Wie kann man als Schüler eine Suspendierung einer Lehrerin beantragen?

8 Antworten

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Man hat verschiedene Möglichkeiten. Sich beim Direktor zu beschweren, ist selbstverständlich nutzlos. Das sind Kollegen, und eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.

Man kann z.B. an die Schulaufsichtsbehörde eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben. Für die gilt zwar die alte Juristenweisheit: formlos, fristlos, fruchtlos, aber man kann sie in einen längeren Prozess doch in eine etwaige erfolgreiche Strategie einbinden.

Wenn man im Folgenden sehr schlechte Zensuren schreibt, kann man evt. beantragen, dass die Leistungen des Schuljahres in dem bestimmten Fach nicht gewertet werden, da de facto - durch eine durch Alkoholismus zur Beschulung unfähige Lehrerin - kein Unterricht erbracht wurde. Es stünde dann keine Zensur für das Fach auf dem Zeugnis!

Man kann das und vieles mehr machen. Es kommt aber - wie immer - darauf an, ob man wirklich etwas tun, oder nur grosse Klappe am Stammtisch führen will.

An zweiterem besteht nie ein Mangel. Die wenigen Fälle, in denen Eltern für ihre Kinder Ersteres tun, stehen i.d.R. in der Zeitung; so selten sind sie.

Die einzig Möglichkeit sehe ich darin, dass du bzw. ein oder zwei Vertreter im Namen der Klasse zum Direktor gehen und die Situation darlegen. Der kann dann mit den betroffenen Lehrern reden und auch mal (unangekündigt) während des Schuljahres in den Unterrichtsstunden in die Klasse kommen.

Die nächste Stufe wäre dann, den Chef des Direktors (in Österreich ist das der Bezirksschulinspektor) einzuschalten, der dann ebenfalls den Unterricht überprüfen könnte. Allerdings sind die Möglichkeiten ziemlich beschränkt, loswerden kann man auch schlechte Lehrer (auf Grund ihrer Verträge) eigentlich nicht (der Lehrer müsste schon einen Schüler schlagen oder missbrauchen, um ihn vom Dienst suspendieren zu können - schlechter Unterricht alleine reicht da leider nicht aus). Problematisch ist, dass (zumindest in Österreich) auch der Direktor einen Lehrer nicht los wird, selbst wenn der Lehrer noch so schlechten Unterricht macht oder einen absolut miesen Umgang mit den Schülern hat (viele Direktoren wissen ohnehin über ihre schlechten Lehrer Bescheid und können aber auf Grund der rechtlichen Situation nichts dagegen tun).

Im großen und ganzen bleibt also vorerst nur das Gespräch mit dem Direktor, vielleicht könnt ihr damit zumindest erwirken, dass ihr im nächsten Schuljahr einen anderen Lehrer in dem betreffenden Fach bekommt (was das Problem zwar nicht wirklich löst aber zumindest eure Situation verbessert).

du kannst praktisch keine suspendierung von lehrern beantragen. meine schwester hatte eine lehrerin, die alkoholabhängig war, ständig mit fahne in die schule kam und oft einfacheingepennt ist. in ner klausur hat sich das weib doch echt besoffen aufs pult gelegt und gepennt!

ihre klasse hat die eltern verständigt, die dann geschlossen zur schulleitung kamen. ergebnis: nichts. lehrer sind beamten und dadurch praktisch vor allem geschützt. höchstens werden sie strafversetzt - dann hat jemand anderes sie am hals.

ich will dir nicht den mut nehmen, aber so wird es vermutlich ablaufen. trotzdem: tritt stets für deine interessen ein, geh zur schulleitung und beschwere dich!

Bei Dienstvergehen können auch Beamte aus dem Staatsdienst entlassen werden!

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@Ufosein

glaub mir - den meisten direktoren geht das am ***** vorbei und ihnen ist der aufwand zu groß.

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Wow was hast du in deutsch? Ne 1+ mit sternchen? Schreibst echt gut. Und ich glaube nicht das man eine lehrerin suspensieren darf, du kannst die klasse wechseln oder mit einem vertrauenlehrer sprechen. Vielleicjt gibt sich da was. Viel gluck :)

Danke :) Aber nein, in Deutsch habe ich "nur" eine gute zwei ;-) Auf dem Gymnasium kommt es ja nicht nur auf den Stil, sondern auch auf den Inhalt an :)

Danke für deine Antwort :)

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Ein Schüler kann keine Suspendierung beantragen. Die Eltern des Schülers auch nicht. Es bleibt jedoch der Weg über die üblichen Beschwerdewege.

Sollte es sogar einen hinreichenden Verdacht auf eine Straftat geben, so wird der Dienstherr von den Ermittlungsorganen in Kenntnis gesetzt. Ab einer gewissen Grenze (per Dienstaufsicht geregelt), kann die Lehrkraft freigestellt werden. Sollte ein Strafurteil anhängig werden, das ebenfalls eine gewisse Grenze überschreitet, so wird die Person aus dem öffentlichen Dienst entfernt. Teilweise mit Versagen jeglichen Pensionsanspruchs.