Wie kann ich ohne aktuelle Krankheit aber mit 50% Schwerbehinderung in Vollrente gehen
Rat von Leuten die Erfahrung mit dem Thema haben,oder so etwas schon gemacht haben.
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Hi, also GdB und Rente haben wenig miteinander zu tun. Wenn du arbeitsunfähig bist bzw dich so fühlst, dann kannst du einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. (hiess früher Erwerbsunfähigkeitsrente) Wenn du z.B. durch einen Autounfall geschädigt bist o.ä., dann stellst du den Anrag und durch die medizinischen Gutachter der Rentenversicherung wird geprüft, ob sie das genauso sehen wie du. Wenn sie das nicht so sehen und die Rentenzahlung abgelehnt wird, kannst du einen Widerspruch einlegen. Wichtig ist, dass du in ständiger ärztlicher Behandlung bist, ggf. wegen Beschwerden etc, da der arzt kontaktiert und um seine Einschätzung gebeten wird. Der GdB von 50% den du hast, wird dagegen vom Kreissozialamt festgelegt und hat eigentlich für die Rente wenig Bedeutung. Du kannst zu 100&% schwerbehindert sein und trotzdem arbeiten. Oder nur zu 20% schwerbehindert sein und trotzdem Rente bekommen. Dann kommt es auch noch darauf an, ob du 15 Jahre eingezahlt hast in den großen Topf (Voraussetzungen für Rente) Geh am besten mal zu einem Rentenberater bei der RV. Viel Glück!
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2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Ich bin Sozifa und hab in der RV gelernt.
Eine Rente wegen Schwerbehinderung ist möglich und die gibt es auch. Dazu muss eine Schwerbehinderung von mindestens 50 % vorliegen.
Hinzu müssen noch die VrV (versicherungsrechtlichen Vorraussetzungen) erfüllt sein.
Das heisst Sie müssen mindestens 60 Jahre alt sein. Zudem muss die Mindestwartezeit von 35 Jahren erfüllt sein.
Die Schwerbehinderung wird in der Regel durch den Schwerbehindertenausweis nachgewiesen, der zum Rentenbeginn noch Gültigkeit haben muss.
Sind Sie vor dem 1.1.1952 geboren, liegt die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente bei 63 Jahren. Sie können die Rente auch vor diesem Lebensalter und damit vorzeitig, frühestens jedoch mit 60 Jahren erhalten. Bei einer vorzeitigen Inanspruchnahme müssen Sie mit Rentenabschlägen von bis zu 10,8 Prozent rechnen.
Die 35 Jahre müssen aber vorhanden sein. Evtl. ist eine vorzeitige Wartezeitprüfung erforderlich
Hoffe ich konnte Ihnen helfen
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1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
ohne aktuelle Krankheit? Du hast doch die 50% - aber auf was denn dann?
Ich denke du solltest da zu richtigen Profis gehen und das Halbwissen, was hier zum Teil herrscht lieber nicht in Anspruch nehmen. 50% sind eh nicht der Brüller - ich habe 70% bin chronisch krank und habe keine Chance, obwohl es mir letztes Jah richtig schlecht ging und ich dachte, ich kann nie mehr arbeiten.
Kommentar von dmenschlichdmenschlich 08.02.2010Falsch
Kommentar von MikeMoltoMikeMolto 08.02.2010Deine Kommentare sind nicht gerade sehr hilfreich!
Kommentar von MaF2111MaF2111 08.02.2010Was war daran falsch? Das man mir sagte dass es verdammt schwer wird...und das er sich an einen Profi wenden soll, mehr habe ich zu dem Beitrag hier nicht gesagt...
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1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Kommt auf Dein Alter an. Erkundige Dich bei der Rentenversicherung, wenn es denn geht, dann auf jeden Fall mit Abzügen.
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warum lässt du dich nicht mal auf dem rentenamt beraten? ruf da an und lass dir einen termin geben.mit 50%,ist wohl nicht genug, um in vollrente zu gehen,lass dich am besten beraten...-)
Kommentar von dmenschlichdmenschlich 08.02.2010Doch die reichen!
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Vor der Altergrenze gilt höchstens Erwerbsunfähigkeitsrente, die ziemlich spärlich ausfallen wird. Bei 50% wird Diese noch nicht gewährt.
Kommentar von dmenschlichdmenschlich 08.02.2010FALSCH
Kommentar von MikeMoltoMikeMolto 08.02.2010Deine Kommentare sind nicht gerade sehr hilfreich!
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Das geht gar nicht mit 50% und nicht aktueller Krankheit. Meine Bekannte hatte 80% nach einer Krebserkrankung und sie MUSSTE arbeiten gehen. Als der Arbeitgeber ihr kündigte (weil sie die Arbeit einfach körperlich nicht mehr machen konnte) bekam sie Arbeitslosengeld und danach eine Umschulung angeboten.
Kommentar von dmenschlichdmenschlich 08.02.2010FALSCH
Kommentar von MikeMoltoMikeMolto 08.02.2010Deine Kommentare sind nicht gerade sehr hilfreich!
Kommentar von Pele13Pele13 08.02.2010lach Es ist WAHR!!! Interessant wie hier manches beurteilt wird ohne irgendwelches Hintergrundwissen ...
Kommentar von dmenschlichdmenschlich 08.02.2010Ich hab das gelernt. Ich werde es wohl wissen. 50 % reichen um die Alterrente wegen Schwerbehinderung zu bekommen wenn die VrV erfüllt sind.
Erwerbsminderungsrentenantrag kann bei Erfüllung der vrv auch gestellt werden
Kommentar von MikeMoltoMikeMolto 08.02.2010Na bitte, geht doch. Dieser Kommentar ist jedenfalls brauchbarer als dieser "FALSCH".
Kommentar von Pele13Pele13 08.02.2010Also hat meine Bekannte die VrV nicht erfüllen können ... Danke für die Erklärung. Nur- was sind VrV?
Kommentar von SturmwolkeSturmwolke 08.02.2010Ich denke mal, mit VrV sind "versicherungsrechtliche Voraussetzungen" gemeint.^^
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Eine sehr gute und verständliche Antwort!
schliesse mich dem an