gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Wie kann man beweisen, dass man falsch beraten wurde?

gefragt von lollipop5 am 31.07.2009 um 12:34 Uhr

Anleger haben ja das Recht, im Falle einer Falschberatung der Bank zu klagen. Aber mit welchen Beweismitteln kann man beweisen, dass man falsch beraten wurde?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Geld (22143)
Bank (3204)
Beweis (42)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


anonym
beantwortet von swisabeauty am 8. August 2009 16:58
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

ist natürlich nicht ganz einfach. ich bin von s. tilch (accessio) um mein ganzes vermögen gebracht worden. ich habe aber gottseidank das glück, dass ich mit ihm viel emails ausgetauscht habe, wo er mir immer versichert hat, dass alles i. o. sei und ich mir keine gedanken um mein geld machen soll. mittlerweile ist nichts mehr da. erst ein jahr nach dem kauf der papiere wurden mir unterlagen zugeschickt, aus denen ich entnehmen konnte, dass diese papiere einen total verlust erleiden können. da bin ich fast ausgeflippt, weil ich nie so ein risiko eingehen würde. er hat dann auch den fragebogen ausgefüllt wie er wollte, den ich aber nicht unterschrieben habe. somit sehe ich nun gute chancen mein geld wieder zu bekommen. diese woche wurde klagen gegen die accessio bank eingereicht. und leider gibt es viele andere geschädigte die gegen diese bank klagen müssen, denn aussergerichtlich haben die sich auf nichts eingelassen. jetzt hoffe ich, dass ich genügend beweise habe, um mein geld wieder zu bekommen. habe eine rechtsschutzversicherung die die kosten übernimmt. gottseidank. denn sonst könnte ich mir das nicht leisten. als auf jeden fall probieren und sich nicht einschüchtern lassen. und ich hatte auch noch ein pesönliches gespräch mit s. tilch, bei dem mein mann dabei war und in dem er uns wiederum versichert hat, dass alles in ordnung ist und wir uns überhaupt keine sorgen machen müssen. ha ha ha. dem wünsch ich nur für den rest seines lebens, dass er keine ruhige nacht mehr hat.


Weitere gute Antworten


tinschen
beantwortet von tinschen am 31. Juli 2009 12:36
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Seit einiger Zeit muß ein Protokoll der Beratung angefertigt werden.Dieses unterschreibt man dann auch und damit hätte man einen Beweis in der Hand.

Kommentar von 17756601f2bc4d17d668938b680c967bsmallAnni70 am 31. Juli 2009 12:37

Anm. Das ist aber nur der Beweis, dass er Dich beraten hat. Steht aber sonst nichts drin.

Kommentar von Gingryu am 31. Juli 2009 12:41

Ein Protokoll, keine Anwesensbestätigung. In einem Protokoll wird Stichwortartig der Inhalt einer Unterhalteung protokolliert.

Kommentar von 0ad40387fbc93beb5904430e09e4109esmalltinschen am 31. Juli 2009 12:50

Dh.Danke


Anni70
beantwortet von Anni70 am 31. Juli 2009 12:36
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Zeuge, Notizen.


anonym
beantwortet von Malautra am 31. Juli 2009 12:38
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Durch Werbeprospekte und Flyer, auf denen das Produkt erklärt ist und ein bestimmter Aspekt nicht aufgeführt ist, der aber wichtig gewesen wäre, kann man auch zeigen, dass die Beratung unzulänglich war.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen



Verwandte Tipps

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.