinzuziehen, der muss allerdings anerkannt sein und werden.
Wieso bist Du der Ansicht, daß der Wert zu niedrig angesetzt ist?
Wenn das ein offizieller Gutachter war, wirst Du wenig Chancen haben.
Aber vielleicht kannst Du alle Gründe anführen - und vielleicht vergleichbare Autos bei diversen Händlern finden, die entsprechend mehr kosten. Dann kannst Du vielleicht noch Einfluß nehmen.
Oder Du bittest um einen Nachweis, wo Du ein entsprechendes Auto zu dem angesetzten Preis bekommst.

Du kannst höchstens bei deiner Versicherung dem Gutachten wiedersprechen, weil z.B. Ausstattung nicht berücksichtigt wurde.

Was ist übehaupt passiert? Kfz gestohlen und es geht um deine Teilkaskoversicherung oder Kfz Unfall und die gegnerische Versicherung will zu wenig zahlen? Wenn a) must Du den Beweis antreten, dass Dein Kfz mehr wert ist. Dazu würd ich erst mal im Internet recherieren, was denn ein akzeptabler Wert wäre. Dann zum Anwalt. Wenn Du Recht bekommst, muss die beklagte Seite Deinen Anwalt sowieso bezahlen. Wen Du schlecht recheriert hast, bleibst Du möglicherweise auf den Anwaltskosten sitzen. Wenns Deine Kasko ist, ist es zwar ähnlich, nur man muss halt gegen den eigenen Versicherer klagen. Und die Regulierungen unterscheiden sich im Deetail.

ÜBERHAUPT NICHT
denn Gutachten werden anhnd vonTabellen erstellt und das kann manchmal it der Meinung des einzelnen etwas auseinander driften
Eigenes Gutachten erstellen lassen.
Den von der Versicherung bezahlten Gutachter wirst Du wohl nicht beeinflussen können.

Wenn das der Wiederbeschaffungswert sein soll, können sie dir doch bestimmt zeigen, wo du ein vergleichbares Auto zu diesem Preis bekommst.

Du kannst lediglich Widerspruch einlegen, bzw. ein Gegengutachten einholen

Ein Gutachten wirst du nicht beeinflussen können . Der Gutachter macht seinen Job . Es sei denn du versuchst es mirt einem Gutachter den du selbst bestellst und ihn selbst bezahlst , aber das kann teuer werden
Bei uns war das der fall nach einem autounfal, da hat der gutachter den restwert deutlich zu niedrig gewertet. wir haben den gutachter nochmal kontaktiert und bei der versicherung gesgat, dass wir ein neues wollen (also widerspruch) daraufhin hat ein andere gutachter eine deutlich andere summe herausbekommen
alos entweder nochma mit dem gutachter reden oder widerspruch bei der versicherung

Und natürlich bei der Niederlage, da haben die Vorschreiber recht, bleibst Du auch noch auf den Gutachterkosten sitzen. Außer, Du hast eine Rechtsschutzversicherung
Der von der Versicherung beauftragte Gutachter, wird immer das Gutachten so gestallten, dass die Versicherung dabei gut wegkommt. Ist bei einem Unfall auch nicht anders.
Daher sollte man immer einen eigenen Gutachter beauftragen und wenn die Differenz gravierend ist, es auch auf einen Prozess ankommen lassen. Das Gericht bestellt dann einen eigenen Gutachter und meist liegt dann der Betrag zwischen den Gutachten.
Verliert die Versicherung den Prozess muss sie zahlen, ansonsten Du. Daher ist eine RV in einem solchen Fall immer gut :-)