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Wie kann man arbeitsrechtlich gegen Anordnung von Rufbereitschaft vorgehen?

gefragt von clint am 31.07.2009 um 21:41 Uhr

Welche Mittel hat der Arbeitnehmer?


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Rabenfeder
beantwortet von Rabenfeder am 31. Juli 2009 21:44
1x
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Er kann in seinen Arbeitsvertrag schauen ob da etwas von Rufbereitschaft drin steht. Wenn nicht und es eine neue Eingebung des Arbeitgebers ist, kann er sich sehr wohl dagegen wehren, oder mal ne Runde mit dem Betriebsrat darüber plaudern.


anonym
beantwortet von chicaBlue am 31. Juli 2009 21:43
0x
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Mehr Infos wären nützlicher


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 1. August 2009 09:52
0x
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Die Informationen in deiner Frage sind sehr dürftig,so kann keine ordentliche Antwort gegeben werden.

Kommentar von DerIng am 26. August 2009 10:53

Sehe ich auch so!


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