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Wie kann ich verhindern, dass in eine Mietwohnung der Ehemann mit einzieht?

gefragt von cznucky am 22.01.2008 um 9:55 Uhr

Folgende Situation: Eine neue Mitarbeiterin möchte die Wohnung eines Freundes beziehen, 2 ZKB. Sie ist mit einem Mann verheiratet, arbeitslos. Dieser bezieht Sozialhilfe und bekommt seine Wohnung bezahlt. Mit diesem möchte sie aber nicht wieder zusammen ziehen. Die Angst besteht nun darin, dass das Amt sagt, er solle doch zu ihr ziehen um seine Wohnung nicht mehr bezahlen zu müssen. Wie kann das verhindert werden. Wir könnten als Firma die Wohnung mieten und dann an sie untervermieten, der Vermieter könnte nur ein Zimmer vermieten, das andere als WG an eine zweite Person? Welcher Konstrukt würde rechtlich stand halten und ihren Mann fern?

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Einzug x 57 Ehemann x 44 verhindern x 36

solf1
beantwortet von solf1 am 22. Januar 2008 10:01
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Eine Scheidung? Gruss Solf


anonym
beantwortet von amiria71 am 22. Januar 2008 10:19
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Wenn die beiden sich trennen und scheiden lassen wollen, kann das Amt das nicht verbieten. Wie schon gesagt wurde, da gibts dann eben das offizielle Trennungsjahr. Wenn die beiden noch eine Ehe führen, dann dürfen Sie das nicht auf Kosten der Allgemeinheit in zwei Wohnungen.

Kommentar von Simple_avatar10smallvalvetvipe am 22. Januar 2008 10:50

DH!

Kommentar von amiria71 am 22. Januar 2008 13:06

apropos: wenn sie sich trennen und sie arbeit hat, kann es auch gut sein, dass sie unterhalt zahlen muss. war zwar nicht zur frage, aber nur mal so nebenbei erwähnt.


darkstar
beantwortet von darkstar am 22. Januar 2008 10:05
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Ich fürchte, da wird nur ein Rechtsanwalt rechtssicher helfen können. Bei meinem (jetzt geschiedenen) Mann haben wir nur so erreichen können, dass er nicht mehr mit in meine neue Wohnung eingezogen ist, obwohl das Sozialamt sehr heftig darauf gedrängt hat.

Kommentar von cznucky am 22. Januar 2008 10:41

Vielen Dank, nach ein wenig Recherche parallel sehe ich das auch.


vampire
beantwortet von vampire am 22. Januar 2008 10:01
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wie wärs denn schlicht und einfach mit einer Scheidung

Kommentar von cznucky am 22. Januar 2008 10:06

So einen Ratschlag benötige ich zur Zeit nicht, das ist eine sehr kurzfristige und rechtliche Frage. Nichts für ungut ;-)

Kommentar von 95c4a024bd262f242db42665ed8842dcsmallbommel65 am 22. Januar 2008 10:09

Naja, wenn keine Scheidung in Frage kommt (warum auch immer), sieht es schon seeeehr nach Abzocke von Transferleistungen aus, finde ich...

Und wie wäre es denn dann mit einem offiziellen Trennungsjahr?

Kommentar von 1c020611e3b753925ffc8af8745c0556smallvampire am 22. Januar 2008 10:40

ist doch nicht gewünscht, bommel... wer weiß, was da noch hintersteckt???


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