Gibt es ein Musterformblatt? Der Schaden ist voraussichtlich nicht hoch und eigenes Verschulden mindestens 50%.

Unfallgegner reparieren lassen und die Rechnung bezahlen. Oder aber ...
Versicherung zahlen lassen, dann anschliessend vor Jahresende der Versicherung das Geld erstatten. Dann ist es versicherungsmaessig wieder so, als haette man keinen Schaden gehabt.

was für ein formblatt? repariern lassen und die rechnung bezahlen... oder?

selbst wenn die versicherung den schaden reguliert, kannst du bis ende des jahres der versicherung sagen du möchtest den schaden selbst tragen. dann ändert sich nichts
andreas48 am 5. Februar 2009 13:32 das ist falsch:
nach Meldung eines Haftpflichtschadens und dessen Begleichung hast du 6 Moante Zeit diesen selbst zu bezahlen, bei Vollkaskoschäden geht dies nicht..gemeldet ist gemeldet..

Schriftliches gibt es da nichts, Du mußt dich auf den Unfallgegner blind verlassen. Ich hätte da ohne Polizei nichts gemacht. Der andere meldet sich nie wieder und man bleibt auf dem Schaden sitzen
man einigt sich mit dem unfall gegner und übernimmt sämtliche kosten der reparatur!

Einige dich mit dem Unfallgegner, bezahle den Schaden, oder teilt ihn euch und gut isses. Ein Formblatt gibt es dafür nicht.

Bei Deiner Angabe "... mind. 50%" würde ich davon Abstand nehmen. Entweder das ist eindeutig oder nicht. Wenn nicht, schalte die Versicherung ein und halte es so, wie es Franticek vorschlägt. Da bist Du auf der sicheren Seite.