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Wie kann man als harz 4 empfänger neue wohnung bekommen?

gefragt von dascha87 am 16.04.2008 um 15:57 Uhr

Mein Mann und ich wohnen in einer 45 qm kleinen Wohnung,und möchten diese wechseln, weil wir in naher zukunft unsere Familie vergrößern möchten.Aber die ARGE willig dass nicht ein, weil das kein grund ist, dass die wohnung zu klein ist für 2 personen. Was muss ich den sonst für ein grund eingeben, dass wir andere Wohnung bekommen? kann mir einer diese Frage beantworten?


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radar74
beantwortet von radar74 am 16. April 2008 16:02
8x
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Sorry aber ich kann es echt nicht verstehen, wenn man immer Forderungen stellt.

Meine Antwort: Arbeit suchen so wie es sich gehört und dann kann man sich eine neue größere schönere Wohnung suchen.

Kommentar von Simple_avatar8smallbini78 am 16. April 2008 16:05

... und Kinder planen. DH!

Kommentar von 61c84b39ea26168b258c7c583d66a197smallxlisax am 16. April 2008 16:19

Habt beide sowas von recht :)


mitra54
beantwortet von mitra54 am 16. April 2008 16:06
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Besser wäre es, wenn ihr arbeitet und dann könnt ihr euch die Wohnung nach euren Wünschen suchen. Dann bezahlt ihr aber auch dafür, und könnt machen was ihr wollt. Auch Kinder bekommen. Wie wollt ihr denn ohne Arbeit ein Kind groß ziehen?????


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 16. April 2008 16:03
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euer wohnung ist groß genug, die arge handelt absolut korrekt.

solltet ihr ein kind bekommen, habt ihr später evtl. den anspruch auf mehr wohnraum.

in erster linie ist man verpflichtet seinen lebensunterhalt selbst zu bestreiten, also arbeiten zu gehen.


anonym
beantwortet von cigaM am 16. April 2008 16:09
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Ich frag mich ernsthaft warum man Kinder in die Welt setzen will, wenn man noch nicht mal in der Lage ist, sie zu finanzieren?


xlisax
beantwortet von xlisax am 16. April 2008 16:34
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Sei froh, dass der Staat dich überhaupt unterstützt. Woanders geht es härter zu.
Was willst du deinem Kind mal bieten können. Das alle mit dem Finger auf ihn/sie zeigen und sagen "Du bist ein Schmarotzer". Meinst du dein Kind wäre stolz auf dich, oder ist dir das egal?



Illuminator
beantwortet von Illuminator am 16. April 2008 16:01
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vielleicht erst die kinder kriegen und dann den antrag stellen?

Kommentar von Simple_avatar10smallradar74 am 16. April 2008 16:12

Ne erst Arbeit suchen und dann Kinder kriegen.

Kommentar von 823aa4a7cfc7f82e372cb412d61493casmallIlluminator am 16. April 2008 16:16

stimmt auch wieder


pippi60
beantwortet von pippi60 am 16. April 2008 16:03
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Ja, wie ist das denn nun? Ihr wohnt ja nun schon auf nur 45 qm, aber Euch würden 60 qm zustehen. Legt erst mal Widerspruch ein. Vielleicht ergibt sich was bei einer Nachprüfung. Oder ihr wartet ab. Spätestens mit einem Kind dürft ihr 75 qm beanspruchen.

Kommentar von 155c24345415911ff0aaa78657036093smalldragon100 am 16. April 2008 16:08

Ich wusste die qm nicht mehr.Danke.


bini78
beantwortet von bini78 am 16. April 2008 15:59
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Erst das Licht ausschalten, dann Antrag stellen. :))


dragon100
beantwortet von dragon100 am 16. April 2008 16:01
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Solange man von der Solidargemeinschaft lebt,muss man sich deren Gesetzen anpassen. Wenn ein Kind da ist,bekommt ihr eine größere Wohnung,obwohl ich meine,ihr habt Anspruch auf mehr qm.Guck mal unter ALG II.de.LG


Berserker
beantwortet von Berserker am 16. April 2008 16:08
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Für einen Zwei-Personen-Haushalt ist die ,,Angemessene'' Wohnraumgröße ca. 60m². Also treuen Dackelblick auflegen, und zum großen Beamtenmanitu beten, das Euer SB Euch wohlgesonnen sei. Euch den Wunsch nach einer angemessenen Wohnung zu entsprechen unterliegt dam Wohlwollen ( Beamtenwillkühr )des SB.


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