Folgende Situation: Eine neue Mitarbeiterin möchte die Wohnung eines Freundes beziehen, 2 ZKB. Sie ist mit einem Mann verheiratet, arbeitslos. Dieser bezieht Sozialhilfe und bekommt seine Wohnung bezahlt. Mit diesem möchte sie aber nicht wieder zusammen ziehen. Die Angst besteht nun darin, dass das Amt sagt, er solle doch zu ihr ziehen um seine Wohnung nicht mehr bezahlen zu müssen. Wie kann das verhindert werden. Wir könnten als Firma die Wohnung mieten und dann an sie untervermieten, der Vermieter könnte nur ein Zimmer vermieten, das andere als WG an eine zweite Person? Welcher Konstrukt würde rechtlich stand halten und ihren Mann fern?
Wenn die beiden sich trennen und scheiden lassen wollen, kann das Amt das nicht verbieten. Wie schon gesagt wurde, da gibts dann eben das offizielle Trennungsjahr. Wenn die beiden noch eine Ehe führen, dann dürfen Sie das nicht auf Kosten der Allgemeinheit in zwei Wohnungen.

wie wärs denn schlicht und einfach mit einer Scheidung
So einen Ratschlag benötige ich zur Zeit nicht, das ist eine sehr kurzfristige und rechtliche Frage. Nichts für ungut ;-)
bommel65 am 22. Januar 2008 10:09 Naja, wenn keine Scheidung in Frage kommt (warum auch immer), sieht es schon seeeehr nach Abzocke von Transferleistungen aus, finde ich...
Und wie wäre es denn dann mit einem offiziellen Trennungsjahr?
vampire am 22. Januar 2008 10:40 ist doch nicht gewünscht, bommel... wer weiß, was da noch hintersteckt???
Ich fürchte, da wird nur ein Rechtsanwalt rechtssicher helfen können. Bei meinem (jetzt geschiedenen) Mann haben wir nur so erreichen können, dass er nicht mehr mit in meine neue Wohnung eingezogen ist, obwohl das Sozialamt sehr heftig darauf gedrängt hat.
Vielen Dank, nach ein wenig Recherche parallel sehe ich das auch.