Mein Mann und ich wohnen in einer 45 qm kleinen Wohnung,und möchten diese wechseln, weil wir in naher zukunft unsere Familie vergrößern möchten.Aber die ARGE willig dass nicht ein, weil das kein grund ist, dass die wohnung zu klein ist für 2 personen. Was muss ich den sonst für ein grund eingeben, dass wir andere Wohnung bekommen? kann mir einer diese Frage beantworten?
Sorry aber ich kann es echt nicht verstehen, wenn man immer Forderungen stellt.
Meine Antwort: Arbeit suchen so wie es sich gehört und dann kann man sich eine neue größere schönere Wohnung suchen.
Besser wäre es, wenn ihr arbeitet und dann könnt ihr euch die Wohnung nach euren Wünschen suchen. Dann bezahlt ihr aber auch dafür, und könnt machen was ihr wollt. Auch Kinder bekommen. Wie wollt ihr denn ohne Arbeit ein Kind groß ziehen?????
euer wohnung ist groß genug, die arge handelt absolut korrekt.
solltet ihr ein kind bekommen, habt ihr später evtl. den anspruch auf mehr wohnraum.
in erster linie ist man verpflichtet seinen lebensunterhalt selbst zu bestreiten, also arbeiten zu gehen.
Ich frag mich ernsthaft warum man Kinder in die Welt setzen will, wenn man noch nicht mal in der Lage ist, sie zu finanzieren?

Sei froh, dass der Staat dich überhaupt unterstützt. Woanders geht es härter zu.
Was willst du deinem Kind mal bieten können. Das alle mit dem Finger auf ihn/sie zeigen und sagen "Du bist ein Schmarotzer". Meinst du dein Kind wäre stolz auf dich, oder ist dir das egal?

vielleicht erst die kinder kriegen und dann den antrag stellen?
Ne erst Arbeit suchen und dann Kinder kriegen.
Illuminator am 16. April 2008 16:16 stimmt auch wieder

Ja, wie ist das denn nun? Ihr wohnt ja nun schon auf nur 45 qm, aber Euch würden 60 qm zustehen. Legt erst mal Widerspruch ein. Vielleicht ergibt sich was bei einer Nachprüfung. Oder ihr wartet ab. Spätestens mit einem Kind dürft ihr 75 qm beanspruchen.
dragon100 am 16. April 2008 16:08 Ich wusste die qm nicht mehr.Danke.

Solange man von der Solidargemeinschaft lebt,muss man sich deren Gesetzen anpassen. Wenn ein Kind da ist,bekommt ihr eine größere Wohnung,obwohl ich meine,ihr habt Anspruch auf mehr qm.Guck mal unter ALG II.de.LG

Für einen Zwei-Personen-Haushalt ist die ,,Angemessene'' Wohnraumgröße ca. 60m². Also treuen Dackelblick auflegen, und zum großen Beamtenmanitu beten, das Euer SB Euch wohlgesonnen sei. Euch den Wunsch nach einer angemessenen Wohnung zu entsprechen unterliegt dam Wohlwollen ( Beamtenwillkühr )des SB.
... und Kinder planen. DH!
Habt beide sowas von recht :)