Maria90 am 09.10.2009 um 11:25 Uhr
Hallo ihr Lieben, ich hab hier wegen dem Thema schön öfters eine Frage gestellt. Leider bin ich nun sehr verzweifelt. Wir haben einen Anwalt, der nun nicht mehr mit uns zieht sondern gegen uns spielt. (Nur um das besser zu erklären, meine Freundin und ich sind Gesamtschuldnerinnen und waren in der selben Anwaltskanzlei und auch beim selben Anwalt) Nun haben wir einen Geasamtbetrag von 7.000 €. Ich hatte dem Gläubiger den Vorschlag gemacht, die Hälfte zu zahlen, aber als Gegenleistung, sollte er gegen mich keine Ansprüche mehr bezgl.der Schulden haben. Nun hat dieser das abgelehnt. Nun würde ich auch den ganzen Betrag zahlen. Ich weiß dass ich mir die Hälfte holen kann. Nun hatte ich am Dienstag einen Termin bei dem Anwalt und da meinte der: " Sie können nicht den gesamten Betrag zahlen und die Hälfte von meiner Mandantin zurück verlangen, da diese ja nicht so viel gemacht hat" (So nach dem Motto, ich bin an allem Schuld, nur da frage ich mich, warum wir dann Gesamtschuldnerinnen geworden sind. Ich werde auf jedenfall den Anwalt wechseln. Jedenfalls meinte er noch, dass bei meiner Freundin nichts zu holen wäre und sie sich nun mit 19 Jahren ein Kind machen lässt. Was soll ich tun? Wenn ich alles zahle, hab ich sozusagen "meine Freundin" in der Hand, zahle ich nicht, wird der Schuldenberg durch die Zinsen immer höher und der GV kommt!!! Ich bitte um Rat....
Vielen Dank :-)

Ein guter und fähiger anwalt ist grundvoraussetzung für eine erfolgreiches vorgehen...ohne die ganzen fakten im detail zu kennen, kann ich dir nur raten zu einem (anderen) anwalt zu gehen
Schuldnerberatung?
Maria90 am 9. Oktober 2009 11:27 Ich hab ja keine Schulden bei mehrern Gläubigern...ein Anwalt ziehe ich da eigentlich schon vor...
Wie kommt ihr denn zu so hohen schulde
Maria90 am 9. Oktober 2009 11:29 Tja, Anfangs waren wir die OPfer und nun sind wir die Täter...so zusagen, uns ist in der ganzen Sache Unrecht getan worden.
Wie kann man den vom Opfer zum Täter werden da muss doch auch was falsch gemacht worden sein, oder? hast du denn soviel geld um die 7000 euro komplett zu zahlen
Maria90 am 9. Oktober 2009 11:36 Ja das ist die Gerechtigkeit in Deutschland. Uns wurde nicht geglaubt und das sind alles nur Gerichtskosten, Anwaltskosten und Schmerzensgeld. Das klingt jetzt korios...aber ich mein erster Gedanke war, dass die den Richter bestochen haben und das meinte jeder bis jetzt. Jedem dem ich das erzähle oder der davon weiß, schüttelt nur noch mit dem Kopf. Recht haben und Recht kriegen, ist ein Unterschied
Maria90 am 9. Oktober 2009 11:39 Ja den gsamten Betrag kann ich zahlen...
wo hast denn mit 19en soviel kohle her, dann zahl es bevor es noch mehr wird
Maria90 am 9. Oktober 2009 11:52 Mami und Papi :-( naja ich bekomm es ja nicht geschenkt.
da musst du dich von einem andern Anwalt noch beraten lassen
Der Anwalt hat ein Allein-Mandat Deiner Freundin und vertritt nun allein ihre Interessen. Soweit ist das völlig in Ordnung, wenn auch ärgerlich für Dich. Du suchst Dir also tunlichst einen anderen Anwalt.
Die Aussage, dass Deine Freundin sich nicht mit der ganzen Hälfte beteiligen müsste, ist einfach nur anwaltliche Taktik.
Maria90 am 9. Oktober 2009 11:33 Ja...geanuso das mit dem Kind. Obwohl sie jetzt erst vor 2 Monaten eine Fehlgeburt hatte, aber sie will unbedingt ein Kind. Kann sie das denn 30 Jahre von der Schuld bewahren? Man kann ja noch 30 Jahre lang vollstrecken, aber dann müsste sie doch 30 Jahre mit einem Gehalt von 900 € auskommen, glaube das ich die Pfändungsgrenze.
Etwas mehr als 900 € wäre die Pfändungsfreigrenze für eine Person ohne Unterhaltsberechtigten. Mit Kind wird es dann schon mehr. Google mal nach Pfändungsfreigrenzen.
Wieder mal eine Frage ohne Hintergrund.
Maria90 am 9. Oktober 2009 11:34 Tut mir Leid, ich habe nur 1400 Zeichen zum vertippen...
Mit 500 Zeichen könnte man den Sachverhalt kurz und knapp schildern. Ohne endlose Schachtelsätze und Aussagen wie "...lässt sich ein Kind "machen".
Maria90 am 9. Oktober 2009 11:55 Was ich will steht doch alles da drin...wenn das Dir nicht reicht, dann beantworte sie einfach nicht
Na so ganz gegen Euch kann er ja nicht spielen, die Interessen der Freundin scheint er ja noch zu vertreten. Ich glaube, dass allein schon der Berufsethos eines Anwaltes es verbietet, 2 Mandanten gegeneinander allein zu vertreten! Ist ja auch schwierig, beide Interessen gleichermaßen zu vertreten.
Leider haben wir erst ziemlich zum Schluss erfahren, was das für ein Anwalt war.
Ist der denn auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert?
Nein ich glaube nicht