Samml am 16.10.2007 um 17:09 Uhr
Es geht um den Verkauf von Abführhilfen, die nicht abhängig machen und in der Apotheke frei verkäuflich sind, aber eben recht Preisintensiv.

Möchtest Du hier von uns erfahren, wie man die offiziellen Regeln bei Ebay straflos missachten kann?
PFUI!

Zum Glück gar nicht!!
Samml am 16. Oktober 2007 17:14 auch gut.wollte nur meine Zuzahlung "zurück".
Von eBay deine Zuzahlung zurück? Wie soll das funktionieren?
SandraBerlin am 16. Oktober 2007 17:28 Hab mich auch grad gefragt für welche Zuzahlung!? Wenn das doch in der Apotheke frei Verkäuflich ist?!
Samml am 17. Oktober 2007 11:30 Auch frei Verkäuflich kann verschrieben werden.Meine Frage war aber deplaziert.Würde gerne löschen.
Ist es denn ein verschreibungspflichtiges Medikament? Dann seh ich keine Chance. Falls nicht würde ich der Kundenbetreuung von ebay die Sachlage schildern; vielleicht haben sie ein Einsehen. Durchmogeln wird sicher zum Ausschluß bei ebay führen.
Samml am 17. Oktober 2007 11:29 Es ist nicht Verschreibungspflichtig,guter Tipp!
Samml am 17. Oktober 2007 19:37 Habe mich an den Kundenservice gewand, da dieser Artikel oft dort verkauft wird.Derzeitig 5 x ohne gestrichen zu werden. Wird wohl mit verschiedenen Maß gemessen und bewertet.Auch andere Produkte die verschreibungspflichtig sind stehen zum Verkauf, nun fühle ich mich weniger SCHULDIG und SCHLECHT.
Ich denke, Du brauchst dich gar nicht schuldig/schlecht zu fühlen. Wenn andere den Artikel ohne Probleme bei ebay verkaufen hast Du sehr wohl den Anspruch, daß auch dein Angebot für Versteigerung oder Sofortkauf aufgenommen wird. Laß uns alle hier doch mal später hören wie es ausgegangen is. Danke von Kaldex
Samml am 18. Oktober 2007 16:17 Habe versucht ebay zu Kontaktieren aber es erfolgt weder Streichung der Anderen, noch kann per Telefon was geklärt werden, denn darüber geben sie am Telefon keine Auskunft. Die Hotlinie hat also nur Geld gekostet. Ihre 01805-463229 ist nur dafür da zu sagen wie schön doch ebay ist. Danke nochmals - hake das Thema für mich ab.
Wenn Du noch Elan hast, solltest Du noch net aufgeben, sondern Ebay per E-Mail kontaktieren und benennen, wo (in ebay) der Artikel schon angeboten wird und höflich nach Abhilfe bzw. Gleichberechtigung verlangen. Falls das alles nix hilft: vielleicht hat ein Journalist deiner Lokalzeituung (z. B. Wirtschaftsteil/Verbraucherrechte) Lust, was daüber zu bringen. Allerdings mußt Du dann darauf gefaßt sein, daß Du als Ebay-Mitglied die längste zeit dabei gewesen bist.
Samml am 20. Oktober 2007 09:12 Das wär ja aus einer Mücke einen Elefanten machen.Danke
Das kommt auf deine Befindlichkeit an und wie wichtig dir das Geschäft ist. Mich k.o.t.z.e.n. Ungerechtigkeiten (und über eine solche hast Du scheinbar zu Recht berichtet!) an, und da wehr ich mich fast immer; auch wenn es scheinbar nur um Kleinkram geht.

Bei Ebay dürfen Medikamente verkauft werden. Allerdings nur von Personen denen es erlaubt ist Medikamente zu verkaufen. Z.B. von Online-Apotheken.
Ihr habt Recht, Entschuldigung, war ´ne blöde Idee!demosthenes u. SandraBerlin