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Wie kann man am besten Schleicher, auf der Autobahn ,von der linken Spur verjagen

gefragt von rogber am 25.01.2009 um 15:44 Uhr

ohne sich strafbar zu machen ? Meine Taktik: Aufblenden und dichtes auffahren ist ja nicht erlaubt, obwohl sehr wirkungsvoll.


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stvo (270)
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JackRyan
beantwortet von JackRyan am 25. Januar 2009 15:45
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Was nützen dir deine PS wenn du nicht damit umgehen kannst? Am besten du fährst ab Heute immer nur Bus! RUNTER VON DER STRASSE DU DRÄNGLER!

Kommentar von E7dce13339e161ee50a3badb7e1756ecsmallemjay am 25. Januar 2009 15:49

Warum so aggressiv? Du kennst seine Fahrweise doch nicht. Ich fahre stets besonnen und selten über 120km/h und ärgere mich trotzdem regelmäßig über die Spurblockierer auf der linken Seite. Sowas gehört nämlich ebenfalls verboten.

Kommentar von rogber am 25. Januar 2009 15:52

so isses, mein Auto schaft max. 150 km/h muss aber oft mit 100 hinter einem herfahren


dosengabel
beantwortet von dosengabel am 25. Januar 2009 15:45
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Du bist einer der Typen, die ich während der Fahrt am liebsten aus der Karre ziehen würde...

Kommentar von rogber am 25. Januar 2009 15:49

das ist ja noch schlimmer als drängeln, du Spinner

Kommentar von 28efe57da4df1292e4558b6e3a6476easmalldosengabel am 25. Januar 2009 15:50

Warum wohl habe ich mit so einer Reaktion von dir gerechnet???

Kommentar von rogber am 25. Januar 2009 15:53

weil du so schlau bist ?

Kommentar von 28efe57da4df1292e4558b6e3a6476easmalldosengabel am 25. Januar 2009 15:55

Wenigstens siehst du es ein


Christina89
beantwortet von Christina89 am 25. Januar 2009 15:45
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wenns unbedingt sein muss einfach lichthupe geben


emjay
beantwortet von emjay am 25. Januar 2009 15:47
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Du darfst, wenn du genügend Abstand hältst, den Blinker setzen um dem Vorausfahrenden zu signalisieren, daß du überholen möchtest. Vorsicht, bei zu dichtem Auffahren könnte man dich dran kriegen wegen Nötigung.

Kommentar von A190836778b781d1e39181ae6eda0051smallheinmueck am 25. Januar 2009 17:20

Der Satz "Vorsicht, bei zu dichtem Auffahren könnte man dich dran kriegen wegen Nötigung." müsste doch wohl eigentlich lauten: "Vorsicht, bei zu dichtem Auffahren könntest du einen Unfall mit vielen Toten verursachen."

Wenn ein Fahrer ein gefährliches Verhalten nur aus Angst vor Strafe und nicht aus Einsicht unterlassen kann, gehört er wohl kaum als Fahrer in ein Auto.


wernilein
beantwortet von wernilein am 25. Januar 2009 15:47
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am besten du fährst Feldwege,dann haben wir vor dir Ruhe..


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 25. Januar 2009 15:48
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Aha-du warst das letztens? Na warte . ;-))

Aber im Ernst,verjagt wird doch wohl nicht auf der Autobahn.

Falls du es noch nicht wusstest:Der Führerschein ist kein Jagdschein !!


anonym
beantwortet von anjanni am 25. Januar 2009 15:47
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Gar nicht.

Du darfst sie nicht nötigen.

Du darfst sie höchstens wegen Nötigung anzeigen. Aber da bist Du dann in Beweisnot.


zilla002
beantwortet von zilla002 am 25. Januar 2009 15:47
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Anblinken ist sehr wohl erlaubt um ein vorrausfahrendes Fahrzeug darauf aufmerksam zu machen, dass es die Spur wechseln könnte!

Ansonsten einfach dahinter bleiben und warten.


Lursa
beantwortet von Lursa am 25. Januar 2009 15:52
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Dieses Problem dürfte sich ab Februar sowieso von selbst regeln.

Du solltest mal den neuen Bußgeld-Katalog lesen.

http://www.abendzeitung.de/auto_reise/auto/77996

Kommentar von E7dce13339e161ee50a3badb7e1756ecsmallemjay am 25. Januar 2009 15:55

Das Problem der Spurblockierer erledigt sich aber dadurch nicht.

Kommentar von Werniman am 25. Januar 2009 17:25

Hast du dir die Seite mal durchgelesen ? Ich zitiere: "Links-Schleicher: Wer gegen das Rechtsfahrgebot verstößt und dabei die linke oder mittlere Spur blockiert, ist mit 80 statt bisher 40 Euro dabei.". Ändern wird sich dahingehend natürlich nichts,daß die nur bestraft werden,wenn sie auch erwischt werden.

Kommentar von Simple_avatar6smallLursa am 25. Januar 2009 20:35

Aber die Tatsache, dass es teurer wird, lässt hoffen, dass auch mal öfter kontrolliert wird.


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