vlaardingen am 27.09.2007 um 16:51 Uhr
Deine Zweifel schriftlich gegenüber dieser Firma zum Ausdruck bringen - dann muss diese Firma (zumindest in dieser Sache) die Hosen runter lassen.

An eine Inkasso-Firma werden Forderungen abgetreten. Die Legalität erhälst Du vom Gewerbeamt (Rathaus) ihres Sitzes.
Das ist Gerichtssache und nichts fürs Ordnungsamt.
tradaix am 27. September 2007 17:45 @Regenmacher: Ein Inkasso-Unternehmen muss neben einer Gewerbeanmeldung auch gesetzliche Voraussetzungen erfüllen, bevor es legitimiert wird.
Deutschlands bekanntester Inkassohengst Ola. Tan., seines Zeichens Diplomjurist aus Osnabrück hat 0 Gewerbeanmeldung, ist aber vom Landgerichtspräsidenten befugt worden, Inkassogeschäfte abzuwickeln. Was nun????

ohje langsam wird die luft dünn. lass dir die genehmigung doch vorzeigen oder zusenden.
Jede Inkassofirma und Inkassoklitsche muss entweder vom Präsidenten des Amtsgerichtes (bei größeren Städten) oder des Landgerichts genehmigt werden.
Bei seriösen Inkassobüros wird immer auf dem Briefbogen vermerkt sein, wer diese Genehmigung erteilt hat. Hat man Bedebken wegen der Rechtmäßigkeit, kann man sich beim entsprechenden Gericht schlau machen.
Wenn du nicht so klar kommst schick mir ne Mail.