Wie kann ich verhindern dass, mein Mann mein Baby entfuehren wird?

Wenn Du befürchtest, daß Dein Mann Dein Kind entführt, solltest Du Dich so schnell wie möglich an einen Anwalt wenden, der die notwendigen Schritte einleiten wird.
Alles andere bringt nichts, aber auch gar nichts.

Du kannst das Baby registriren lassen. Ich meine mich zu erinnern, dass das beim Bundesgrenzschutz registriert wird und dann kann man das Kind nicht außer Landes bringen. Ich schau gleich nochmal nach und schreibe es Dir auf.
butz1510 am 27. Dezember 2007 08:23 "DAS INPOL-VERZEICHNIS
Das Inpol-Verzeichnis ist ein Fahndungscomputer beim Bundesgrenzschutz. Hier können auf richterliche Anordnung hin, Daten von Kindern aufgenommen werden, die von Kindesentführung bedroht sind. Es gibt 3 Möglichkeiten der Ausschreibung:
eine geschützte Ausschreibung, bei der nur der Bundesgrenzschutz Zugriff auf die Daten hat und in die auch die Daten des mutmaßlichen Täters aufgenommen werden können, eine offene Ausschreibung, bei der darüber hinaus auch die bundesdeutsche Polizei Zugriff hat und in die nur die Daten des Kindes aufgenommen werden und eine offene Ausschreibung in Verbindung mit dem Schengen Informationssystem (SIS), bei dem alle Grenzschutzbehörden der Schengenstaaten Zugriff haben. Auch hier werden zunächst nur die Daten des Kindes aufgenommen. Zu den Schengenstaaten gehören z.Z: Spanien, Portugal, Italien, Griechenland, Österreich, Frankreich, Niederlande, Belgien, Luxemburg und die Bundesrepublik Deutschland. Grenzschutzdirektion Postfach 1644 56016 Koblenz Tel.: 0261- 3990"
WolfRichter am 27. Dezember 2007 08:29 Dafür brauchst Du aber erst einmal einen richterlichen Beschluß.
Geh' zum Anwalt!

Wenn es anzeichen dafür gibt, würde ich was dagegen unternehmen, wie zb zum Jugendamt gehen. Und auf keinen Fall den Mann in die Nähe des Kindes zu lassen...
Dem Grunde nach hat der Vater den gleichen Anspruch auf das Kind als auch die Kindesmutter !
Also darf der Vater erst einmal mit dem Kind dahin reisen wo er möchte !
Dem Vater müsste das Sorgerecht, insbesondere das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen werden , und das dürfte nicht gerade einfach sein !
Er bräuchte ja nur zu sagen, das Er dem Kind die Wurzeln seiner Herkunft zeigen möchte, sofern es sich um einen Ausländer handelt !
Da ist ohne triftigen Grund und dem Vormundschaftsgericht nicht viel zu verhindern !
Er entführt das Kind nicht, Er nimmt es zu sich ,und das ist ein gewaltiger Unterschied !
Es ist gar so, dass das Kind Anspruch darauf hat seine Großeltern zu sehen ! Es geht nicht unbedingt um das Recht der Eltern, vielmehr um das Recht des Kindes !
Wieselchen1 am 27. Dezember 2007 14:54 Das ist so nicht ganz richtig. Wenn die Vormundschaftsgerichte entschieden haben, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei der Mutter liegt, darf der Vater das Kind nicht einfach mit ins Ausland nehmen.
Im Übrigen habe ich vom Jugendamt sogar mal die Empfehlung bekommen, per Gerichtsentschluss den Umgang mit den Großeltern meines Sohnes zu verbieten. Das Jugendamt hätte mich seinerzeit dabei sogar unterstützt.
Wenn die Gefahr besteht, dass das Kind aus seiner gewohnten Umgebung herausgerissen und in ein völlig fremdes Land gebracht wird, sehe ich die Rechte des Kindes eindeutig darin, den Umgang mit dem Vater und den Großeltern zu untersagen.