
In einem gemeinschaftlichen Testament, handschriftlich (und von Beiden unterschrieben) oder notariell verfasst, wird festgelegt, daß der überlebende Partner als Erbe bestimmt wird.
Ein gemeinschaftliches Testament kann sowohl als eigenhändiges privatschriftliches Testament als auch als notarielles Testament errichtet werden.
Zur Frage WIE ein solches Testament erstellt wird: Ein gemeinschaftliches Testement kann nur von Ehegatten gemacht werden. Handschriflich bedeutet in diesem Fall: Ein Ehegatte schreibt handschriftlich und unterschreibt, der andere Ehegatte unterschreibt dann auch.
Es sollten zur Klarheit möglichst folgendes beachtet werden:
a) Das Testament sollte wegen der Klarheit auch "Testament" oder "unser letzter Wille" überschrieben sein.
b) Unterschrift heisst Unterschrift und ist deshalb hinter / unter dem Text.
c) Datum und Ort sollte auch von jedem Ehegatten selbst geschrieben bei seiner Unterschrift stehen
Das gemeinschaftliche Testament kann überhaupt nur von Ehegatten oder Lebenspartnern errichtet werden. Dazu genügt es, zu schreiben (und zu unterschreiben): "Wir setzen uns gegenseitig als Alleinerben ein". Soll allerdings ein Schlusserbe bzw. Ersatzerbe eingesetzt werden oder soll ein Berliner Testament mit Vor- und Nacherbenregelung errichtet werden, sollte das Testament von einem Anwalt oder Notar verfasst sein, da das Gesetz viele rechtliche Fallstricke bereithält und die Auslegung eines Testaments selbst unter Juristen umstritten sein kann.

Die Hinweise hier sind ok.
Das Problem bei einem gemeinschaftlichen Testament, über das man sich klar sein sollte, ist aber, dass der Überlebende nach dem Tod des Partners dieses Testament nicht mehr ändern kann, auch wenn seine Lebensumstände sich so verändern, dass das eigentlich notwendig wäre.